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Hypothekenklausel in Spanien, Mindestzinssätze ungültig

von Andrea Lechtape

Das jüngste Urteil des obersten Gerichtshofes zum Thema MINDESTZINSSÄTZE in Hypothekenverträgen könnte sich zum Vorteil vieler Verbraucher auswirken.

In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren haben viele Banken in Spanien in ihre Hypothekenverträge, die mit Privatpersonen geschlossen wurden, eine Klausel aufgenommen, die den Hypothekenzinssatz sowohl nach oben, als auch nach unten hin begrenzt.

Diese Klausel ist als “Boden-Klausel” bekannt und bewirkt nun, dass die betroffenen Darlehensnehmer nicht vom deutlichen Rückgang des EURIBOR profitieren können.

Der EURIBOR bezeichnet die durchschnittlichen Zinssätze zu denen europäische Banken einander Anleihen in Euro gewähren und gilt als Gradmesser z.B. für Hypothekenzinsen.

Vor Kurzem traf der oberste Gerichtshof das Urteil, dass die Boden-Klausel als ungültig erklärt wird. Zwar bedeutet dies nicht, dass die Klausel an sich illegal ist, aber sie ist es sofern der Hypothekenvertrag in seiner Gesamtheit nicht transparent ist und der Verbraucher nicht nicht über die Klausel informiert worden ist.

Viele unserer Kunden, meist Ausländer mit Immobilienbesitz auf Lanzarote, haben uns in persönlichen Gesprächen erklärt, dass sie nicht über die Boden-Klausel informiert waren und dass sie oft erst beim Notar durch den Übersetzer davon erfahren haben und keine Möglichkeit mehr hatten, die Verträge zu ändern.

Andere Kunden wissen bis heute nicht davon und erfahren erst Jahre nach dem Kauf davon, wenn Uninex services in Zusammenarbeit mit seinem Partner, Rechtsanwalt Santiago Lleó, Kaufurkunden überprüft.

Drei namhafte Banken haben bereits die Klauseln aus ihren Hypothekenverträgen gestrichen, darunter die auch auf Lanzarote vertreten BBVA.
Andere Banken, z.B. Banco Popular, Banca March und die Solbank vertreten den Standpunkt, dass die Klauseln nicht entfernt werden, sofern sie der oberste Gerichtshof nicht dazu auffordert.

Die meisten Boden-Klauseln fixieren den Zinssatz zwischen 3,00% und 4,5%. Wenn man nun bedenkt, dass der EURIBOR derzeit bei circa 0,5% liegt, so könnte die Ungültigkeit der Klausel eine Zinsminderung von 1,5% - 3% bedeuten. Bei einem Darlehen in Höhe von 180.000,00 € könnte die monatliche Belastung circa 200,00 € geringer sein. Auf 20 Jahre gerechnet würde sich diese Ersparnis auf rund 50.000,00 € summieren.

Das Urteil ist nicht immer anwendbar, sondern nur dann wenn der Bank ein klarer Mangel Aufklärung des Kunden nachgewiesen werden kann. Deshalb sollte jeder Fall individuell überprüft werden, bevor man erfolgreich gegen die Bank klagen kann.

Wir empfehlen in jedem Fall, ein Gespräch mit unserem Partner, Rechtsanwalt Santiago Lleó. Sie erreichen ihn unter unserer Telefonnummer 928 826691, oder direkt über seine Webseite www.all-law.es.

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