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Do. 21.05.2009Arbeitslos? Gebührennachlass bei Telefónica
Seit dem 17. April 2009 haben arbeitslose Kunden von Telefónica und Movistar die Möglichkeit, bis zu 50% Preisnachlass auf Ihre Rechnungen zu erhalten. Maximal sollen 20,00 € pro Monat und pro Linie erstattet werden. Wie aus der Kreisen der spanischen Telefónica verlautet, sollen sich die Kosten für diese Aktion auf rund 100 Millionen Euro bis zum Jahresende belaufen. (REUTERS).
Doch liest man das Kleingedruckte, so wird man schnell feststellen, dass noch lange nicht jeder Arbeitslose in den Genuss der Vergünstigungen kommen kann.
So gilt zunächst mal: Wer zuerst kommt, der malt auch zuerst. Sowohl der Festnetzanbieter Telefónica als auch der Mobilfunkanbieter Movistar werden, maximal je 250.000 Kunden, einen Teil der Kosten erlassen. Darüber hinaus ist die Aktion zeitlich bis zum 31.12.2009 begrenzt.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, um Kostenvergünstigung zu erhalten:
1. Der Antrag muss vom Inhaber der Telefonlinie gestellt werden.
2. Die Vergünstigung gilt nur für den Inhaber der Linie. Ehegatten, auch wenn Sie Alleinverdiener waren und arbeitslos geworden sind, werden nicht berücksichtigt.
3. Die Festnetz- bzw. Mobiltelefonlinie muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
4. Der Antragsteller darf erst nach dem 01.04.2007 arbeitslos geworden sein, und auch seitdem in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr gestanden haben.
5. Der Arbeitslosigkeit muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber zugrunde liegen.
6. Wer aus der Selbstständigkeit (Autónomo) heraus arbeitslos geworden ist, muss nachweisen, dass er für die letzten sechs Monate seiner Beschäftigung, alle Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß bezahlt hat.
Werden alle Voraussetzungen erfüllt, so kann der Antrag gestellt werden. Ein Formular findet man auf den Webseiten von Telefónica und Movistar.
Durch seine Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er mit einer Überprüfung seiner Angaben bei der Sozialversicherung (Tesorería de la Seguridad Social) einverstanden ist. Der Vordruck muss zusammen mit einer Personalausweis- oder Reisepasskopie, per Post versandt werden.
Telefónica überprüft nun die Angaben und informiert den Kunden per SMS, ob der Antrag bewilligt wurde oder nicht. Die Vergünstigung gilt ab Antragseingang bis zum 31.12.2009.
Sofern Sie einen Antrag stellen möchten, beraten und unterstützen wir Sie gerne.