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Spanien: Kampf gegen Steuerbetrug zeigt Wirkung

von Andrea Lechtape

Laut Ocaña ist dies ein Erfolg, der auf Maßnahmen zurückzuführen ist, die bereits seit 2005 konsequent im Kampf und zur Vermeidung des Steuerbetrugs umgesetzt werden.
Besonderes Augenmerk galt seit 2006 den größeren Firmen und Steuerzahlern, die ein jährliches Rechnungsvolumen von 100.000,00 Euro überschreiten.

So sind 2010 beispielsweise 5.809 Steuerzahler aus dem Immobiliensektor überprüft worden, denen man insgesamt 1,735 Millionen Euro Steuerschulden nachweisen konnte.

Doch damit gibt sich der Staat noch lange nicht zufrieden. Für 2011 wurde nun ein neuer Maßnahmenkatalog veröffentlicht, der vor allem auch die Steuerzahler im Auge hat, die offensichtlich wohlhabender sind, als die Zahlen der Einkommenssteuererklärung vermuten lassen. Gewerbetreibende und Freiberufler rücken hier in den Fokus des Finanzamtes. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Finanzamt, Arbeitsinspektion und Sozialversicherung sollen zur Aufdeckung von Betrugsfällen in diesem Sektor verstärkt werden. Auch der internationale Informationsaustausch wird forciert.

Priorität hat der wichtigste und komplexeste Bereich des Steuerbetrugs: Gründung von Scheinfirmen, sowie Wirtschafts- und Unternehmenszusammenschlüsse, die das Ziel verfolgen, Steuerzahlungen zu vermeiden.
Beobachtet werden Umstrukturierungen von Unternehmen, die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, sowie die Behandlung von Verlusten, die aus der Weltwirtschaftskrise resultieren.

Bisherige Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Mehrwertsteuer, Außenhandel und Zölle werden auch weiterhin durchgeführt und verstärkt.

Auch auf Lanzarote waren in 2010 die Maßnahmen spürbar, die zur Vermeidung des Steuerbetruges, getroffen wurden. So wurden vermehrt Einkommenssteuererklärungen kontrolliert und beantragte Steuerrückerstattungen nicht mehr so einfach akzeptiert. In einigen Fällen wurde der Steuerzahler zur Beibringung klärender Unterlagen aufgefordert. Dies resultiert aus dem nun besser funktionierenden Informationsaustausch zwischen Banken, Sozialversicherung, Gobierno de Canarias und dem Finanzamt.

Besondere Vorsicht ist geboten, sofern Einnahmen außerhalb Spaniens erzielt werden. Für das spanische Finanzamt ist der steuerliche Wohnsitz, die Residencia fiscal, von erheblicher Bedeutung. Um den steuerlichen Wohnsitz gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, reicht in Spanien das Vorhandensein einer Residenzia (Certificado der Residencia de la Unión Europea) nicht aus. Vielmehr muss der Steuerzahler im Bedarfsfall nachweisen können, wo sein Lebensmittelpunkt tatsächlich ist, z. B. durch Wasser- und Stromrechnungen, Telefonrechnungen, Kreditkartenabrechnungen, Kontobewegungen.

Seit 2005 hat der spanische Staat insgesamt 45 Millionen Euro durch die Aufdeckung von Steuerbetrug einnehmen können. Die Weichen sind gestellt, die Kontrollmaßnahmen werden Jahr um Jahr verstärkt.

Uninex services empfiehlt nach den Regeln zu spielen und nicht davon auszugehen, dass wir uns auf Lanzarote auch steuerlich gesehen auf einer Insel befinden.
Immer wieder berichten uns Kunden von den Hinweisen langjährig ansässiger Landsleute, dass man hier keine Steuern deklarieren braucht.
Schlechter Rat kann teuer werden, denn mittlerweile hält die spanische Steuerbehörde die Augen auf und weiß genau, wo sie ansetzen muss.

Wir empfehlen:

  • Sofern Sie Ihren Wohnsitz auf Lanzarote haben und berufstätig sind, sollten Sie sich informieren, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
  • Wenn Sie selbstständig arbeiten (Autónomo), raten wir die quartalsmäßigen Steuererklärungen, sowie die jährliche Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen und. Nur ein Profi ist ständig über steuerliche Änderungen informiert.
  • Erkundigen Sie sich über Ihre steuerlichen Verpflichtungen, wenn Sie Eigentum auf Lanzarote haben.
  • Überprüfen Sie Ihre soziale und steuerliche Situation. Fragen Sie sich: Wo lebe ich tatsächlich? Wo und von wem beziehe ich Unterstützung, z. B. Kindergeld, Arbeitslosengeld etc.?
  • Respektieren Sie die Gesetze und Richtlinien des Landes, in dem Sie leben.


Nähere Infos zum Bericht des Staatssekretärs finden Sie, leider nur in spanischer Sprache, hier:
http://www.meh.es/Documentacion/Publico/GabineteMinistro/Presentaciones/09-02-11 Presentacion Resultados Lucha contra el Fraude 2010.pdf

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Servicios CAF, beraten wir Sie gerne zu allen Fragen hinsichtlich Ihrer persönlichen, steuerlichen Situation.

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