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<title>UNINEX SERVICES - Aktuelle Nachrichten</title>
<link>http://www.uninex.eu</link>
<description>Aktuelles und wichtige Neuigkeiten aus Lanzarote</description>
<language>de-de</language>
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<item>
<title>08.04.2013 Declaración de la Renta - Einkommenssteuer Spanien 2012</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=49</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=49</guid>
<description><![CDATA[<p>Alle weiteren Termine im Überblick:<br />
<br />
10.04.2013 Das Programm für die Erstellung der Steuererklärung "PADRE" kann über die Webseite des Finanzamtes runtergeladen werden (www.aeat.es)<br />
<br />
24.04.2013 Beginn der telematischen Präsentation der Steuererklärungen.<br />
<br />
06.05.2013 Beginn der Präsentation von Steuererklärungen bei Banken und beim Finanzamt, sowie Start der Terminvergabe beim Finanzamt für Hilfe bei den Steuererklärungen (gratis)<br />
<br />
13.05.2013 Auftakt für die individuellen Beratungstermine beim Finanzamt.<br />
<br />
26.06.2013 Letzter Tag für die Erteilung Einzugsermächtigung im Falle einer Nachzahlung.<br />
<br />
28.06.2013 Letzter Tag für die Beantragung von Terminen beim Finanzamt.<br />
<br />
01.07.2013 Letzter Tag für die Präsentation der Steuererklärungen. Ende der Kampagne: Renta 2012 <br />
<br />
Wer seine Steuererklärung durch uns erstellen lasse möchte, wird um Terminvereinbarung zwischen dem 01.05.2013 und dem 14.06.2013 gebeten. <br />
Tel. 928826691, e-mail: info@uninex.eu</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>06.01.2013 Ab 19.01.2013 gelten die neuen EU-Führerscheinrichtlinien</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=48</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=48</guid>
<description><![CDATA[<p>Künftig wird es für neu ausgestellte Führerscheine, innerhalb der EU ein einheitliches Format geben. Darüberhinaus wird die Gültigkeit der Führerscheine, dem Alter entsprechend, begrenzt. Damit entfällt für alle neuen, deutschen Führerscheine die unbefristete Gültigkeit.<br />
<br />
Im Rahmen dieser Änderung ist es nun ohne Zweifel amtlich, dass die Führerscheine von EU-Residenten die in Spanien leben, den spanischen Fristen für die Führerscheinverlängerung unterliegen.<br />
<br />
Weiterhin gilt: Wer eine gültige deutsche Fahrerlaubnis hat und in Spanien lebt, ist NICHT zum Umtausch des deutschen Führerscheins in einen spanischen Führerschein verpflichtet.<br />
<br />
Aber: Sofern der  Inhaber der Fahrerlaubnis bereits länger als zwei Jahre in Spanien als Residente lebt, hat sein Führerschein ein Ablaufdatum, obwohl er in Deutschland als unbefristet gilt.<br />
<br />
Wer also beispielsweise am 15.07.2011 seine Residenzia erhalten hat,  muss seinen Führerschein  bis spätestens 15.07.2013 in Spanien verlängern lassen. Dazu muss nun der Nachweis der Fahrtauglichkeit erbracht werden.<br />
<br />
Seit September 2012 hat Uninex services viele Führerscheine von Lanzarote-Residenten verlängert und beim Straßenverkehrsamt / Tráfico registriert. Allein in diesen Monaten hat sich die  Vorgehensweise des Straßenverkehrsamt zweimal geändert. <br />
<br />
Aktuell muss zunächst das Fahr-Tauglichkeitszeugnis erstellt werden. Damit kann die Registrierung des Führerscheins beim Tráfico beantragt werden. Das Tráfico stellt eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt und sofern dort keine Eintragungen hinsichtlich der Gültigkeit des Führerscheins vorliegen, kann die Registrierung in Spanien erfolgen. Dieser Prozess kann bis zu vier Wochen dauern.<br />
Nach Erhalt der Bestätigung vom Kraftfahrtbundesamt, erhält der Führerscheininhaber  eine schriftliche Bestätigung über die Gültigkeitsdauer seiner verschiedenen Führerscheinklassen.<br />
<br />
Es sollte keine Zeit verloren werden, denn die Nichteinhaltung der neuen Führerscheinrichtlinien wird mit Geldstrafen geahndet.<br />
<br />
Professionelle Hilfe erhalten Sie bei uns. Um Terminvereinbarung wird gebeten.<br />
Tel. 928 826691<br />
<br />
Herzlichst, Andrea Lechtape</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>20.12.2012 Frohe Weihnachten</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=47</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=47</guid>
<description><![CDATA[<p></p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>10.10.2012 Fluglinie Binter Canarias ohne Certificado de Viaje</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=46</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=46</guid>
<description><![CDATA[<p>Wird das Flugticket telefonisch oder online über die Webseite von Binter Canarias gekauft, so wird im Augenblick des Kaufs überprüft, ob der Passagier als Resident gemeldet ist. In diesem Fall wird das direkt auf dem elektronischen Ticket oder auf der Bordkarte vermerkt. Zu verdanken haben wir diesen Fortschritt dem Pilotprojekt SARA (Sistema Acreditación Residencia Automático), welches in Zusammenarbeit von Binter Canarias und dem Ministerium für Entwicklung erschaffen wurde. In Kürze sollen auch Reisebüros und andere Fluglinien dem System angeschlossen werden.<br />
<br />
Hier der Link zur detaillierten Information auf der Webseite von Binter Canarias:<br />
<a href="https://www.bintercanarias.com/corporativo/noticias/3401/los-pasajeros-de-bintercanarias-podran-viajar-sin-el-certificado-de-residente" target="_blank">https://www.bintercanarias.com/corporativo/noticias/3401/los-pasajeros-de-bintercanarias-podran-viajar-sin-el-certificado-de-residente</a></p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>19.09.2012 Uninex AKTUELLES: Mehr Information, mehr Wissen</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=45</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=45</guid>
<description><![CDATA[<p>Wer jederzeit up-to-date sein möchte, hat verschiedene Möglichkeiten unseren Informationsdienst zu nutzen:<br />
<br />
Jeder ist willkommen unsere Webseite zu besuchen und die Rubrik <a href="aktuelles.html">AKTUELLES</a> zu durchstöbern. <br />
<br />
Darüberhinaus kann man über die Webseite auch unseren <a href="http://www.uninex.eu/rss.xml">RSS-Feed abonnieren</a>, der die News automatisch auf den Bildschirm bringt.<br />
<br />
Auf  Facebook  sind wir unter <a href="http://www.facebook.com/pages/Uninex-services-Dienstleistungen-Lanzarote/115441751848286" target="_blank">UNINEX SERVICES, DIENSTLEISTUNGEN LANZAROTE</a> zu finden. Wer auf unserer Seite GEFÄLLT MIR klickt, wird immer über die neuesten Nachrichten per Facebook informiert und kann diese sogar mit seinen Freunden teilen. Uninex services freut sich über jeden GEFÄLLT MIR Klick und über jeden, der die Inhalte teilt.<br />
<br />
Die Nachrichten kommen automatisch per e-mail ins Haus, wenn man sich formlos unter info@uninex.eu in unserem e-mail Verteiler anmeldet.<br />
<br />
You are welcome, wir freuen uns auf Sie!<br />
<br />
Uninex services, Andrea Lechtape<br />
</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>06.09.2012 Deutsch-spanische Rentenberatung auf Lanzarote</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=43</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=43</guid>
<description><![CDATA[<p>Alle offenen Fragen hinsichtlich <ul><li>erworbener Anspr&uuml;che in Deutschland und Spanien</li><li>der Rentenh&ouml;he</li><li>erg&auml;nzender Altersvorsorge</li><li>Anrechnung von Kindererziehungszeiten etc.</li></ul>können bei dieser Gelegenheit individuell geklärt werden.<br />
<br />
Die Beratungsgespräche werden in Arrecife beim Instituto Nacional de la Seguridad Social geführt.<br />
Die Berater stehen am 25.10.2012 von 09.00h – 14.00h und von 16.00h – 18.00h und am 26.10.2012 von 09.00h – 14.00h zur Verfügung, bei Bedarf auch in spanischer Sprache.<br />
<br />
<strong>Die Adresse lautet:</strong><br />
Centro de Atención e Información del Instituto Nacional de la Seguridad Social<br />
C/ Pérez Gáldos, s/n<br />
35500 Arrecife<br />
<br />
Eine vorherige Terminvereinbarung ist sinnvoll, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Bitte halten Sie dazu Ihre deutsche Rentenversicherungsnummer bereit und geben Sie Ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum an.<br />
<br />
Zwecks Terminvereinbarung wählen Sie bitte die Telefonnummer 928 440 838 (zwischen 09.00h – 14.00h)<br />
<br />
Weibliche Versicherte werden gebeten, zum Beratungstermin das Familienstammbuch<br />
oder die Geburtsurkunden der Kinder mitzubringen, damit anrechenbare<br />
Kindererziehungszeiten ermittelt werden können.<br />
<br />
Ein tolle Aktion: Teilnahme unbedingt empfehlenswert.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>28.08.2012 Wichtige Info: Führerscheinregistrierung</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=42</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=42</guid>
<description><![CDATA[<p>Es geht hier um die Registrierung gültiger deutscher Führerschein in Spanien. Die Führerscheine werden nicht in spanische Führerscheine getauscht. Jeder deutsche Führerschein behält seine Gültigkeit, es wird lediglich die spanische NIE-Nummer vermerkt. <br />
Sinn und Zweck: Wer seinen Wohnsitz in Spanien hat, unterliegt dem spanischen Führerscheinrecht hinsichtlich der Gültigkeit des Führerscheins, d.h. man muss seine Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen durch ein medizinisches Zeugnis belegen (Informe de aptitud psicofísica). <br />
Bis zum Alter von 65 Jahren muss dieser Nachweis alle zehn Jahre, danach alle fünf Jahre (PKW) gebracht werden. <br />
Damit man diese Fristen nicht verpasst, sollte man den deutschen Führerschein registrieren lassen. Damit wird automatisch eine Gültigkeit des Führerscheins in Spanien vermerkt. Zum Ablauf dieser Frist wird man daran erinnert, die Gültigkeit zu verlängern. Die Gültigkeit des deutschen Führerscheins in Spanien hat keine Konsequenz für die Gültigkeit des deutschen Führerscheins in Deutschland, wie uns das Kraftfahrtbundesamt bestätigt hat.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>23.08.2012 Aktion FÜHRERSCHEIN</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=41</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=41</guid>
<description><![CDATA[<p><br />
Am 06. September 2012 findet der erste UNINEX SERVICES AKTIONSTAG statt:<br />
<br />
Alle Lanzarote Residenten, die Ihren Führerschein in Spanien registrieren lassen möchten, können sich bitte zwecks Terminvergabe für Donnerstag, den 06. September per e-mail anmelden.<br />
<br />
Für die Vorbereitung des Termins sollten bitte folgende Unterlagen gescannt an info@uninex.eu geschickt werden:<br />
<br />
•	Residenzia<br />
•	Certificado de Empadronamiento, nicht älter als drei Monate mit aktueller Adresse<br />
•	Führerschein, Vorder- und Rückseite<br />
•	Gültiger Personalausweis, oder Reisepass<br />
<br />
Der Termin findet dann am 06.September in der Zeit zwischen 09.00- und 13.00 Uhr beim Straßenverkehrsamt / Tráfico in Arrecife statt. Wunschzeiten zu jeder vollen und halben Stunden können noch geordert werden.<br />
Der Aktionspreis beträgt 25 € Euro pro Person, inklusive der Gebühren für die Registrierung.<br />
<br />
Wer nicht persönlich beim Tráfico erscheinen kann oder möchte, kann mir bis zum 05.September 15.00 Uhr, die Originale des Personalausweises und des Führerscheins für den 06. September überlassen.<br />
Die Originale können am 06. September zwischen 14.30h und 16.00h in meinem Büro abgeholt werden.<br />
<br />
Wichtig: Es geht um die Registrierung des gültigen Führerscheins eines EU-Landes in Spanien, nicht um den Tausch in einen spanischen Führerschein. <br />
</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>10.08.2012 Verschärft: Neue Voraussetzung zur Erlangung der Residenzia in Spanien</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=40</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=40</guid>
<description><![CDATA[<p>Diese Änderung basiert auf der Änderung des bisherigen spanischen Gesetzes in Anlehnung an die geltenden EU-Richtlinien.<br />
<br />
War es bisher möglich, die Residenzia und NIE-Nummer (spanische Steuernummer) lediglich unter Vorlage des gültigen Personalausweises oder des Reisepasses zu beantragen, so gelten ab sofort verschärfte Spielregeln.<br />
<br />
Grundsätzlich muss die Residenzia beantragt werden, sofern man einen längeren Aufenthalt als drei Monate plant. Doch um die Residenzia zu erlangen muss belegt werden, dass der Antragsteller für sich und seine Familie in der Lage wäre, die soziale Absicherung zu tragen.<br />
<br />
Somit muss ab sofort bei der Antragstellung für die Residenzia nachgewiesen werden:<ul><li>dass der Antragsteller einen Arbeitsvertrag in Spanien hat oder bekommen wird, oder</li><li>dass der Antragsteller im spanischen Sozialversicherungssystem als Freiberufler oder Selbstständiger registriert ist (Autónomo)</li></ul><br />
Wer keine berufliche Tätigkeit in Spanien ausübt, muss belegen:<ul><li>dass er krankenversichert ist. D.h. dass die Krankenversicherung in jedem Fall bestätigen muss, dass für die Dauer des Aufenthaltes Versicherungsschutz in Spanien besteht. Dies kann eine private oder gesetzliche Krankenkasse sein. Für Rentner würde das bedeuten, dass dieser Beleg durch die Vorlage des Formulars E-121 erbracht wird. Das Formular wird von der deutschen Rentenkasse und Krankenkasse ausgefüllt und wird in Spanien bei der Sozialversicherung vorgelegt.<br />
Dadurch ist der Rentner in Spanien krankenversichert.</li><li>dass er über ausreichende Eigenmittel verfügt, sei es durch regelmäßige Einnahmen oder durch Grundbesitz und Vermögen. Als Beleg werden Bankbestätigungen, Grundbuchauszüge oder Besitzurkunden akzeptiert (immer amtlich beglaubigt und ins Spanische übersetzt)</li></ul><br />
Durch die neuen Richtlinien verändert sich das Procedere der Antragstellung von Grund auf. War es bisher möglich, die Residenzia innerhalb kürzester Zeit zu beantragen, so wird wohl demnächst damit zu rechnen sein, dass ein oder zwei Gänge zum Amt nicht mehr ausreichen. Der Antragsteller hat auf jeden Fall persönlich zu erscheinen. Sofern der Antrag den Anforderungen zur Ausstellung der Residenzia nicht genügt, bekommt man eine Frist von zehn Tagen, um diese zu erfüllen. Allerdings sollte man nicht riskieren, dass der Antrag abgelehnt wird. Sinnvoll ist, von vorneherein alle erforderlichen Dokumente bereits vor Antragstellung zusammenzutragen.<br />
<br />
Auch bei der Beantragung der spanischen Steuernummer NIE muss belegt werden, wozu sie benötigt wird.<br />
<br />
Sofern Sie die Beantragung Ihrer NIE und Residenzia erfahrenen Profis überlassen möchten, wenden Sie sich bitte an:<br />
<strong>Andrea Lechtape</strong>, Uninex services, Tel. +34 928826691 oder nutzen Sie einfach unser <a href="kontakt.html">Kontaktformular</a></p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>02.07.2012 IGIC: Wichtige Veränderungen ab 01.07.2012</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=39</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=39</guid>
<description><![CDATA[<p>Die Erhöhung der IGIC trifft uns alle direkt im täglichen Konsum. Abgesehen davon gibt es<br />
aber noch weitere Beschlüsse, die vor allem die unternehmerische Tätigkeit betreffen.<br />
<br />
So verschwindet beispielsweise zum 01.01.2013 der berühmte Artikel 10.1.28, der dafür<br />
gesorgt hat, dass Einzelunternehmer im ersten Jahr ihrer unternehmerischen Tätigkeit,<br />
oder sofern ein jährlich festgelegtes Umsatzvolumen nicht überschritten wurde, von der<br />
Verpflichtung mit IGIC zu fakturieren, freigestellt waren.<br />
<br />
<h3>Veränderung IGIC</h3>Ab 01.07. gelten folgende IGIC-Sätze, d.h. die Rechnungsstellung erfolgt ab 01.07.2012<br />
zu den veränderten Sätzen:<br />
<ul><li>Tipo general: Erhöhung von 5% auf 7%</li><li>Tipo reducido: Erhöung von 2% auf 3%</li><li>Tipo 9% auf 9,5%</li><li>Tipo 13% auf 13,5%</li></ul><br />
Bisher wurde in den Rechnungen der Telefongesellschaften für Festanschlüsse und<br />
Mobiltelefonie keine Umsatzsteuer berechnet. Auch das wird sich ab Juli ändern. Hier gilt<br />
der generelle Umsatzsteuersatz in Höhe von 7%.<br />
<br />
Alle Maßnahmen gelten provisorisch für die Dauer von drei Jahren.<br />
<br />
<h3>Persönliche Einkommenssteuer, IRPF Impuestos sobre la Renta de las Personas<br />
Físicas</h3>Für Einkommen über 53.000,00 € p.a. erhöht sich ab 2013 der Steueranteil der Comunidad Autónoma von 21.5% auf 22,58%. Achtung: hierbei handelt es sich nicht um den Steuersatz für Einkommen über 53.000,00 Euro, sondern lediglich um den Anteil der Comunidad Autónoma, der autonomen Gemeinschaft der Kanaren. Darüber hinaus gibt es auch noch den staatlichen Anteil.<br />
<br />
Es entfallen Minderungen des zu versteuernden Einkommens durch die Anerkennung von<br />
<ul><li>Studiengebühren</li><li>Wohnsitzverlegung</li><li>Geburt- oder Adoption</li><li>Pflegebedürftigkeit oder Alter über 65 Jahre</li><li>Großfamilien</li><li>Kindergartengebühren</li></ul><br />
<h3>Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Impuestos sobre Sucesiones y Donaciones</h3>Einige aktuelle Vergünstigungen der Comunidad Autónoma werden aufgehoben.<br />
<br />
<h3>Allgemein</h3>Die vorgenannten Maßnahmen und Beschlüsse basieren auf Entscheidungen der kanarischen Regierung, um das Finanzloch zu stopfen. Alle Veränderungen betreffen die steuerliche Situation auf den Kanaren. Im Bereich der Einkommenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer betreffen die Veränderungen vor allem die Vergünstigungen, von denen wir auf den Kanaren bisher profitiert haben.<br />
<br />
Für eine individuelle Beratung, vereinbaren Sie bitte ihren persönlichen Beratungstermin.<br />
<br />
<a class="button" href="kontakt.html">zum Kontaktformular</a><br />
<br />
Uninex services<br />
Andrea Lechtape<br />
Tel. 0034 928 826 691<br />
</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>15.05.2012 Gültigkeit von deutschen Führerscheinen in Spanien</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=37</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=37</guid>
<description><![CDATA[<p>Die Verwirrung rührt wohl daher, dass Führerscheine in Deutschland derzeit in einigen Führerscheinklassen noch unbeschränkt gültig sind, während die Führerscheine in Spanien, für PKW und Motorräder, bis zum 65. Lebensjahr alle zehn Jahre verlängert werden müssen. Außerdem muss der spanische Führerscheininhaber zur Verlängerung seiner Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Eignungszeugnis vorlegen.<br />
<br />
Seit Januar 1999 werden Führerscheine in Deutschland im Scheckkartenformat, entsprechend der EU-Norm ausgestellt.<br />
Deutsche Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind unbeschränkt gültig, sie können bis zum 19.01.2033 freiwillig in zeitlich beschränkt gültige Führerscheine getauscht werden. Alle deutschen Führerscheine, die nach Januar 2013 ausgestellt werden, haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. <br />
<br />
Grundsätzlich gilt, dass gültige deutsche Führerscheine in den Mitgliedstaaten der EU anerkannt werden. Ausnahme: Deutsche Führerscheine, für die deutschen Führerscheinklassen M, L, S und T, oder Führerscheine für Fahrer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. <br />
Die Gültigkeit eines Führerscheins kann auch abgelehnt werden, wenn gegen den Führerscheininhaber ein Urteil zur Aufhebung der Fahrerlaubnis oder zum Führerscheinentzug besteht.<br />
<br />
Deutsche Touristen in Spanien, die über eine gültige deutsche Fahrerlaubnis verfügen, haben im Falle einer Verkehrskontrolle mit keinerlei Problemen zu rechnen.<br />
<br />
Für Residenten in Spanien, also für diejenigen die ihren Wohnsitz in Spanien angemeldet haben, besteht keine Umtauschpflicht in einen spanischen Führerschein, denn der  unbeschränkt gültige, deutsche Führerschein ist für Residenten in Spanien gültig. Zu beachten ist jedoch die von Spanien vorgegebene Pflicht, den Führerschein innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung des Wohnsitzes bei der Gemeinde, registrieren zu lassen. <br />
<br />
Dadurch wird die unbeschränkte Gültigkeit des deutschen Führerscheins quasi ausgehebelt, denn ab dem Zeitpunkt der Registrierung muss auch der Resident regelmäßige medizinische Eignungszeugnisse beantragen und diese im Falle einer Verkehrskontrolle vorlegen können.<br />
<br />
Die Registrierung kann beim örtlichen Straßenverkehrsamt (Tráfico) beantragt werden. Von dort aus wird zunächst eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt gestellt, welches die Gültigkeit und die gespeicherten Führerscheinklassen bestätigt.<br />
<br />
Sobald die Bestätigung der deutschen Behörden vorliegt, kann der deutsche Führerschein registriert werden. Dazu wird der Führerschein an die zentrale Führerscheinausgabe nach Madrid geschickt, damit die NIE-Nummer des Inhabers eingestanzt  werden kann. Nach etwa sechs bis acht Wochen wird der Führerschein per Post zurückgeschickt.<br />
<br />
In Spanien ist die Dauer der Gültigkeit des Führerscheins vom Alter des Inhabers und von der Führerscheinklasse abhängig.<br />
<br />
Führerschein der Klassen AM, A1, A2, A und B (Moped, Motorrad und PKW) haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren bis zum 65. Lebensjahr. Danach muss der Führerschein alle fünf Jahre verlängert werden.<br />
<br />
Für alle anderen Führerscheinklassen gilt eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren bis zum 65. Lebensjahr. Danach muss die Fahrerlaubnis alle drei Jahre verlängert werden.<br />
<br />
Im Klartext heißt das für Residenten deren Führerschein registriert ist, dass diese Gültigkeitsdauer jeweils für den deutschen Führerschein gilt und dass zum Ablauf der Gültigkeit, ein neuer medizinisch-psychologischer Eignungstest gemacht werden muss.<br />
<br />
Damit diese Fristen eingehalten werden können und es nicht zu unliebsamen Knöllchen kommt, empfiehlt UNINEX SERVICES die Registrierung des Führerscheins beim Tráfico vor Ort.<br />
<br />
Für eine persönliche Beratung zwecks Registrierung oder Umschreibung des Führerscheins, kontaktieren Sie bitte per e-mail oder Telefon:<br />
<br />
Uninex services<br />
Andrea Lechtape<br />
<a href="mailto:info@uninex.eu">info@uninex.eu</a><br />
Tel. +34 656 872 353</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>26.04.2012 Der Krise den Kampf erklärt...</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=36</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=36</guid>
<description><![CDATA[<p>Laut Aussage der Regierung der Kanarischen Inseln, müssen diese Maßnahmen getroffen werden um drastische Kürzungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Soziales zu vermeiden.<br />
So ist eine Erhöhung der Umsatzsteuer (IGIC Impuesto General Indirecto Canario) auf den Kanarischen Inseln geplant, die bereits ab 01.Juli 2012, also zum 3. Quartal in Kraft treten soll und zunächst über einen Zeitraum von drei Jahren Gültigkeit haben soll.<br />
Generell wird der Umsatzsteuersatz / IGIC  von 5% auf 7% erhöht.<br />
Die reduzierte IGIC von 2%, die z.b. bei Kontaktlinsen, Brillen oder Produkten aus dem Gesundheitsbereich gilt, wird auf 3% erhöht. Die erhöhten IGIC-Sätze von 9% und 13% werden je um 0,5% erhöht. <br />
<br />
Die Steuer auf Benzin erhöht sich um 5 Cent pro Liter, für Diesel um 10 Cent pro Liter.<br />
<br />
Auch Mobiltelefonierer müssen mit höheren Gebühren rechnen. War bisher das Mobiltelefonieren auf den Kanarischen Inseln von der Umsatzsteuer befreit, so beinhalten die Rechnungen ab 01. Juli 2012 IGIC in Höhe von 7%.<br />
<br />
Man rechnet damit, dass der Gesetzentwurf umgehend verabschiedet wird und alle vorgeschlagenen Maßnahmen schnellst möglich zum vorgeschlagenen Termin umgesetzt werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>09.05.2011 Nur Mut: Einkommenssteuer 2010</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=34</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=34</guid>
<description><![CDATA[<p>Auf jeden Fall ist Vorsicht geboten: Die Annahme, dass man nicht steuerpflichtig ist, weil man zu wenig verdient, entbindet nicht automatisch von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.<br />
<h3>Grundsätzlich gilt:</h3>Alle natürlichen Personen, die Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben und im Jahr 2010 nachstehende Einkünfte erzielt haben, sind grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommenssteuer- erklärung in Spanien abzugeben.<br />
<ul><br />
<li>Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit und aus Rentenzahlungen</li><li>Einkünfte aus beweglichem Kapital und aus Vermögensgewinnen, z. B. Zinseinnahmen und Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen</li><li>Einkünfte aus unbeweglichem Kapital, z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung</li><li>Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und aus einem Gewerbebetrieb</li></ul><br />
Der gewöhnliche Wohnsitz wird definiert über eine Aufenthaltsdauer in Spanien, die in diesem Fall mehr als 183 Tage pro Jahr betragen muss.<br />
Wer ein Gewerbe betreibt oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, ist in jedem Fall verpflichtet, die Einkommenssteuer zu deklarieren.<br />
Für alle weiteren Einkünfte gibt es betragliche Grenzen die den Steuerzahler von der Plicht die Steuererklärung abzugeben, entbindet. <br />
Wer beispielsweise Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt ( auch Renten), der ist von der Pflicht entbunden eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, sofern alle Einnahmen von einem Arbeitgeber oder einer Auszahlungsstelle geleistet werde und die Gesamtsumme unter 22.000,00 Euro pro Jahr liegt. Wer Zahlungen von zwei oder mehreren Stellen erhält muss schon ab 11.200 Euro deklarieren.<br />
Auf jeden Fall ist es ratsam, bei einem Profi überprüfen zu lassen, ob eine Verpflichtung zur Deklaration gegeben ist.<br />
Doch auch wer die Einkommensgrenzen unterschreitet, kann die Einkommensteuererklärung abgeben. In der Regel behält der Arbeitgeber Steuern (IRPF) von der monatlichen Gehaltsabrechnung ein und führt diese bereits an das Finanzamt ab. Je nach Höhe des Gesamteinkommens und unter Berücksichtigung der familiären Situation, ist es durchaus möglich die bereits abgeführten Steuern ganz oder teilweise zurück zu fordern.<br />
<br />
Natürlich erfolgt eine Rückzahlung nicht automatisch, sondern man muss entweder eine Steuererklärung abgeben oder man muss beim Finanzamt bereits mit allen steuerlich relevanten Daten gespeichert sein und die automatische Steuererklärung (Borrador de la Renta) beantragt haben.<br />
<br />
<h3>Für ein erstes Beratungsgespräch empfehlen wir folgende Unterlagen bereit zu halten:</h3><ul><li>Kopie der Residenzia</li><li>Kopie eines gültigen Ausweises</li><li>Borrador de la Renta, sofern vorhanden</li><li>Steuerlich relevante Daten (Datos fiscales) sofern sie Ihnen von Ihrem spanischen Finanzamt zugesandt wurden</li><li>Bestätigung über gezahlte Steuern Ihres Arbeitgebers (Certificado de Retenciones)</li><li>Bestätigung über erhaltene Zinsen und einbehaltene Steuern von der Bank (Información fiscal)</li><li>Bestätigung über Zinsen und Tilgung von Hypothekendarlehen (Información fiscal de hipotecas)</li></ul></p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>04.04.2011 Alterswohnsitz Lanzarote</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=33</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=33</guid>
<description><![CDATA[<p><h2>Wann ist man verpflichtet, die Residencia zu beantragen?</h2><p>Eine Antwort gibt das spanischen Innenministeriums auf seiner Webseite <a href="http://www.mir.es" target="_blank">www.mir.es</a>: <cite>"Innerhalb von drei Monaten nach Einreise in Spanien, muss man persönlich im Oficina de Extranjeros der Provinz, in der man sich aufhält oder seinen Wohnsitz anmeldet, die Einschreibung ins Zentralregister für Ausländer beantragen...</cite>"</p><p>Dort bekommt man das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión ausgehändigt, auch bekannt als Residencia. Zur Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, das Antragsformular, sowie den Nachweis über die gezahlten Gebühren. </p><p>Doch Vorsicht: Laut Innenministerium ist man zwar zur Anmeldung  innerhalb von 90 Tagen verpflichtet, doch auch im Steuergesetz spielt die Residentenschaft eine Rolle. Dort gilt  als Residente, wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat, d. h. wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien lebt. Steuerpflichtig in Spanien ist, wer steuerlich gesehen Residente ist. </p><p>Es gilt zu überlegen, ob und wann die Residencia beantragt wird, denn im Zweifelsfall gilt sie als Nachweis für einen ständigen Aufenthalt auf Lanzarote. <br />
Es ist ratsam zu entscheiden, wo man seinen Lebensmittelpunkt wählt.</p><p><strong>Hauptwohnsitz Deutschland:</strong><br />
Man sollte über eine aktuelle Meldeadresse verfügen und bei Bedarf nachweisen können, dass man dort überwiegend lebt.<br />
Die Rente kann weiterhin in Deutschland bezogen werden und man hält sich auf Lanzarote als Tourist auf. Im Falle einer Erkrankung kann im Krankenhaus die europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden, damit wäre eine Behandlung und ärztliche Versorgung im akuten Fall gewährleistet. Rehabilitationsmaßnahmen kann man nur im Heimatland nutzen.</p><p><strong>Hauptwohnsitz Lanzarote:</strong><br />
Man muss dafür Sorge tragen, dass sowohl die Rentenkasse, als auch die Krankenversicherung über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland informiert werden. Von der Krankenkasse erhält man ein Formular E121, mit dem man sich bei der spanischen Sozialversicherung anmelden muss. Die Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung bleibt bestehen, man hat sogar Anspruch auf eine deutsche Versicherungskarte. Für die gesundheitliche Betreuung vor Ort ist die spanische Sozialversicherung verantwortlich. Auf Lanzarote muss man sich zunächst bei der Sozialversicherung in Arrecife anmelden, danach im  Gesundheitszentrum (Centro de Salud) des Wohnortes. Dort kann man die Krankenversicherungskarte (Tarjeta sanitaria) beantragen und bekommt einen Arzt (médico de cabezera) zugewiesen. <br />
Diese Hinweise beruhen auf Informationen der deutschen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte lassen Sie sich individuell bei Ihrem Rententräger und Ihrer Krankenversicherung beraten.</p><p><strong>Uninex services</strong> bietet eine umfassende Beratung, speziell für auswanderwillige Senioren. Schwerpunkt der Beratung ist die Frage der persönlichen Absicherung, denn wer seinen Alterswohnsitz genießen möchte, sollte wissen wie er im Notfall optimal versorgt ist.</p></p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>15.02.2011 Spanien: Kampf gegen Steuerbetrug zeigt Wirkung</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=32</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=32</guid>
<description><![CDATA[<p>Laut Ocaña ist dies ein Erfolg, der auf Maßnahmen zurückzuführen ist, die bereits seit 2005 konsequent im Kampf und zur Vermeidung des Steuerbetrugs umgesetzt werden.<br />
Besonderes Augenmerk galt seit 2006 den größeren Firmen und Steuerzahlern, die ein jährliches Rechnungsvolumen von 100.000,00 Euro überschreiten.<br />
<br />
So sind 2010 beispielsweise 5.809 Steuerzahler aus dem Immobiliensektor überprüft worden, denen man insgesamt 1,735 Millionen Euro Steuerschulden nachweisen konnte.<br />
<br />
Doch damit gibt sich der Staat noch lange nicht zufrieden. Für 2011 wurde nun ein neuer Maßnahmenkatalog veröffentlicht, der vor allem auch die Steuerzahler im Auge hat, die offensichtlich wohlhabender sind, als die Zahlen der Einkommenssteuererklärung vermuten lassen. Gewerbetreibende und Freiberufler rücken hier in den Fokus des Finanzamtes. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Finanzamt, Arbeitsinspektion und Sozialversicherung sollen zur Aufdeckung von Betrugsfällen in diesem Sektor verstärkt werden. Auch der internationale Informationsaustausch wird forciert.<br />
<br />
Priorität hat der wichtigste und komplexeste Bereich des Steuerbetrugs: Gründung von Scheinfirmen, sowie Wirtschafts- und Unternehmenszusammenschlüsse, die das Ziel verfolgen, Steuerzahlungen zu vermeiden. <br />
Beobachtet werden Umstrukturierungen von Unternehmen, die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, sowie die Behandlung von Verlusten, die aus der Weltwirtschaftskrise resultieren.<br />
<br />
Bisherige Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Mehrwertsteuer, Außenhandel und Zölle werden auch weiterhin durchgeführt und verstärkt.<br />
<br />
Auch auf Lanzarote waren in 2010 die Maßnahmen spürbar, die zur Vermeidung des Steuerbetruges, getroffen wurden. So wurden vermehrt Einkommenssteuererklärungen kontrolliert und beantragte Steuerrückerstattungen nicht mehr so einfach akzeptiert. In einigen Fällen wurde der Steuerzahler zur Beibringung klärender Unterlagen aufgefordert. Dies resultiert aus dem nun besser funktionierenden Informationsaustausch zwischen Banken, Sozialversicherung, Gobierno de Canarias und dem Finanzamt. <br />
<br />
Besondere Vorsicht ist geboten, sofern Einnahmen außerhalb Spaniens erzielt werden. Für das spanische Finanzamt ist der steuerliche Wohnsitz, die Residencia fiscal, von erheblicher Bedeutung.  Um den steuerlichen Wohnsitz gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, reicht in Spanien das Vorhandensein einer Residenzia (Certificado der Residencia de la Unión Europea) nicht aus. Vielmehr muss der Steuerzahler im Bedarfsfall nachweisen können, wo sein Lebensmittelpunkt tatsächlich ist, z. B. durch Wasser- und Stromrechnungen, Telefonrechnungen, Kreditkartenabrechnungen, Kontobewegungen. <br />
<br />
Seit 2005 hat der spanische Staat insgesamt 45 Millionen Euro durch die Aufdeckung von Steuerbetrug einnehmen können. Die Weichen sind gestellt, die Kontrollmaßnahmen werden Jahr um Jahr verstärkt.<br />
<br />
Uninex services empfiehlt nach den Regeln zu spielen und nicht davon auszugehen, dass wir uns auf Lanzarote auch steuerlich gesehen auf einer Insel befinden. <br />
Immer wieder berichten uns Kunden von den Hinweisen langjährig ansässiger Landsleute, dass man hier keine Steuern deklarieren braucht.<br />
Schlechter Rat kann teuer werden, denn mittlerweile hält die spanische Steuerbehörde die Augen auf und weiß genau, wo sie ansetzen muss.<br />
<br />
<strong>Wir empfehlen:</strong><ul><li>Sofern Sie Ihren Wohnsitz auf Lanzarote haben und berufstätig sind, sollten Sie sich informieren, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.</li><li>Wenn Sie selbstständig arbeiten (Autónomo), raten wir die quartalsmäßigen Steuererklärungen, sowie die jährliche Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen und. Nur ein Profi ist ständig über steuerliche Änderungen informiert.</li><li>Erkundigen Sie sich über Ihre steuerlichen Verpflichtungen, wenn Sie Eigentum auf Lanzarote haben.</li><li>Überprüfen Sie Ihre soziale und steuerliche Situation. Fragen Sie sich: Wo lebe ich tatsächlich? Wo und von wem beziehe ich Unterstützung, z. B. Kindergeld, Arbeitslosengeld etc.? </li><li>Respektieren Sie die Gesetze und Richtlinien des Landes, in dem Sie leben.</li></ul><br />
<strong>Nähere Infos zum Bericht des Staatssekretärs finden Sie, leider nur in spanischer Sprache, hier: </strong><br />
<a href="http://www.meh.es/Documentacion/Publico/GabineteMinistro/Presentaciones/09-02-11  Presentacion Resultados Lucha contra el Fraude 2010.pdf" target="_blank">http://www.meh.es/Documentacion/Publico/GabineteMinistro/Presentaciones/09-02-11  Presentacion Resultados Lucha contra el Fraude 2010.pdf</a><br />
<br />
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Servicios CAF, beraten wir Sie gerne zu allen Fragen hinsichtlich Ihrer persönlichen, steuerlichen Situation.<br />
</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
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<title>29.01.2011 Durchblick: NIE und Residenzia</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=30</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=30</guid>
<description><![CDATA[<p><h2>Die NIE-Nummer</h2><p>Die NIE ist eine Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien (Número de Identificación de Extranjeros). <br />
Diese Nummer wird beantragt, wenn man als Ausländer in Spanien geschäftlich aktiv werden möchte und seinen gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Land hat.<br />
Sobald man die Nummer erhalten hat, muss sie beim Finanzamt aktiviert werden (Alta de NIF/Agencia Tributaria).</p>Die Steuernummer wird beispielsweise in folgenden Fällen benötigt:<br />
<ul><li>Erwerb von Wohneigentum oder Feriendomizilen</li><li>Zulassung eines PKW</li><li>Gewerbeanmeldung</li><li>Firmengründung</li><li>Einfuhr von Waren oder persönlichen Gegenständen auf den Kanarischen Inseln</li><li>Annahme einer Erbschaft</li></ul>Aus der Beantragung der NIE alleine entstehen keine steuerlichen Konsequenzen.<br />
<br />
Die NIE kann in Arrecife bei der Policía Nacional beantragt werden. Der Antragsteller kann die NIE-Nummer von Montag bis Freitag zwischen 09-11 Uhr beantragen. Hierzu ist kein Termin bei der Polizei nötig. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Dokumente beigebracht werden:<br />
<ul><li>Der Antrag (bei der Polizei erhältlich oder per Internet abrufbar)</li><li>Eine Personalausweis- oder Reisepasskopie</li><li>Die gezahlten Gebühren in Höhe von 9,18 € (Das Formular ist bei der Polizei erhältlich, die Einzahlung muss vor Antragstellung erfolgen)</li></ul><br />
<h2>Die Residencia</h2><p>Was im allgemeinen Sprachgebrauch als Residencia bekannt ist, ist eigentlich das „Certificado de Registro de la Unión Europea“. Dies ist der Nachweis, dass ein EU-Bürger im Ausländerregister von Lanzarote eingetragen wurde. Wer sich länger als 90 Tage in Folge auf den Kanarischen Inseln aufhält, ist verpflichtet, das Zertifikat zu beantragen.</p></p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
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<title>13.01.2011 Beiträge an die Handelskammer nicht mehr Pflicht</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=29</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=29</guid>
<description><![CDATA[<p>Im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit spanischer Unternehmen, besteht ab 2011 keine Verpflichtung mehr, Beiträge an spanische Handelskammer zu zahlen. Ab sofort ist die Mitgliedschaft von Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen freiwillig.<br />
(Real Decreto-Ley 13/2010, 03.12.2010)<br />
</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
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<title>12.01.2011 Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und das Recht auf den Personalausweis</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=28</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=28</guid>
<description><![CDATA[<p>In vielen behördlichen Informationen findet man noch immer Hinweise darauf, dass ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung ist, um als deutscher Staatsbürger einen Personalausweis beantragen zu können.<br />
<br />
Diese Aussage ist nicht richtig. Wie im Bundesgesetzblatt/2009 Teil I Nr. 33 nachzulesen ist (<a href="http://l2rm.net/personalausweis/eperso.pdf" target="_blank">http://l2rm.net/personalausweis/eperso.pdf</a>), kann ein deutscher Staatsbürger einen Personalausweis beantragen, auch wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. In diesem Fall wird beim Wohnort  „keine Hauptwohnung in Deutschland“ gespeichert.<br />
<br />
Zuständig in Deutschland ist die Personalausweisbehörde in deren Bezirk sich der Antragsteller gerade aufhält.<br />
<br />
Im Ausland sollen ab dem 01.01.2013, die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen für die Ausstellung eines Personalausweises zuständig sein. Dort ist dann ein Wohnsitznachweis zu erbringen. Für alle in Spanien wohnhaften Deutschen würde der Nachweis durch das Certificado de Empadronamiento und das Certificado de Registro de la Unión Europea erfolgen. <br />
<br />
Bis zum 31.12.2012 wird das nicht möglich sein. Wer also einen Personalausweis beantragen möchte, muss dies in Deutschland und vor allem persönlich erledigen. Für die Abholung des Personalausweises kann eine Vollmacht erteilt werden. <br />
<br />
Seit dem 01.November 2010 kann der neue Personalausweis in Deutschland beantragt werden. Er hat Scheckkartenformat und bietet, dank des eingebauten Chips, vielfältige Möglichkeiten im Online-Einsatz, beispielsweise die Online-Ausweis-Funktion oder die Unterschriftsfunktion. <br />
Allerdings ist für die Nutzung dieser Möglichkeit ein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich. Diese Funktionen sind freiwillig nutzbar und können bei der Abholung des Ausweises  zunächst deaktiviert werden. Diese Entscheidung kann jederzeit revidiert werden.<br />
Bei der Antragstellung können Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke digital auf dem Ausweis gespeichert werden sollen.<br />
<br />
Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie:<br />
<ul><li>ein aktuelles, biometrisches Lichtbild</li><li>ein gültiges Identitätsdokument, d.h. den alten Personalausweis, einen Reisepass, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde</li><li>bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich</li></ul><br />
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf, es besteht keine Umtauschpflicht. Ein Umtausch ist dennoch jederzeit möglich. Der Ausweis kostet 28,80 € für Antragsteller über 24 Jahren. Wer jünger ist, zahlt lediglich 22,80 €.<br />
Detailliert Informationen zum Thema finden Sie auf <a href="http://www.personalausweisportal.de" target="_blank">www.personalausweisportal.de</a> <br />
<br />
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass deutsche Residenten auf Lanzarote, nach wie vor Reisepässe beim deutschen Konsulat in Las Palmas beantragen können.<br />
</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>09.12.2010 Cámara de Comercio: Lanzarotes eigene Handelskammer</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=27</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=27</guid>
<description><![CDATA[<p>Jeder, der auf Lanzarote ein Gewerbe anmeldet, ob als juristische oder natürliche Person, wird automatisch zum Mitglied der Cámara de Comercio. Die Handelskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, d.h. eine Organisation, die unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder besteht. Derzeit repräsentiert sie circa 12.000 eingetragene Firmen und Gewerbetreibende auf Lanzarote.<br />
<br />
Alle vier Jahre wählen alle Mitglieder der Handelskammer demokratisch ihre Vertreter in der Vollversammlung (<strong>Pleno</strong>). Die Vollversammlung besteht aus vierzig gewählten und sechs direkt ernannten Mitgliedern.<br />
Der Präsident der Cámara de Comercio wird von der Vollversammlung gewählt. Ihm obliegt die Repräsentation der Handelskammer und all ihrer angeschlossenen Mitglieder und Ausschüsse. Er ist verantwortlich für die Umsetzung sämtlicher in den Arbeitskreisen getroffenen Beschlüsse. Ihm untergeordnet ist das Exekutivkomitee (<strong>Comité Ejecutivo</strong>), welches für das gesamte Management und die Verwaltung der Cámara de Comercio verantwortlich ist.<br />
<h3>Die von der Cámara de Comercio angebotenen Serviceleistungen verfolgen die nachstehenden Hauptziele:</h3><ul><li>Förderung des internationalen Handels</li><li>Bildung und Ausbildung</li><li>Unternehmensgründung</li><li>Nutzung moderner Technologien und Innovationen</li></ul><br />
Die Absicht der Handelskammer ist die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen, sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung auf Lanzarote.<br />
In erster Linie bietet die Kammer den Unternehmen logistische Unterstützung und Ausbildungs-möglichkeiten, um sie auf fremde Märkte einzustellen.<br />
Zu den Angeboten der Kammer gehören Seminare für Führungskräfte und Betriebsleiter, oder eine kaufmännische Ausbildung für Studenten.<br />
Die Cámara de Comercio fördert das Unternehmertum und möchte es den Menschen erleichtern, den Schritt in die Selbstständigkeit oder zur Unternehmensgründung zu wagen. Sie informiert beispielsweise über aktuelle Subventionen, hilft bei der Erstellung von Businessplänen oder bietet Unterstützung bei der Erarbeitung von Unternehmensprojekten zur Beantragung von Kleinkrediten.<br />
Um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Unternehmen zu verbessern, sollen die Unternehmer außerdem dazu ermutigt werden, auf modernere Technologien zurückzugreifen.<br />
<br />
Jede der Fachgruppen der Handelskammer erstellt professionelle Informationen für ihr Spezialgebiet, auf die jedes Mitglied bei Bedarf zurückgreifen kann. Es werden beispielsweise Marktstudien erstellt, neue Gesetze erörtert oder auch rechtlich relevante Auskunft erteilt.<br />
<br />
<h3>Folgende Ausschüsse sind in Lanzarote aktiv:</h3><br />
<table class="rahmen"><tr class="tabrow"><td class="width50">Comisión de Hacienda</td><td class="width50">Finanzwesen</td></tr><tr><td>Comisión de Formación</td><td>Ausbildung und Bildung</td></tr><tr class="tabrow"><td>Comisión de Industria</td><td>Industrie</td></tr><tr><td>Comisión de Turismo</td><td>Tourismus</td></tr><tr class="tabrow"><td>Comisión de Aeropuertos</td><td>Flughäfen</td></tr><tr><td>Comisión de Comercio interior</td><td>Binnenhandel</td></tr><tr class="tabrow"><td>Comisión de Comercio exterior</td><td>Außenhandel</td></tr><tr><td>Comisión de Puertos y Transporte marítimo</td><td>Häfen und Seefracht</td></tr><tr class="tabrow"><td>Comisión de Nuevas </td><td>Neue Technologien</td></tr><tr><td>Comisión de Comercio Mayorista</td><td>Großhandel</td></tr><tr class="tabrow"><td>Comisión de Ocio y Restauración</td><td>Freizeit und Gastronomie</td></tr><tr><td>Comisión de Medio Ambiente y Construcción</td><td>Bauwesen und Umwelt</td></tr></table><br />
<p>Generell ist die Handelskammer Sprachrohr für alle auf Lanzarote angesiedelten Unternehmen. Sie repräsentiert sämtliche Interessen der örtlichen Firmen und Gewerbetreibenden. Sie agiert als beratendes Gremium und arbeitet eng mit der öffentlichen Verwaltung zusammen, um die Geschäftsmöglichkeiten auf der Insel zu verbessern und die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.</p>Die Cámara de Comercio finanziert sich aus den Mitgliederbeiträgen, die jedes Mitglied jährlich entrichten muss. Berechnungsgrundlage ist die gezahlte Gewerbesteuer. Hierauf werden derzeit 2% als Mitgliedsbeitrag fällig. Je höher also der Gewinn, desto höher der Mitgliedsbeitrag.<br />
Die entsprechenden Daten erhält die Handelskammer direkt vom Finanzamt. Die Zahlungsaufforderung wird an die beim Finanzamt gespeicherte Adresse der Firma oder des Gewerbetreibenden geschickt und ist innerhalb festgesetzter Fristen zu zahlen.<br />
<br />
<h3>Das nächste Seminar:</h3><br />
Aktuell findet am 14. und 15. Dezember 2010 ein Seminar mit dem Titel <strong>"Vivir sin jefe: 50 errores de un emprendedor / Leben ohne Chef: 50 Irrtümer eines Unternehmers"</strong> statt. Das Seminar richtet sich an Arbeitslose und an Unternehmer, die nicht länger als 2 Jahre selbstständig sind.<br />
Das Seminar wird auf Spanisch gehalten, ist kostenlos und findet im Hotel Diamar, in Arrecife statt.<br />
Nähere Infos erhalten Sie bei der Cámara de Comercio:<br />
<br />
C/ José Antonio No. 23<br />
35500 Arrecife<br />
Tel. 928 824161<br />
Fax: 928 824162<br />
<br />
Internet: <a href="http://www.camaralanzarote.org" target="_blank">www.camaralanzarote.org</a><br />
E-Mail: <a href="mailto:info@camaralanzarote.org">info@camaralanzarote.org</a><br />
</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>17.11.2010 Schutz vor Arbeitslosigkeit für Freiberufler und Gewerbetreibende in Spanien</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=26</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=26</guid>
<description><![CDATA[<p>Die Pflichtbeiträge eines Selbstständigen richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Base de Cotización) der Sozialversicherung. Derzeit liegt das fiktive Minimumeinkommen für Selbstständige bei circa 841,80 € pro Monat, je nach Alter und Zugehörigkeitsdauer zur Sozialversicherung.<br />
Darauf werden 26,5% Beitrag erhoben. Außerdem steht es dem Versicherten frei, zusätzliche Beiträge (circa 3,3%) zum Schutz gegen zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu zahlen.<br />
<br />
Im November werden nun erstmalig Beiträge zur Absicherung für den Fall der Geschäftsaufgabe erhoben. Die Mehrkosten betragen 2,2% der monatlichen Bemessungsgrundlage. Diese Absicherung hat freiwilligen Charakter und kann mit dem Krankenversicherungsträger (Mutua) vereinbart werden. Voraussetzung ist, auch die vorgenannten Beiträge zum Schutz vor Arbeitsunfähigkeit etc. zu leisten.<br />
<br />
Wer bis dato schon Zusatzbeiträge gezahlt hat, wird Ende November einen erhöhten Autónomo-Beitrag zahlen. Sollte man damit nicht einverstanden sein, so muss man bei der Mutua auf den Schutz vor Arbeitslosigkeit verzichten. Wer bisher keine Zusatzbeiträge geleistet hat, aber auf die Sicherheit im Falle der Gewerbeabmeldung nicht verzichten will, kann dies mit der Mutua bis zum 06.02.2011 vertraglich vereinbaren.<br />
<h2>Beendigung der gewerblichen Tätigkeit</h2><br />
Um bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit in den Genuss einer staatlichen Unterstützung zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:<br />
<ul><li>Der Versicherte muss bei der Sozialversicherung als Autónomo gemeldet sein und Zusatzbeiträge für die Absicherung von zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen zahlen.</li><li>Die Mindestdauer der Beitragszahlung für den Schutz vor Arbeitslosigkeit muss erfüllt sein. Der Versicherte muss unmittelbar vor Antragstellung mindestens 12 Monate durchgängig Beiträge gezahlt haben</li><li>Die Geschäftsaufgabe muss den legalen Bedingungen entsprechen, damit der Versicherte Anspruch auf Leistungen hat.</li><li>Der Versicherte darf das Rentenalter noch nicht erreicht haben.</li><li>Der Versicherte darf nicht im Rückstand mit den Sozialversicherungsbeiträgen sein.</li></ul><br />
<h2>Legale Bedingungen für die Geschäftsaufgabe</h2><br />
Damit der Versicherte tatsächlich Anspruch auf Leistungen hat, muss das Gewerbe zunächst abgemeldet werden. Doch das allein reicht noch nicht aus, um Ansprüche zu rechtfertigen. Die Leistungen werden erst erbracht, wenn belegt ist, dass eine Notwendigkeit besteht das Gewerbe abmelden zu müssen, oder wenn es aus bestimmten Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Auslöser hierfür können wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Natur sein. Der Antragsteller muss alle seine angemeldeten gewerblichen Aktivitäten abmelden und darf nicht mehr selbstständig (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) tätig sein.<br />
<br />
Gründe für die legale Geschäftsaufgabe können sein:<br />
<ul><li>Nachweisliche Verluste innerhalb eines Geschäftsjahres, die die Gewerbeeinnahmen um 30% übersteigen.</li><li>Nachweisliche Verluste innerhalb von zwei Geschäftsjahren, die die Gewerbeeinnahmen um 20% übersteigen.</li><li>Vollstreckungsbescheide, die in ihrer Summe mindestens 40% der Gewerbeeinnahmen des vorherigen Geschäftsjahres betragen.</li><li>Konkursanmeldung</li><li>Höhere Gewalt, so dass die Ausübung der Geschäftstätigkeit nicht mehr möglich ist.</li><li>Entzug der Lizenz zur Ausübung des Gewerbes, sofern die Lizenz zur Ausübung des Gewerbes zwingend von Nöten war und sofern der Entzug der Lizenz nicht durch Vertragsbruch oder administrative Versäumnisse des Antragstellers verursacht wurde.</li><li>Der Antragsteller wurde das Opfer sexueller Gewalt und kann seine Geschäftstätigkeit entweder zeitweilig oder endgültig nicht mehr ausüben.</li><li>Bei Scheidung, sofern der Antragsteller ebenfalls im Geschäft als Familienmitglied angemeldet war (Colaboración familiar) und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge geleistet hat.</li></ul><br />
<h2>Antragstellung und Leistungen</h2><br />
Anträge auf Unterstützung müssen bis zum Monatsende des der Gewerbeabmeldung folgenden Monats gestellt werden. Zuständig ist die Krankenversicherung/Mutua, bei der die Zusatzleistungen (zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Geschäftsaufgabe) versichert sind.<br />
<br />
Die Dauer der Unterstützung ergibt sich aus der Anzahl der gezahlten Beiträge seit vertraglicher Vereinbarung:<br />
<br />
<table width="300" class="rahmen tabcenter"><tr><th class="tabhead width50">Beitragszahlung</th><th class="tabhead width50">Unterstützung</th></tr><tr class="tabrow"><td>12 – 17 Monate</td><td>2 Monate</td></tr><tr><td>18 – 23 Monate</td><td>3 Monate</td></tr><tr class="tabrow"><td>24 – 29 Monate</td><td>4 Monate</td></tr><tr><td>30 – 35 Monate</td><td>5 Monate</td></tr><tr class="tabrow"><td>36 – 42 Monate</td><td>6 Monate</td></tr><tr><td>43 – 47 Monate</td><td>8 Monate</td></tr><tr class="tabrow"><td>48 Monate und mehr</td><td>12 Monate</td></tr></table><br />
Als monatliche Leistung erhält der Antragsteller 70% der durchschnittlichen Bemessungsgrundlage / Base de Cotización der letzten 12 Monate. Die Unterstützung kann individuell variieren, z. B. aufgrund der Berücksichtigung des Familienstandes und der in der familiären Gemeinschaft lebenden Kinder. Gleichzeitig werden für die entsprechende Zeit die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Um sich beruflich neu zu orientieren, hat der Empfänger der Leistungen die Möglichkeit an Weiterbildungskursen, Umschulungen und beruflichen Orientierungsgesprächen teilzunehmen.<br />
<br />
Es gilt nun zu überdenken, für wen diese zusätzliche Absicherung tatsächlich Sinn macht. Wer würde ein Geschäft über ein Jahr lang mit 30% Verlust führen, ohne dabei mit den Sozialversicherungsbeiträgen in Rückstand zu geraten? Wie kann ein Verlust nachgewiesen werden, wenn man pauschal besteuert wird?<br />
<br />
Die rechtliche Grundlage für das neue Gesetz 32/2010 finden Sie in allen Details hier:<br />
<a href="http://www.boe.es/boe/dias/2010/08/06/pdfs/BOE-A-2010-12616.pdf" target="_blank">http://www.boe.es/boe/dias/2010/08/06/pdfs/BOE-A-2010-12616.pdf</a><br />
<br />
Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, vereinbaren Sie doch noch heute einen Beratungstermin mit uns.<br />
<br />
Andrea Lechtape<br />
Tel. +34 928 826691<br />
<a href="mailto:info@uninex.eu">info@uninex.eu</a><br />
</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>21.09.2010 Verwirrung: Lanzarote-Residenten und der Führerschein</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=1</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=1</guid>
<description><![CDATA[<p>Wir haben recherchiert und uns außerdem an kompetenter Stelle, beim Straßenverkehrsamt (Tráfico)in Arrecife, beraten lassen.<br />
<br />
MUSS EIN FÜHRERSCHEIN AUS EINEM EU-LAND REGISTRIERT ODER UMGETAUSCHT WERDEN, SOFERN DER INHABER RESIDENT IN SPANIEN IST?<br />
<br />
Die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG besagt deutlich, dass keine Registrierungs- oder Umtauschpflicht für Führerscheine, die in EU-Ländern ausgestellt wurden, besteht. Allerdings bietet das spanische Straßenverkehrsamt eine freiwillige Registrierung an. Ebenso ist ein Umtausch in einen spanischen Führerschein möglich. Für Staatsbürger aus der Schweiz gilt, dass eine Registrierung des Führerscheins nicht möglich ist, der Führerschein aber in einen spanischen Führerschein getauscht werden kann.<br />
<br />
Begeht ein Resident einen Verkehrsverstoß, der in Spanien mit Abzug von Punkten verbunden wäre, so wird der Führerschein von Amts wegen registriert. Diese Vorgehensweise soll eine Besserstellung von Residenten gegenüber Spaniern, für die seit Juli 2006 das Punktesystem gilt, verhindern.<br />
<br />
BEGRENZTE GELTUNGSDAUER VON FÜHRERSCHEINEN IN SPANIEN<br />
<br />
Gemäß Aussage des spanischen Innenministeriums unterliegt die Geltungsdauer eines Führerscheins von Residenten dem spanischen Recht.<br />
Dies bedeutet, dass die Gültigkeitsdauer des Führerscheins nicht auch automatisch in Spanien gilt. Der Führerschein eines Residenten muss demnach, ebenso wie der Führerschein eines Spaniers, regelmäßig verlängert werden.<br />
Wer seinen Wohnsitz in Spanien nimmt und über einen unbegrenzt gültigen Führerschein verfügt, muss diesen, spätestens zwei Jahre nach Niederlassung in Spanien, verlängern lassen.<br />
<br />
Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A und B (Moped, Motorrad und PKW) haben bis zum 65. Lebensjahr eine Gültigkeit von jeweils zehn Jahren. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Führerschein dann alle fünf Jahre verlängert werden.<br />
<br />
Für alle anderen Führerscheinklassen gilt eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren bis zum 65. Lebensjahr. Danach muss die Fahrerlaubnis alle drei Jahre prolongiert werden.<br />
<br />
Die Verlängerung muss beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Hierzu ist ein medizinisches Eignungsgutachten erforderlich. Es wird in einem hierfür zugelassenen medizinischem Zentrum (Centro de Reconocimiento de Conductores) erstellt.<br />
<br />
WAS IST ZU TUN?<br />
<br />
Für alle Residenten empfehlen wir zumindest eine freiwillige Registrierung des Führerscheins beim Straßenverkehrsamt. Hierdurch wird gewährleistet, dass Verlängerungsfristen nicht versäumt werden. Etwaige Adressänderungen sollten dem Straßenverkehrsamt auf jeden Fall immer mitgeteilt werden.<br />
<br />
In jedem Fall sollte jeder Resident zunächst seine persönliche Situation beurteilen und sich folgende Fragen stellen:<br />
<br />
• Bin ich offiziell Resident?<br />
• Bin ich länger als zwei Jahre Resident und habe einen unbefristet gültigen Führerschein aus einem EU-Land?<br />
• Bin ich älter als 65 und fahre mit meinem unbegrenzt gültigen Führerschein?<br />
• Habe ich meinen Führerschein auf Lanzarote jemals registriert oder verlängert?<br />
• Verfügt das Straßenverkehrsamt über meine korrekte Anschrift?<br />
<br />
Für eine persönliche Beratung zwecks Registrierung oder Umschreibung des Führerscheins, kontaktieren Sie mich bitte per e-mail oder Telefon:<br />
<br />
Andrea Lechtape<br />
info@uninex.eu<br />
Tel. +34 656872353</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>23.05.2010 Neuregelung Straßenverkehrsgesetz: Einfach und gerecht</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=2</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=2</guid>
<description><![CDATA[<p>Wer in Spanien einen Führerschein erwirbt, oder seinen deutschen Führerschein auf einen spanischen Führerschein umschreiben lässt, verfügt über einen Saldo in Höhe von 12 Punkten. Fahranfänger erhalten in den ersten drei Jahren zunächst einen Saldo von 8 Punkten.<br />
<br />
Verkehrsverstöße werden durch Verwarnungsgelder, Bußgelder und den Abzug von Punkten geahndet. Ist der Punktesaldo verbraucht, so wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen.<br />
<br />
In Spanien gibt es drei Kategorien von Geldstrafen:<br />
• Verwarnungsgelder für leichte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, bis 100 Euro.<br />
• Bußgelder für schwere Verstöße, 200 Euro.<br />
• Bußgelder für sehr schwerwiegende Verstöße, 500 Euro.<br />
<br />
Punkteabzug erfolgt immer bei schweren und sehr schweren Verkehrsdelikten.<br />
<br />
VERSTÖßE UND BUßGELDER<br />
<br />
Ab sofort gelten das Programmieren des Navigationsgeräts während der Autofahrt, oder das Fahren mit einem nicht lesbaren Nummernschild, als schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.<br />
<br />
Fahren unter Einfluss von Drogen oder mit einem Alkoholpegel von mehr als 0,50 mg/l sind besonders schwere Vergehen und führen neben einem Bußgeld in Höhe von mind. 500 Euro auch zu einem Verlust von 6 Punkten.<br />
<br />
Wer mit einem Alkoholpegel von 0,25 mg/l bis 0,50 mg/l fährt, begeht einen schweren Verstoß gegen das Gesetz.<br />
<br />
Den gesamten Katalog der Verkehrsverstöße und der damit verbundenen Punktabzug findet man auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes: www.dgt.es<br />
<br />
Auch hinsichtlich der Zahlung von Strafzettel gibt es gravierenden Änderungen. Beispielsweise verringert sich die freiwillige Zahlungsfrist von 30 auf 20 Tage.<br />
Erfolgt die freiwillige Zahlung innerhalb von 20 Tagen, so wird der Sünder mit einem Bonus von 50% des Betrags belohnt. Gleichzeitig wird der Fall ad Acta gelegt.<br />
<br />
Wer hingegen seine Strafzettel nicht bezahlt, kann mit erheblichen Aufschlägen auf den ursprünglichen Betrag rechnen. Werden vier Strafzettel nicht beglichen, die aufgrund schwerer oder besonders schwerer Vergehen ausgestellt wurden, so kann das Straßenverkehrsamt keinen Vorgang mehr für den Fahrer oder sein Auto erledigen.<br />
<br />
MEHR GERECHTIGKEIT FÜR EINSICHTIGE SÜNDER UND BESONNENE FAHRER<br />
<br />
Um die Fahrer zu mehr Rücksichtnahme und Besonnenheit zu motivieren, wurde der Katalog der Verkehrsverstöße, die zu Punkteabzug führen, von 27 auf 20 reduziert.<br />
So hat künftig das Parken an einer Bushaltestelle oder das Fahren ohne Licht, keinen Punkteabzug mehr zur Folge.<br />
Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handelt, der mit der Zahlung eines Bußgeldes verbunden ist.<br />
<br />
Punktesünder sollen animiert werden, einen Verkehrserziehungskurs zu besuchen. Durch die Teilnahme am Kurs können bis zu sechs Punkte wieder gutgeschrieben werden.<br />
<br />
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht mehr möglich, es sei denn der Punktesaldo ist aufgebraucht, oder es liegt ein richterlicher Beschluss vor.<br />
<br />
INTERNETSERVICE FÜR ALLE FAHRER<br />
<br />
Jeder Verkehrsteilnehmer kann künftig seine Postadresse durch eine e-mail Adresse ersetzen. Eigens für diesen Service wurde ein elektronisches Adressverzeichnis (DEV) des Straßenverkehrsamts eingerichtet. Dadurch erhält der Verkehrsteilnehmer seine Strafzettel per e-mail statt per Post. Gleichzeitig wird er über alle Verkehrsverstöße direkt per e-mail und per SMS auf sein Mobiltelefon informiert.<br />
<br />
Bei Verkehrsverstößen die durch Radaraufnahmen belegt werden, kann die Identifizierung des Fahrers, schnell und einfach, per Internet vorgenommen werden.<br />
<br />
Auch das Zahlen der „Knöllchen“ ist bequemer geworden. Langes Anstehen in der Bank oder beim Straßenverkehrsamt (Trafico) sind Schnee von gestern. Über die Webseite des Trafico, www.dgt.es,ist eine problemlose und direkte Zahlung möglich.<br />
Wer auf der Straße angehalten wird und seinen Strafzettel sofort bezahlen möchte, kann dies sogar per Kreditkarte erledigen.<br />
<br />
INFORMATIONEN ÜBER ÄNDERUNGEN<br />
<br />
Vielleicht haben Sie ja auch schon Post vom Straßenverkehrsamt erhalten? In einer groß angelegten Aktion werden in diesen Tagen alle Bürger durch einen Brief über die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz informiert.<br />
Wer keine Post bekommen hat, findet alle Informationen auf www.dgt.es </p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>03.02.2010 Zona Especial Canaria (ZEC): Anreiz für Investoren auf den Kanaren </title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=3</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=3</guid>
<description><![CDATA[<p>Die steuerlichen Vergünstigungen für Unternehmer sind äußerst interessant.<br />
<br />
Die Körperschaftssteuer beträgt lediglich 4%, während in Spanien normalerweise ein Steuersatz zwischen 25% und 30% gilt. Hierbei gelten Höchstbeträge, deren Bemessungsgrundlage sich, je nach Art der Geschäftsaktivität und der geschaffenen Arbeitsplätze, zwischen 1.125.000,00 € und 120.000.000 € pro Jahr bewegt.<br />
<br />
Da die Kanarischen Inseln zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet gehören, gilt das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Das bedeutet, dass Unternehmensgewinne, die beispielsweise in Deutschland und in Spanien erzielt werden, lediglich einmal versteuert werden sollten.<br />
<br />
Ausgeschüttete Gewinne einer Tochtergesellschaft (ZEC-Gesellschaft), an eine Muttergesellschaft in der EU, sind steuerfrei.<br />
<br />
Auf den Kanarischen Inseln gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer (IGIC) von derzeit 5%. Generell sind ZEC-Gesellschaften bei der Lieferung von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, sowie beim Import von Gütern, von der IGIC befreit.<br />
<br />
Besonderes Augenmerk liegt auf dem geografischen Geltungsbereich der ZEC.<br />
Unternehmen, die im Dienstleistungsbereich tätig sind, können sich an jedem beliebigen Ort im Archipel niederlassen.<br />
Unternehmen hingegen, die in den Bereichen Produktion, Verarbeitung, Veredelung oder Warenvertrieb agieren, müssen sich in speziellen Gebieten ansiedeln, die sich meist in der Nähe von Flughäfen und Häfen befinden.<br />
Auf Lanzarote sind dies die Industriegebiete Altavista und Los Marmoles, sowie der Bereich um den Hafen Los Marmoles.<br />
<br />
Zur Gründung eines ZEC-Unternehmens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:<br />
• Neugründung eines Unternehmens mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse im Geltungsbereich der ZEC.<br />
• Mindestens einer der Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben.<br />
• Innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung der Gesellschaft als ZEC-Unternehmen, müssen Mindestinvestitionen in Höhe von 50.000,00 € / 100.000,00 € (je nach Sitz der Gesellschaft) getätigt werden.<br />
• Innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung müssen mindestens 3, bzw. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden. (Lanzarote = 3 Arbeitsplätze), die auch dauerhaft bestehen müssen.<br />
• Die Geschäftsaktivität der Gesellschaft muss in der Liste der zulässigen ZEC-Aktivitäten enthalten sein.<br />
• Die Gesellschaft muss eine juristische Person sein.<br />
<br />
Eigens für die Antragstellung, die Beratung und die Überwachung der im ZEC-Register (ROEZEC) aufgenommenen Unternehmen, wurde ein Konsortium gebildet, das dem spanischen Wirtschaftsministerium untersteht.<br />
<br />
Die Genehmigung, das Unternehmen als ZEC-Gesellschaft zu führen, wird vom Konsortium erteilt. Ebenso nimmt dieses den Eintrag in das ROEZEC vor.<br />
<br />
Investoren die beabsichtigen, sich in die der ZEC niederzulassen, müssen zunächst einen Antrag auf vorläufige Genehmigung bei Konsortium stellen. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von zwei Monaten genehmigt oder abgelehnt. Erst nach Erhalt der vorläufigen Genehmigung wird die Gesellschaft gegründet.<br />
<br />
Im Zusammenarbeit mit BA Classic One und Servicios CAF, bietet Uninex services seinen Kunden die Möglichkeit, sich umfassend zum Thema ZEC beraten zu lassen.<br />
Investoren werden von der ersten Idee, bis zur tatsächlichen Umsetzung (Antragstellung, Unternehmensgründung, steuerliche Beratung) in jedem Moment betreut.<br />
<br />
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an: Uninex services, Andrea Lechtape<br />
e-mail: info@uninex.eu<br />
Tel. +34 928 826691</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>21.11.2009 Flughafen Lanzarote: Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haider im Hungerstreik</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=4</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=4</guid>
<description><![CDATA[<p>Was war passiert? Aminatou Haidar befand sich am Freitag, dem 13. November auf dem Rückflug von New York, über Gran Canaria nach El Aaiun in Marokko. Zuvor wurde ihr  in den USA der Civil Courage Prize der Train Foundation verliehen. Einer von vielen Preisen, der ihren unermüdlichen Einsatz  für die Unabhängigkeit der West-Sahara würdigt. Marokko hält die ehemalige spanische Kolonie West-Sahara seit 1975 besetzt. <br />
Als Amanitou Haidar sich weigerte auf den Einreisepapieren als Nationalität  „Marokkanisch“ einzutragen und stattdessen „Sahrauisch“ angab, wurde ihr für diesen zivilen Ungehorsam kurzerhand der Reisepass abgenommen und sie wurde am Samstag nach Lanzarote deportiert.<br />
<br />
Trotz ihrer Weigerung, das Flugzeug zu verlassen und trotz ihres fehlenden Passes, bestanden die spanischen Behörden darauf, dass sie nach Spanien einreiste.  <br />
Haidar ist alleinerziehende Mutter zweier Kinder, die in der West-Sahara leben. Durch den Hungerstreik möchte Aminatou Haider ihre Rückkehr nach El  Aaiún erzwingen. Für sie ist es unverständlich, dass die spanischen Behörden sie ohne Reisepass einreisen ließen und nun die Ausreise ohne Reisepass nicht ermöglichen. Laut spanischem Außenminister Miguel Moratinos habe man ihr die Einreise gestattet, damit sie sich medizinisch behandeln lassen konnte.  <br />
Der spanischen Regierung kommt dieser Konflikt gar nicht recht, ist man doch seit dem Amtsantritt von José Luís Zapatero sehr um einvernehmliche nachbarschaftliche Beziehungen  zu Marokko bemüht. <br />
Seit einer Woche nun demonstriert Aminatou Haidar auf dem Flughafen von Lanzarote. Abends wird sie von der Guardia Civil aus der Halle geschafft, die Nacht verbringt sie auf einer der Bänke vor dem Flughafen. Aufgrund des nun  schon sechs Tage andauernden Hungerstreiks, ist sie nun schon erheblich geschwächt. <br />
 <br />
Das Angebot der  marokkanischen Regierung, sich in der Botschaft in Spanien, um einen neuen Reisepass zu bemühen, hat sie abgelehnt, da ein bis zum 02. Mai 2010 gültiger Pass existiert, der von den marokkanischen Behörden einbehalten wird. Ebenso hat sie das Angebot der spanischen Regierung abgelehnt, sie mit spanischen Papieren als politischer Flüchtling auszustatten. Sie besteht darauf, dass die spanische Regierung sie auf dem gleichen Wege zurückbringt,  auf dem sie gekommen ist, nämlich ohne Pass und per Flugzeug nach El Aaiún. </p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>15.10.2009 Anmeldefrist für den Markt in Teguise läuft</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=5</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=5</guid>
<description><![CDATA[<p>Seit heute, dem 15. Oktober 2009, kann man sich wieder in Teguise um einen Platz bewerben. <br />
Circa 450 Anträge werden pro Jahr genehmigt. Die Lizenzen können im Marktbüro der Gemeinde Teguise (Oficina de Mercadillo) beantragt werden.<br />
Die Vergabe der neuen Lizenzen erfolgt nach Reihenfolge der Anträge. Vorrang haben Antragsteller, die Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Teguise haben.  <br />
Wer bereits eine bestehende Lizenz für den Teguise Markt hat, muss diese verlängern und den Antrag auf Prolongation im Marktbüro abstempeln lassen. <br />
Eine neue Genehmigung zu erhalten ist leider nicht einfach, denn jährlich stehen nur circa 10 freie Plätze zur Verfügung. Meist auch nur dann, wenn ein Stand nicht mehr betrieben wird, oder falls eine Lizenz entzogen wurde. <br />
Weitere Informationen erteilt die Gemeinde Teguise: <br />
Ayuntamiento Teguise: Tel. 928 845001</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>08.10.2009 Lanzarote auf dem richtigen Weg? Neue Schiffsverbindung von Sevilla nach Arrecife</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=6</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=6</guid>
<description><![CDATA[<p>Die Handelskammer von Lanzarote (Cámara de Comercio) hat lange und intensiv an der Verbesserung des Warenverkehrs zwischen dem spanischen Festland und Lanzarote gearbeitet. Schon lange ist der Handelskammer und den Verbrauchern die sogenannte „doble Insularidad“ ein Dorn im Auge. <br />
Dies bedeutet nichts anderes, als eine extreme Benachteiligung aufgrund   der weiten Entfernung zu den  Provinzhauptstädten Las Palmas und St. Cruz de  Tenerife, und aufgrund  der vergleichsweise geringen Größe der Insel. Wirtschaftlich und  finanziell genießt  Lanzarote den Status, eine Insel auf der Insel zu sein. Daraus resultieren Nachteile wie z. B. lange Lieferzeiten, hohe Transportkosten und Preise, schlechte Warenqualität und eine Oligopolstellung der Supermärkte.<br />
 <br />
Aufgrund der Erschließung der Strecke zwischen Sevilla und der östlichsten Kanareninsel,  erwartet deshalb  nicht nur die Reederei OPDR eine steigende Attraktivität Lanzarotes für die Lebensmittelindustrie. <br />
 <br />
Kürzere Wege und schnellere Lieferzeiten bedeuten einen großen Fortschritt hinsichtlich der Qualität der angebotenen Lebensmittel, insbesondere der verderblichen Waren. <br />
Bleibt für den Konsumenten zu hoffen, dass sich die Möglichkeit einer wachsenden Konkurrenz auch positiv auf die Preise auswirken wird. <br />
 <br />
Vielleicht ist die direkte Verbindung Lanzarotes zum Festland sogar ein erster Schritt zur Befreiung der Insel aus der „doble Insularidad“. Lang genug hat es gedauert, bis die Cámara de Comercio diesen Erfolg verkünden konnte. Was nun zählt, ist das Ergebnis, nämlich ein erster Schritt in Richtung Festland und damit in die Unabhängigkeit. Warten wir nun also gespannt auf unseren nächsten Einkauf. </p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>23.09.2009 Kontopfändung: Teure Strafzettel</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=7</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=7</guid>
<description><![CDATA[<p>Nun könnte man zynisch sagen: Selbst Schuld, dann sollte man doch einfach die Strafzettel zahlen. Doch so einfach ist das leider nicht, denn zunächst muss man erst mal Kenntnis darüber haben, dass man sich im Straßenverkehr etwas hat zuschulden kommen lassen.<br />
<br />
Uninex services kann mittlerweile von drei identischen Fällen berichten, in denen Folgendes passiert ist: <br />
Ein Fahrzeug wurde per Radar geblitzt und der Strafzettel wurde per Einschreiben an die registrierte Adresse des Fahrzeughalters geschickt.  <br />
Der Fahrzeughalter reagierte nicht. Es folgten mehrere Mahnungen, ebenfalls per Einschreiben.  <br />
Daraus resultierte eine Veröffentlichung im BOP (Boletín oficial de Las Palmas), dann die Pfändung.  <br />
 <br />
Klar ist, dass man es soweit gar nicht erst kommen lassen sollte.  <br />
Allerdings lag hier die Verweigerung der Zahlung keineswegs im Interesse der Halter, vielmehr hatte nicht eine der Mahnungen die Fahrer erreicht. <br />
Uninex services hat die Autopapiere überprüft und festgestellt, dass alle Fahrzeuge  jeweils  korrekt beim aktuellen Wohnsitz des Halters gemeldet waren. Das lässt sich anhand der Fahrerlaubnis des Autos, der Permisso de Circulación, überprüfen. <br />
 <br />
Wir haben uns beim Tráfico informiert.  <br />
In allen Fällen hat das Straßenverkehrsamt einen Nachweis geführt, wann und wohin die zahlreichen Mahnungen versandt wurden. <br />
Außerdem war das Veröffentlichungsdatum im BOP vermerkt, sowie die Veranlassung der Pfändung. <br />
<br />
Bei näherer Überprüfung stellten wir fest, dass die Meldeadressen der Halter nicht mit den Meldeadressen der Fahrzeuge, und damit auch nicht mit der jeweils aktuellen Adresse der Halter übereinstimmten. <br />
Laut Auskunft des Tráficos liegt hier ein Versäumnis des Fahrzeughalters vor.  <br />
In allen Fällen wurde die Post an die Meldeadresse gesandt, die der Fahrzeughalter bei seiner ersten Autoanmeldung auf Lanzarote angegeben hatte. Es gibt jedoch sowohl ein Melderegister für Fahrer <br />
(Registro de conductores), als auch ein Melderegister für Fahrzeuge (Registro de vehículos). Da die meisten EU-Bürger, keinen  spanischen Führerschein besitzen, wird das Melderegister für Fahrer in diesem Fall nicht automatisch, z.B. bei der Anmeldung eines neuen Autos, geändert.  <br />
Damit liegt der Schwarze Peter beim Fahrer. Er hat dafür zu sorgen, dass er  jederzeit mit korrekter Anschrift beim Straßenverkehrsamt geführt wird.  <br />
<br />
Ist es erst mal zur Ankündigung der Kontopfändung gekommen, so ist es leider zu spät, Einspruch einzulegen.  <br />
In einem der genannten Beispiele ist das Auto im Juni 2007 bereits geblitzt worden, die Pfändung erfolgte im September 2009. Der ursprüngliche Betrag des  Strafzettels hatte sich durch Versäumniszuschläge fast verdreifacht.  <br />
 <br />
Bleibt zu sagen, dass wir EU-Residenten es mit Behördengängen und Papierkram genauer nehmen müssen.  <br />
An-und  Ummeldungen beim Einwohnermeldeamt der Gemeinden, beim  Straßenverkehrsamt und beim Finanzamt sollten hier genau so selbstverständlich sein, wie in unserer Heimat.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>08.09.2009 Lanzarote auf den Beinen: Pilgern nach Mancha Blanca</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=8</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=8</guid>
<description><![CDATA[<p>Der  Hauptstrom der Pilgerer wird am Samstag erwartet. Viele Familien und Gruppen, in den landesüblichen Trachten gekleidet, laufen viele Kilometer bis nach Mancha Blanca. Selbst die Jüngsten sind im Kinderwagen dabei, und nicht selten startet eine solche Wanderung um 8.00 Uhr früh in Arrecife. <br />
 <br />
Im Jahre 1736, während der Vulkanausbrüche auf Lanzarote,  organisierte der Franziskaner, Padre Guardián, in Tinajo ein  Gemeinschaftsgebet, bei dem das Bild der „Señora de los Dolores“ den Lavaströmen entgegen getragen wurde.  <br />
Die Prozession ging bis Mancha Blanca, an den Rand des Montaña der Guiguán. Dort versprachen die Betenden, der Jungfrau eine Kirche zu erbauen, wenn sie die bedrohlichen Lavaströme aufhalten und so die Bevölkerung von Tinajo schützen würde. <br />
 <br />
Das Wunder geschah. Unmittelbar vor dem mitgetragenen Holzkreuz stoppten die Lavaströme. Die Jungfrau hatte die Gebete erhört. <br />
 <br />
Wie in der Legende weiter  berichtet wird, vergaßen die Menschen schnell die düsteren Tage der Bedrohung und auch das Versprechen, eine Kirche für die Señora de los Dolores zu errichten. <br />
 <br />
Erst Jahre später erschien der damals neunjährigen Hirtin Juana Rafaela aus Tinajo, die auf dem Feld Ziegen hütete, eine schwarzgekleidete Frau. Sie bat das Kind, die Erwachsenen des Dorfes an das Versprechen zum Bau der Kirche zu erinnern. <br />
Doch niemand glaubte dem kleinen Mädchen, bis sie die Erscheinung ein zweites Mal hatte. <br />
Daraufhin zeigte man ihr Bilder von den Heiligen, die auf Lanzarote verehrt wurden. Als Juana Rafaela die Señora de los Dolores erkannte, begann der Bau der Kirche. <br />
 <br />
Seitdem feiert die Insel jedes Jahr im September in Tinajo. Der Feiertag  „Nuestra Señora de los Dolores“ ist der 15. September. <br />
Im Rahmen der Feierlichkeiten findet auch die große Kunsthandwerksmesse und das Folklorefestival „Nanino Díaz“ statt. Das detaillierte Programm der Feierlichkeiten findet man im Internet unter: <br />
 <br />
http://www.tinajo.es/documentos/noticias/dolores.pdf <br />
 <br />
Viel Spaß beim Pilgern! </p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>27.08.2009 Schulbeginn in Sicht</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=9</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=9</guid>
<description><![CDATA[<p>Doch am 08.September hat der Spuk ein Ende. Dann heißt es noch mal tief in die Tasche greifen für Schuluniform, Bücher und Material, aber dann nimmt wieder alles seinen geregelten Lauf.<br />
<br />
Hier sind die wichtigsten Daten für das Schuljahr 2009/2010:<br />
<br />
Schulbeginn:<br />
<br />
Educación infantil y primaria (Vorschule und Grundschule): 08.09.2009<br />
Educación secundaria obligatoria (obligatorische Sekundarstufe): 14.09.2009<br />
<br />
Weihnachtsferien:<br />
<br />
23.12.2009 bis 10.01.2010<br />
<br />
Osterferien:<br />
<br />
29.03.2010 bis 04.04.2010<br />
<br />
Feiertage:<br />
<br />
15.09.2009 Nuestra Señora de los Dolores (nur auf Lanzarote)<br />
12.10.2009 Fiesta Nacional de España<br />
07.12.2009 Schulfrei für den Feiertag am 06.12.2009, Día de la Constitución<br />
08.12.2009 Inmaculada Concepción<br />
<br />
Da es auch kommunale Feiertage gibt, obliegt es jeder Schule bis zu vier weitere freie Tage zu bestimmen (Días no lectivos). Auf den Kanarischen Inseln ist beispielsweise auch der 31. Mai, der Día de Canarias, immer ein Feiertag.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>24.08.2009 Fahrkostenerstattung: Arbeitsplatz muss mindestens 20 km entfernt sein</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=10</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=10</guid>
<description><![CDATA[<p>Wie das Gobierno de Canarias berichtet, soll die Mobilität der Arbeiter auf den Kanarischen Inseln stark verbessert werden, um so die Beschäftigungszahlen zu steigern. <br />
 <br />
Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen: <br />
 <br />
•   Sein Wohnsitz muss auf den Kanarischen Inseln sein. Hierüber muss ein Nachweis gebracht werden. Dies kann in Form eines gültigen spanischen Personalausweises (DNI), einer gültigen Residenzia (Tarjeta de residencia) oder einer Meldebescheinigung der Gemeinde (Certificado de empadronamiento) erfolgen. <br />
•   Er muss beim SCE (Servicio Canario de Empleo) seit mindestens einem Monat, ohne Unterbrechung, als arbeitssuchend registriert sein. <br />
•   Er muss einen Arbeitsvertrag über eine Mindestdauer von sechs Monaten erhalten. Dies kann auch ein Arbeitsvertrag über Teilzeitbeschäftigung sein. Die Arbeitszeit darf nicht weniger als 50% der Stunden für Vollzeitverträge betragen. <br />
•   Das Bruttoeinkommen aus einem Vollzeitvertrag darf 1.500,00 € nicht übersteigen. Darin enthalten sind auch die Zahlungen des 13. und 14. Monatsgehalts. Bei Teilzeitbeschäftigungen gilt der proportionale Anteil. <br />
<br />
Werden alle Anforderungen erfüllt, so wird ein Transport-Scheck ausgestellt.  <br />
Dies kann eine Gutschrift oder auch ein Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel sein. Die Höhe richtet sich nach den Kosten der Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz, berechnet auf Grundlage der Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel. Der Transport-Scheck gilt für ein Jahr und gilt für alle Arbeitstage. <br />
 <br />
Die Anträge können beim Servicio Canario de Empleo (SCE) kurzfristig gestellt werden. Das SCE ist in Arrecife in der Calle José Antonio 108. Für Arbeitsverträge, die von Januar bis Juli 2009 abgeschlossen wurde, können Anträge nur noch bis zum 29.08.2009 gestellt werden. </p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>20.08.2009 Zuschüsse für Betreuung in Kindertagesstätten</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=11</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=11</guid>
<description><![CDATA[<p>Beantragt werden kann die staatliche Hilfe von Eltern, die bisher ihr Kind Zuhause betreut haben und eine Arbeitsstelle angenommen haben, oder annehmen werden.<br />
Der sogenannte Cheque-Guardería (Kindergarten-Scheck) deckt die monatlichen Betreuungskosten, für Kinder bis zu drei Jahren, über einen Zeitraum von 12 Monaten.<br />
Die tatsächlichen Zuwendungen werden durch die Höhe der monatlichen Kosten für die Betreuung in der Kindertagesstätte bestimmt, betragen aber maximal 150,00 €.<br />
Sie können vom Antragsteller einmal pro Kind beantragt werden.<br />
<br />
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller beim Arbeitsamt über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen, ohne Unterbrechung, arbeitssuchend gemeldet war und seinen gewöhnlichen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln hat. Entsprechende Nachweise müssen erbracht werden.<br />
<br />
Anträge können seit dem 18. August beim Servicio Canario de Empleo (SCE) gestellt werden. Dies gilt für Eltern, die zwischen Januar und Juni 2009 einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Die Frist für die Antragstellung gilt bis zehn Tage nach der Veröffentlichung im BOC (Boletín Oficial de Canarias) und endet somit am 27.08.2009.<br />
Für Arbeitsverträge, die ab Juli 2009 geschlossen wurden, können Anträge vom 01.bis 10. Oktober gestellt werden.<br />
<br />
Nähere Informationen erhalten Sie beim Arbeitsamt:<br />
<br />
Servicio Canario de Empleo<br />
Calle José Antonio 108<br />
35508 Arrecife<br />
Tel. 928 824170</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>13.08.2009 Blick ins Universum: Feria de las Estrellas auf La Graciosa</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=18</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=18</guid>
<description><![CDATA[<p>1609 baute Galileo Galilei ein Teleskop mit 20facher Vergrößerung und blickte damit erstmalig in den Weltraum. Seit nunmehr 400 Jahren wird der Sternenhimmel erforscht. Grund genug, dies 2009 mit einem internationalen Jahr der Astronomie zu würdigen.<br />
<br />
Mehrere Hundert Besucher werden am Montag, dank modernster Teleskope, die für die Beobachtung der Sonne, der Sterne und des Saturn geeignet sind, den Himmel erforschen können.<br />
Besonders angesprochen werden Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Durch diese Ausstellung soll speziell in dieser Zielgruppe ein Interesse für die Astronomie und das Universum geweckt werden. Die Sternkunde soll als Wissenschaft verstanden werden, die in der Lage ist, Fragen zu beantworten, wie beispielsweise die nach unserem Platz im Universum.<br />
<br />
Mittelpunkt des Geschehens ist das sozio-kulturelle Zentrum von La Graciosa. Hier finden Workshops, Ausstellungen und Informationsveranstaltungen statt. Einen Blick in den nächtlichen Sternenhimmel kann man durch Teleskope werfen, die in Caleta de Sebo stationiert sind.<br />
<br />
Das umfangreiche Programm findet am Montag zwischen 11.00 - 24.00 Uhr statt.<br />
<br />
Übrigens: Ein Besuch im Museo Elder in Las Palmas ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene absolut lohnenswert.<br />
Hier werden Wissenschaft und Technik, durch interaktive Übungen und durch Experimente, zu einem wahren Ferienerlebnis.<br />
<br />
Museo Elder<br />
Parque de Santa Catalina s/n<br />
35007 Las Palmas de Gran Canaria<br />
Tel.: 828 011 828 - Fax: 828 011 001<br />
Öffnungszeiten: Dienstag – Sonntag<br />
10.00 – 20.00 Uhr<br />
www.museoelder.org</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>20.07.2009 Hitzewelle auf Lanzarote: Alarmstufe Gelb</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=20</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=20</guid>
<description><![CDATA[<p>Aufgrund der Wetterlage mit östlichen Winden aus der Sahara (Calima), wird derzeit sehr trockene und warme Luft mit hohen Sandanteilen auf die Inseln getragen.<br />
In der Folge erhöhen sich die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit sinkt.<br />
Auf Lanzarote werden bis zu 34 Grad Celsius erwartet.<br />
<br />
Auch das Gesundheitsamt warnt.<br />
Besonders bei Kindern, älteren Menschen und Personen mit Erkrankungen der Atemwege, sollten die Schutzmaßnahmen gegen die Hitzewelle erhöht werden.<br />
<br />
Es wird empfohlen längere Aufenthalte, sowie körperliche Betätigung im Freien zu vermeiden, besonders zwischen 12.00 – 16.00 Uhr.<br />
Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben. Hier geht es nicht nur darum, sich vor der Sonne und der Hitze zu schützen, sondern auch darum, dass die staubhaltige Luft häufig Atembeschwerden provoziert.<br />
<br />
Um gesundheitliche Beschwerden zu verhindern, sollte man viel Wasser trinken. Alkohol- oder koffeinhaltige Getränke, sowie gesüßte Erfrischungsgetränke sollten tabu sein.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>15.07.2009 INALSA: Geschäftsführer muss gehen</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=21</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=21</guid>
<description><![CDATA[<p>Wie die Tageszeitung „La Voz de Lanzarote“ auf ihrer Internetseite berichtet, hatte das Unternehmen selbst hat schon vor einigen Wochen, aufgrund erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten, einen freiwilligen Konkurs eingeleitet.<br />
<br />
Elorrieta war seit Mai 2008 Geschäftsführer von INALSA (Insular de Aguas de Lanzarote S.A.) und verantwortlich für die Umsetzung eines Rettungsplans, in dessen Rahmen insgesamt 77 Millionen Euro, größtenteils von privaten Unternehmen, in das Unternehmen investiert werden sollten.<br />
Schuldenstand ein Jahr später: 38 Millionen Euro.<br />
<br />
Bereits vor zwei Monaten hatte INALSA den freiwilligen Konkurs herbeigeführt und Überwachung gefordert. Im Juni wurde dann die ehemalige Beraterin, Plácida Guerra, entlassen.<br />
<br />
INALSA trifft derzeit Maßnahmen zur Umstrukturierung der Führungsebene. Die Entlassung Elorrietas, der offenbar der Familie von Dimas Martín nahesteht, ist das aktuellste Ergebnis.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>09.07.2009 Nachtrag: Erstes Opfer der Schweinegrippe auf den Kanaren</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=22</link>
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<description><![CDATA[<p>Das Ministerium weist noch mal darauf hin, dass der Erreger eine leichte Grippe verursacht, die in den meisten Fällen mit konventionellen Therapien, erfolgreich behandelt werden kann.<br />
Voraussetzung ist die rechtzeitige Erkennung.<br />
Das Gesundheitsministerium informiert besorgte Bürger auf der Webseite: www.msps.es oder unter der Telefonnummer: 901 400 100</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>09.07.2009 Schweinegrippe breitet sich in Spanien aus</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=23</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=23</guid>
<description><![CDATA[<p>Bereits am 30. Juni gab es in Madrid das erste Todesopfer in Spanien. Eine zwanzigjährige Marokkanerin verstarb, nachdem man sie in der 28. Schwangerschaftswoche per Kaiserschnitt von ihrem Kind entbunden wurde.<br />
Die junge Frau befand sich bereits seit 15. Juni im Hospital Gregorio Marañon in Madrid, in dem sie wegen Atembeschwerden, verursacht durch den Virus A/H1N1, behandelt wurde und unter Beobachtung stand.<br />
<br />
Auch das Gobierno de Canarias warnt. Da es sich bei den meisten Betroffenen um Jugendliche und junge Erwachsene handelt, sollte besonderes Augenmerk auf die eigene Gesundheit gelegt werden, sofern man die Ferien in Sommercamps verbringt.<br />
<br />
Außerdem rät das Gobierno de Canarias:<br />
• Regelmäßiges Händewaschen, mehrmals täglich.<br />
• Es sollten Tempotaschentücher einmalig verwendet werden, die nach dem Gebrauch in einer Plastiktüte verschlossen werden, und anschließend sofort in den Müll wandern.<br />
• Hat man Husten oder Schnupfen, so sollte man in die Ellbogenbeuge husten oder niesen, um die Hände sauber zu halten.<br />
• Das Haus sollte mehrmals am Tag gelüftet werden.<br />
• Hat man Grippesymptome, so sollte man öffentliche Plätze und den Kontakt zu größeren Menschengruppen vermeiden.<br />
• Bei ersten Anzeichen sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, Eigenbehandlung ist absolut zu vermeiden.<br />
• Kehrt man von einer Reise zurück, so sollte man sich selbst in den 10 Tagen nach Rückkehr beobachten. Bei ersten Symptomen wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden ist der Arzt aufzusuchen. Für diese Fälle steht auch ein Notfalltelefon zur Verfügung. Wählen Sie die Nummer 112. Hier müssen Sie Angaben zu ihrer Reise machen, z. B. in welchen Gebiet Sie Urlaub gemacht haben und wann Sie zurückgekehrt sind.<br />
<br />
Allgemeine Informationen über die „Gripe A“ erhalten Sie auch per Telefon unter der Nummer 012.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>06.07.2009 Arbeitslosenzahlen auf Lanzarote: Minimaler Rückgang</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=17</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=17</guid>
<description><![CDATA[<p>Hier einige Eckdaten:<br />
•   Über die Hälfte der registrierten Arbeitslosen ist im Alter zwischen 25 und 45 Jahren. (57,40%)<br />
•   Es gibt mehr arbeitslose Männer, als arbeitslose Frauen. (53,68% zu 46,32%)<br />
•   Am meisten betroffen sind auf Lanzarote die Baubranche und das Hotelwesen. Beide Branchen stellen zusammen 61,55% der Erwerbslosen.<br />
•   Nicht qualifizierte Arbeiter und Arbeitnehmer aus Serviceberufen leiden offenbar am meisten unter der Krise, denn 50,17% aller Arbeitslosen kommen aus diesen Berufssparten.<br />
<br />
Diese hier genannten Daten beziehen sich auf Lanzarote und werden monatlich von OBECAN (Observatorio Canario de Empleo y la Formación Profesional) erarbeitet.<br />
OBECAN ist eine Agentur des Gobierno de Canarias, welches dem Amt für Arbeit und Soziale Angelegenheiten zugeordnet ist. Die Auswertung der Daten obliegt dem Gobierno de Canarias.<br />
Ziel ist, die Wirtschaft, Unternehmen, sowie die Regierung der Kanarischen Inseln über die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt stets aktuell zu informieren und dadurch Entscheidungsfindungen zu unterstützen.<br />
So soll beispielsweise von der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen auf künftige soziale Probleme geschlossen werden. Idealerweise könnte einer negativen Entwicklung durch blitzschnelle Reaktion sogar vorgegriffen werden.<br />
<br />
Aktuelle Statistiken über die Entwicklung auf den Kanarischen Inseln finden Sie auf der Webseite des Gobierno de Canarias unter folgendem Link:<br />
www.gobiernodecanarias.org/empleoyasuntossociales/observatorio</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>03.07.2009 Spanien liberalisiert den Strommarkt</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=24</link>
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<description><![CDATA[<p>Ab sofort wird der Strom nicht mehr direkt vom Versorger an den Kunden verkauft, sondern über einen frei wählbaren Stromanbieter, der dem Kunden ein individuelles Preisangebot unterbreitet.<br />
<br />
Da es künftig keine einheitlichen Strompreise mehr geben wird, kann der Verbraucher einen Vertrag mit einem beliebigen Stromanbieter schließen, in dem der Preis und die Konditionen individuell festgesetzt werden. Dieser Vertrag gilt in der Regel für ein Jahr, der Preis kann während der Vertragslaufzeit nicht geändert werden.<br />
Schließt der Kunde keinen Vertrag mit einem freien Anbieter, so zahlt er in Zukunft einen Preis, der vom Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel bestimmt wird, den sogenannten „Tarifa de Ùltimo Recurso“ (TUR).<br />
<br />
Konkret heißt das beispielsweise für Kunden des Versorgers ENDESA auf Lanzarote, dass Sie entweder einen neuen Vertrag mit dem Anbieter Endesa Energía S.A.U. schließen, damit sie einen Strompreis am freien Markt vereinbaren, oder dass der bestehende Vertrag automatisch auf den staatlich bestimmten Preis (TUR) umgestellt wird. Sofern man also nicht selbst aktiv wird und den Anbieter wechselt, wird die nächste Abrechnung zum derzeitigen staatlichen Preis erfolgen.<br />
<br />
Der TUR ist ein einheitlicher Preis für Spanien, egal in welcher Provinz der Verbraucher wohnt. Der Preis wird aber nur gewährt, sofern die vertraglich festgesetzte Potenz max. 10 KW beträgt. Der TUR wird jeweils für drei Monate festgesetzt und kann, je nach Entwicklung der Rohstoffpreise, variieren.<br />
<br />
Für einige sozial benachteiligte Konsumenten gibt es einen Tarif mit Sozialbonus (Tarifa Bono Social).<br />
Um begünstigt zu sein, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:<br />
<br />
• Rentner: älter als 60 Jahre, die von der Sozialversicherung eine der folgenden Mindestrenten erhalten: Altersrente, Invalidenrente, Witwenrente<br />
• Großfamilien: sofern Sie offiziell als Großfamilie gelten und über die entsprechende Bescheinigung verfügen.<br />
• Arbeitslose: Alle Erwachsenen innerhalb der Familie sind die keine Arbeit haben und keine Rentner sind, auch wenn sie kein Arbeitslosengeld oder Ersatzzahlungen erhalten.<br />
• Der Konsument darf keinen Vertrag mit einem freien Stromanbieter geschlossen haben.<br />
<br />
Der Sozialtarif kann bei Endesa unter Vorlage folgender Dokumente beantragt werden:<br />
<br />
• Antrag<br />
• Ausweis oder Reisepasskopie<br />
• Kopie der NIE (Certificado de Registro de la Unión Europea)<br />
• Meldebescheinigung (Certificado de Empadronamiento)<br />
• Letzte Stromrechnung in Kopie<br />
• Bestätigung der Sozialversicherung bzgl. der aktuellen Situation, z.B. Arbeitslosigkeit, Großfamilie, Rentner.<br />
<br />
Wie ENDESA auf der Webseite www.endesaonline.com kommentiert, bewirkt keine der Änderungen eine Störung im Bezug der Elektrizität.<br />
<br />
Bisher haben wir auf Lanzarote keinerlei Erfahrung, wie eine vertragliche Vereinbarung mit anderen freien Stromanbietern realisiert werden könnte, oder ob diese Möglichkeit überhaupt besteht. Wir werden Sie aber so schnell wie möglich über weitere Optionen informieren.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>24.06.2009 Die neue Freundlichkeit: Lanzarotes Aktion &quot;Cordial&quot;</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=19</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=19</guid>
<description><![CDATA[<p>Wir alle wissen, dass es so nicht weitergehen kann. Wir alle sind bereit, etwas zu verändern.<br />
Lanzarote muss für Touristen wieder attraktiver werden, damit die Wirtschaft auf der Insel neue Impulse bekommt, damit wir alle eine gesicherte Existenz und Perspektiven für die Zukunft haben.<br />
<br />
Bei einer Bettenbelegung von nur 49,10 % im Mai (Asociación Insular de Empresarios de Hoteles y Apartamentos de Lanzarote, ASOLAN), bewegen sich kaum Touristen auf den Straßen.<br />
Playa Blanca, Puerto del Carmen, Costa Teguise sind wie leer gefegt, Konsum wird so zum Fremdwort.<br />
<br />
Die Handelskammer von Lanzarote (Cámara de Comercio) sieht ein großes Defizit im Service und in der Freundlichkeit gegenüber den Besuchern der Insel, und hat deshalb das Projekt „Lanzarote cordial“ ins Leben gerufen.<br />
Durch diese Aktion, die soviel bedeutet wie „herzliches Lanzarote“, soll die Insel ein neues, freundlicheres Gesicht erhalten.<br />
<br />
In einer ersten Phase gab es bereits Schulungsangebote für<br />
<br />
• Restaurants<br />
• Autovermieter<br />
• Taxifahrer<br />
• Hotels<br />
• Einzelhandel<br />
<br />
Im Mittelpunkt der Schulungen stand die Freundlichkeit und Kompetenz gegenüber allen Besuchern und Kunden.<br />
Alle Beschäftigten dieser Sektoren sollen in Zukunft die Verantwortung dafür übernehmen, dass auch sie das Bild dieser Insel nach außen hin prägen.<br />
Besonders der erste Eindruck, den die Touristen bei Ankunft auf Lanzarote erhalten, war eine der Prioritäten der Seminare.<br />
Besucher sollen sich wohlfühlen und zuvorkommend behandelt werden. Bereits auf dem Weg zum Hotel sollen Taxifahrer für das Wohlgefühl der Kunden sorgen. Dazu gehört neben der Freundlichkeit auch, die pünktliche und sichere Ankunft am Zielort sowie die Überwindung von Sprachbarrieren durch verschiedene Kommunikationstechniken.<br />
<br />
Doch nicht nur Taxifahrer sollen in die Pflicht genommen werden. Grundsätzlich gilt für alle Beschäftigten, ob in Restaurants, bei Autovermietern, in Hotels oder im Einzelhandel, dass die Zufriedenheit der Kunden oberstes Gebot sein sollte.<br />
<br />
Durch dieses Programm geht Lanzarote den ersten Schritt hinaus aus der Servicewüste, denn endlich hat mal eine offizielle Stelle direkt bemängelt, dass der Kunde offenbar in der Vergangenheit nicht die Priorität hatte, die er haben sollte.<br />
<br />
Die Cámara de Comercio hat reagiert und deutlich gemacht, dass jeder Einzelne die Verantwortung dafür trägt, ob Besucher in Zukunft wiederkommen oder ob das der erste und letzte Besuch auf Lanzarote war. Die Insel lebt vom Tourismus, das muss jedem klar sein, wenn er einem Kunden mit brummigem Gesicht einen Café con Leche und ein Sandwich serviert, und dafür dann auch noch 6,00 € verlangt.<br />
<br />
Weitere Informationen zum Projekt „Lanzarote cordial“ finden Sie auf der Webseite der Handelskammer von Lanzarote: www.camaralanzarote.org<br />
<br />
Saludos cordiales</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>04.06.2009 Erwerbstätig in Spanien: Wie sieht es mit der Altersrente aus?</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=12</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=12</guid>
<description><![CDATA[<p>Die Altersrente kann in Spanien unmittelbar nach dem 65. Geburtstag beantragt werden.<br />
Wer in Deutschland und Spanien Anwartschaften erworben hat, stellt lediglich einen einzigen Rentenantrag dort, wo er zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen ständigen Wohnsitz hat. Alle anderen Rententräger im Ausland werden von der Stelle, die den Antrag annimmt, informiert.<br />
Für alle europäischen Ausländer auf Lanzarote ist das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) in Arrecife zuständig, wo für die Beantragung der Rente ein Termin vereinbart werden muss.<br />
Schon im Vorfeld kann man sich dort einen Antrag aushändigen lassen,  um sich gezielt auf die Fragen vorbereiten. Es ist empfehlenswert,  aus den Ländern, in denen man berufstätig war, einen Rentenverlauf schicken zu lassen, um die erforderlichen Informationen lückenlos in das Rentenformular eintragen zu können.<br />
Aufgrund unserer Erfahrungen sollte man ungefähr ein halbes Jahr vor dem 65. Geburtstag damit beginnen, alle erforderlichen Nachweise über die anrechenbaren Zeiten, anzufordern.<br />
Antragsteller, die verheiratet sind, müssen auch Angaben zum Einkommen des Ehegatten machen. Die Ehe muss entweder durch eine internationale Heiratsurkunde oder durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde ins Spanische, nachgewiesen werden.<br />
In Spanien geleistete Versicherungszeiten sind normalerweise für den Antragsteller bei der Sozialversicherung gespeichert und bei Beantragung der Rente abrufbar. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, kann man bei der Sozialversicherung die sogenannte  „Vida Laboral“ beantragen. Dies ist eine Auflistung aller Versicherungszeiten in Spanien. Die Information enthält die Namen der Arbeitgeber, den Beginn des Arbeitsverhältnisses, das Ende des Arbeitsverhältnisses und die anrechenbaren Versicherungszeiten.<br />
Eine Kontrolle der Daten ist notwendig,  insbesondere um Ausfallzeiten und Arbeitszeiten zu überprüfen, die vor 1975 liegen und somit eventuell nicht in der Vida Laboral gespeichert sind. Sollten Korrekturen bei den Versicherungszeiten erforderlich sein, so müsste das unbedingt vor Rentenantragsstellung beantragt werden.<br />
Um die Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) in Deutschland und in Spanien zu erreichen, können die zurückgelegten Versicherungszeiten beider Länder zusammengerechnet und für die Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Auf jeden Fall muss der Antragsteller aber mindestens einmal in die deutsche Rentenkasse Beiträge eingezahlt haben, damit er auch Anspruch auf eine Zahlung aus der deutschen Rentenkasse hat.<br />
Die Berechnung der Rente erfolgt nach den Regeln des europäischen Gemeinschaftsrechts entweder in Form der innerstaatlichen oder der zwischenstaatlichen Berechnung.<br />
Die innerstaatliche Berechnung  lässt zunächst mitgliedsstaatliche Versicherungszeiten außer Acht, sofern ein Rentenanspruch allein aus deutschen Wartezeiten besteht.<br />
Die zwischenstaatliche Berechnung berücksichtigt alle Versicherungszeiten aus Deutschland und Spanien, und ggfs. auch aus anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, um die Mindestversicherungszeit zu erreichen.<br />
Werden nun beispielsweise die Mindestversicherungszeiten in Deutschland erfüllt, so berechnet man die Rente einmal nur mit deutschen Versicherungszeiten und einmal unter Berücksichtigung aller Zeiten. Die höhere der ermittelten Renten wird dann ausgezahlt.<br />
Sowohl Deutschland als auch Spanien prüfen und berechnen die Ansprüche nach den im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen und zahlen getrennt an den Versicherten aus.<br />
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-entenversicherung.de).  Zwecks Antragstellung in Lanzarote und individueller Beratung  würden wir uns sehr freuen, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren.<br />
<br />
info@uninex.eu<br />
Tel. +34 928 826691<br />
<br />
Gemäß unserer Erfahrung, mit  bereits beantragten  Renten, können Sie etwa von einer Bearbeitungszeit zwischen drei und vier Monaten ausgehen, bis Sie den deutschen und den spanischen Rentenbescheid erhalten. Die Renten werden von beiden Ländern rückwirkend ausgezahlt.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>25.05.2009 Abwrackprämie in Spanien: Plan 2000E</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=16</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=16</guid>
<description><![CDATA[<p>Nun gilt: Autokäufe, die seit dem 18. Mai 2009 getätigt wurden, können mit bis zu 2.000,00 € gefördert werden.<br />
Die Regierung hat die Subventionen zunächst für ein Jahr oder bis zum Verkauf von 200.0000 Autos bewilligt.<br />
<br />
Der Käufer erhält die Subventionen aus drei verschiedenen Töpfen:  Das Ministerium für Industrie gewährt 500,00 €, der Hersteller oder Händler 1.000,00 Euro, die Comunidad Autónoma kann weitere 500,00 €  spendieren.  Jede der  Comunidades Autónomas (Gebietskörperschaften der Regionen) entscheidet selbstständig, ob sie der Empfehlung der Regierung folgt oder nicht.<br />
Wie der Sprecher des Gobierno de Canarias, Martín Marrero, verlauten ließ, wird der Erwerb eines Autos auf den Kanarischen Inseln mit 500,00 € unterstützt.<br />
Beim Kauf wird die anfallende Mehrwertsteuer (IGIC, 5%) entsprechend verringert.<br />
<br />
Begünstigt sind Privatpersonen, Selbstständige (Autónomos) und Kleinunternehmen, die einen PKW (Turismo, Clase M1) oder einen Transporter mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen (Clase N1) erwerben möchten.<br />
Sowohl für Neuwagen, als auch Gebrauchtwagen, die nicht älter als 5 Jahre sind, gibt es Zuschüsse.<br />
Der Kaufpreis darf, inclusive Mehrwertsteuer, die 30.000,00 € nicht übersteigen.<br />
Der Käufer muss im Gegenzug ein altes Auto verschrotten und endgültig abmelden (Baja definitiva).<br />
Eine solche Abmeldung kann nur erfolgen, sofern die Verschrottung von einer dafür zugelassenen Stelle bestätigt wird.<br />
Beim Erwerb eines Neuwagens, muss das Auto mindestens zehn Jahre alt sein oder 250.000 km auf dem Tacho haben.<br />
Handelt es sich bei Kauf um einen Gebrauchtwagen, so muss das zu verschrottende Auto zwölf Jahre oder älter sein.<br />
<br />
Das neue Fahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:<br />
Pkw’s:<br />
•   Der CO2 Ausstoß darf 120 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten.<br />
•   Verfügt das Auto über ABS und ein Kontrollsystem für die Sicherheit der hinteren Sitzplätze,<br />
so darf die CO2 Emission nicht höher als 149gr/km sein.<br />
•   Eine maximale Emission von 149 gr/km gilt auch  für Benziner mit Dreiwegekatalysator oder für Dieselfahrzeuge mit Abgasrückführungsventil.<br />
<br />
Transporter:<br />
•   Die CO2 Emission muss unter 160gr/km liegen.<br />
<br />
Verantwortlich für die Gewährung der spanischen Abwrackprämien ist das Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel.  Um die Abwicklung zu vereinfachen, werden vom Ministerium Kooperationspartner (Colaboradoras) vor Ort eingesetzt. Die Beantragung für den Autokäufer übernimmt zunächst der Händler. Er sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen. In 15-tägigem Abstand beantragt er dann die Mittel beim Kooperationspartner. Der Colaboradora überprüft die Anträge, leitet sie an das Ministerium weiter und zahlt schließlich die Subventionen aus.<br />
<br />
Der Plan 2000E verfolgt zwei wichtige Ziele:<br />
Einerseits sollen Arbeitsplätze in der Automobilbranche gesichert werden, andererseits soll durch die Verschrottung alter Fahrzeuge die Schadstoffemission erheblich reduziert werden. Schätzungsweise kann durch diese Initiative der CO2 Ausstoß jährlich um 161.000 Tonnen verringert werden. Um diese CO2 Menge zu neutralisieren, müssten 36 Millionen Bäume gepflanzt werden.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>21.05.2009 Arbeitslos? Gebührennachlass bei Telefónica</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=15</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=15</guid>
<description><![CDATA[<p>Doch liest man das Kleingedruckte, so wird man schnell feststellen, dass noch lange nicht jeder Arbeitslose in den Genuss der Vergünstigungen kommen kann.<br />
<br />
So gilt zunächst mal: Wer zuerst kommt, der malt auch zuerst. Sowohl der Festnetzanbieter Telefónica als auch der Mobilfunkanbieter Movistar werden, maximal je 250.000 Kunden, einen Teil der Kosten erlassen. Darüber hinaus ist die Aktion zeitlich bis zum 31.12.2009 begrenzt.<br />
<br />
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, um Kostenvergünstigung zu erhalten:<br />
<br />
1. Der Antrag muss vom Inhaber der Telefonlinie gestellt werden.<br />
2. Die Vergünstigung gilt nur für den Inhaber der Linie. Ehegatten, auch wenn Sie Alleinverdiener waren und arbeitslos geworden sind, werden nicht berücksichtigt.<br />
3. Die Festnetz- bzw. Mobiltelefonlinie muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.<br />
4. Der Antragsteller  darf erst nach dem 01.04.2007 arbeitslos geworden sein, und auch seitdem in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr gestanden haben.<br />
5. Der Arbeitslosigkeit muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber zugrunde liegen.<br />
6. Wer aus der Selbstständigkeit (Autónomo) heraus arbeitslos geworden ist, muss nachweisen, dass er für die letzten sechs Monate seiner Beschäftigung, alle Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß bezahlt hat.<br />
<br />
Werden alle Voraussetzungen erfüllt, so kann der Antrag gestellt werden. Ein Formular findet man auf den Webseiten von Telefónica und Movistar.<br />
Durch seine Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er mit einer Überprüfung seiner Angaben bei der Sozialversicherung (Tesorería de la Seguridad Social) einverstanden ist. Der Vordruck muss zusammen mit einer Personalausweis- oder Reisepasskopie, per Post versandt werden.<br />
Telefónica überprüft nun die Angaben und informiert den Kunden per SMS, ob der Antrag bewilligt wurde oder nicht. Die Vergünstigung gilt ab Antragseingang bis zum 31.12.2009.<br />
<br />
Sofern Sie einen Antrag stellen möchten, beraten und unterstützen wir Sie gerne.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>18.05.2009 KFZ-Steuern und Müllgebühren</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=14</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=14</guid>
<description><![CDATA[<p>Während Arrecife bereits seit April kassiert, so beginnt in Haria die Zahlungsperiode voraussichtlich erst im September. Während Teguise Zahlungsaufforderungen verschickt, so wird in Tias vorausgesetzt, dass der Bürger sich selbst an die Zahlstelle der Gemeinde (Oficina de Recaudación) wendet, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.<br />
<br />
Eine ungewollte Nebenwirkung dieser uneinheitlichen Regelung ist sicherlich, dass die Gemeinden oft monatelang nicht mit diesen Einnahmen rechnen können. Verspätete Zahlungen werden zwar mit einer Strafe bis zu 20% belegt, das nutzt aber wenig, wenn man die säumigen Zahler darüber nicht informiert. So gehen oft Jahre ins Land, ohne dass der Bürger Kenntnis von seinen offenen Rechnungen hat.<br />
<br />
In Teguise sind in diesem Jahr beispielsweise circa 20.000 Bürger aus zur Zahlung verpflichtet. Wie LA VOZ DE LANZAROTE berichtet, macht mit 791.000,00 € einen Großteil der Einnahmen die KFZ-Steuer aus.<br />
Auf die Gebühren von Hausmüll fallen ungefähr 229.000,00 €, auf Industriemüll 39.700,00 € und auf die Gebühr für feste Parkplätze circa 5.130,00 € an. Die freiwillige Zahlungsfrist endet am 24. Juli 2009.<br />
<br />
Es ist wohl verständlich, dass die Gemeinden immer häufig an die Bürger appellieren, die Steuern per Lastschrift einziehen zu lassen. Zum Teil ist man sogar bereit, die pünktliche Zahlung der Steuern und Gebühren per Lastschrift zu honorieren. Wer in Yaiza, San Bartolomé oder Arrecife eine Einzugsermächtigung (domicilación) erteilt, erhält einen Nachlass von 5%.<br />
<br />
Wir haben für Sie die Zahlungsfristen bei den Gemeinden erfragt. Sollten Sie Fragen haben, oder Hilfe beim Gang zur Gemeinde benötigen, so melden Sie sich bitte bei uns.<br />
<br />
Ayuntamiento de Arrecife<br />
20. April – 22. Juni 2009<br />
5% Nachlass bei Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />
<br />
Ayuntamiento de Haria<br />
Die Zahlungsfrist beginnt im September. Die Zahlungsfrist wird im August bekanntgegeben.<br />
<br />
Ayuntamiento de San Bartolomé<br />
05. Mai – 06. Juli 2009<br />
5% Nachlass bei Erteilung einer Einzugsermächtigung<br />
<br />
Ayuntamiento de Teguise<br />
04. Mai – 24. Juli 2009<br />
<br />
Ayuntamiento de Tias<br />
04. Mai – 10. Juli 2009<br />
<br />
Ayuntamiento de Yaiza<br />
Voraussichtlich ab 20. Juni, der genaue Termin wird kurzfristig bekanntgegeben. Wir informieren.<br />
5% Nachlass bei Erteilung einer Einzugsermächtigung.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
<item>
<title>15.05.2009 Einkommenssteuer 2008</title>
<link>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=13</link>
<guid>http://www.uninex.eu/aktuelles.html?detail=13</guid>
<description><![CDATA[<p>Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung sind grundsätzlich erst mal alle natürlichen Personen verpflichtet, die 2008 ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hatten und hier auch Einkünfte erzielt haben. Die Grundlage zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bilden Einkünfte aus Arbeit, Vermögen, Kapital, sowie aus Unterhaltszahlungen und Alimenten.<br />
<br />
Doch es gibt auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die 2008 nicht mehr als 22.000,00 € verdient haben, und die diese Einkünfte von lediglich einem Arbeitgeber bezogen haben, unterliegen nicht der Pflicht zur Einkommenssteuererklärung.<br />
Wer wiederum Gehalt von zwei verschiedenen Arbeitgebern erhalten hat, ist bereits ab 11.200,00 Euro Einkünften pro Jahr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.<br />
Doch Achtung! Auch in diesen Fällen kann man nicht pauschal beurteilen, ob eine Einkommenssteuerpflicht besteht oder nicht. Auch Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen und aus Immobilien müssen, ebenso wie die persönliche Situation des Steuerzahlers, berücksichtigt werden. Wir empfehlen auf jeden Fall ein Gespräch mit dem<br />
Steuerberater.<br />
<br />
Zur Vereinfachung der jährlichen Steuererklärung wird mittlerweile den Steuerzahlern ein sogenannter Borrador (Muster der Einkommenssteuererklärung) zugestellt, der alle steuerlich relevanten Daten für das Jahr 2008 enthält, die für den Steuerzahler beim Finanzamt (Agencia Tributaria) gespeichert sind.<br />
Dies kann in 2008 gezahlte Pauschalsteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer sein.<br />
<br />
Wir raten dringend, diesen Entwurf der Steuererklärung zunächst auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und ggfs. zu ändern. Haben Sie Zweifel, so sollten Sie mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten.<br />
Das Finanzamt erhebt hier keinen Anspruch auf Korrektheit, sondern empfiehlt sorgfältige Überprüfung der Angaben durch den Steuerpflichtigen.<br />
Sind alle Daten im Borrador richtig, so muss dieser bestätigt werden.<br />
<br />
Die Bestätigung erfolgt:<br />
<br />
1. Im Fall einer Nachzahlung und Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung, bis zum 23.06.2009<br />
    - per Internet<br />
    - per Telefon 901 200 345<br />
    - persönlich beim Finanzamt<br />
<br />
2. Im Fall einer Nachzahlung ohne Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung, bis zum 30.06.2009<br />
    - per Internet mit elektronischer Unterschrift<br />
    - bei kooperierenden Banken per Internetbanking oder per Telefon<br />
    - persönlich bei kooperierenden Banken oder beim Finanzamt<br />
<br />
3. Im Fall einer Rückzahlung, bis zum 30.06.2009<br />
    - per Internet<br />
    - per Telefon 901 200 345<br />
    - per SMS<br />
    - per Internetbanking bei kooperierenden Banken<br />
    - persönlich beim Finanzamt oder bei der Bank<br />
<br />
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Borrador haben oder Hilfe bei Ihrer Einkommenssteuererklärung benötigen, so vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne. Unser Steuerberater steht Ihnen ebenfalls bei Bedarf zur Verfügung.</p><p>&nbsp;</p>]]></description>
</item>
</channel>
</rss>