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Aktuelles 2011
Mo. 09.05.2011Nur Mut: Einkommenssteuer 2010
In diesen Tagen ist es wieder soweit: Bis zum 30.06.2011 ist die Einkommenssteuererklärung für 2010 abzugeben. Viele deutsche Residenten sind aufgrund der verwirrenden Thematik verunsichert und verpassen entweder die Chance auf eine Rückerstattung oder sie entfliehen einer Verpflichtung, von der sie nicht wissen, dass sie besteht.
Auf jeden Fall ist Vorsicht geboten: Die Annahme, dass man nicht steuerpflichtig ist, weil man zu wenig verdient, entbindet nicht automatisch von der Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Grundsätzlich gilt:
Alle natürlichen Personen, die Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben und im Jahr 2010 nachstehende Einkünfte erzielt haben, sind grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommenssteuer- erklärung in Spanien abzugeben.- Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit und aus Rentenzahlungen
- Einkünfte aus beweglichem Kapital und aus Vermögensgewinnen, z. B. Zinseinnahmen und Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen
- Einkünfte aus unbeweglichem Kapital, z.B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und aus einem Gewerbebetrieb
Der gewöhnliche Wohnsitz wird definiert über eine Aufenthaltsdauer in Spanien, die in diesem Fall mehr als 183 Tage pro Jahr betragen muss.
Wer ein Gewerbe betreibt oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, ist in jedem Fall verpflichtet, die Einkommenssteuer zu deklarieren.
Für alle weiteren Einkünfte gibt es betragliche Grenzen die den Steuerzahler von der Plicht die Steuererklärung abzugeben, entbindet.
Wer beispielsweise Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt ( auch Renten), der ist von der Pflicht entbunden eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, sofern alle Einnahmen von einem Arbeitgeber oder einer Auszahlungsstelle geleistet werde und die Gesamtsumme unter 22.000,00 Euro pro Jahr liegt. Wer Zahlungen von zwei oder mehreren Stellen erhält muss schon ab 11.200 Euro deklarieren.
Auf jeden Fall ist es ratsam, bei einem Profi überprüfen zu lassen, ob eine Verpflichtung zur Deklaration gegeben ist.
Doch auch wer die Einkommensgrenzen unterschreitet, kann die Einkommensteuererklärung abgeben. In der Regel behält der Arbeitgeber Steuern (IRPF) von der monatlichen Gehaltsabrechnung ein und führt diese bereits an das Finanzamt ab. Je nach Höhe des Gesamteinkommens und unter Berücksichtigung der familiären Situation, ist es durchaus möglich die bereits abgeführten Steuern ganz oder teilweise zurück zu fordern.
Natürlich erfolgt eine Rückzahlung nicht automatisch, sondern man muss entweder eine Steuererklärung abgeben oder man muss beim Finanzamt bereits mit allen steuerlich relevanten Daten gespeichert sein und die automatische Steuererklärung (Borrador de la Renta) beantragt haben.
Für ein erstes Beratungsgespräch empfehlen wir folgende Unterlagen bereit zu halten:
- Kopie der Residenzia
- Kopie eines gültigen Ausweises
- Borrador de la Renta, sofern vorhanden
- Steuerlich relevante Daten (Datos fiscales) sofern sie Ihnen von Ihrem spanischen Finanzamt zugesandt wurden
- Bestätigung über gezahlte Steuern Ihres Arbeitgebers (Certificado de Retenciones)
- Bestätigung über erhaltene Zinsen und einbehaltene Steuern von der Bank (Información fiscal)
- Bestätigung über Zinsen und Tilgung von Hypothekendarlehen (Información fiscal de hipotecas)
Mo. 04.04.2011Alterswohnsitz Lanzarote
Das milde Klima auf Lanzarote bewegt viele Ruheständler, ihren Altersruhesitz auf die Insel zu verlegen. Andere verbringen mehrere Monate pro Jahr auf Lanzarote und behalten ihren Wohnsitz in der Heimat. Immer wieder wird die Frage diskutiert, ob man eine Residencia benötigt oder ob sie gar Pflicht ist.
Wann ist man verpflichtet, die Residencia zu beantragen?
Eine Antwort gibt das spanischen Innenministeriums auf seiner Webseite www.mir.es: "Innerhalb von drei Monaten nach Einreise in Spanien, muss man persönlich im Oficina de Extranjeros der Provinz, in der man sich aufhält oder seinen Wohnsitz anmeldet, die Einschreibung ins Zentralregister für Ausländer beantragen..."
Dort bekommt man das Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión ausgehändigt, auch bekannt als Residencia. Zur Beantragung benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, das Antragsformular, sowie den Nachweis über die gezahlten Gebühren.
Doch Vorsicht: Laut Innenministerium ist man zwar zur Anmeldung innerhalb von 90 Tagen verpflichtet, doch auch im Steuergesetz spielt die Residentenschaft eine Rolle. Dort gilt als Residente, wer seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hat, d. h. wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien lebt. Steuerpflichtig in Spanien ist, wer steuerlich gesehen Residente ist.
Es gilt zu überlegen, ob und wann die Residencia beantragt wird, denn im Zweifelsfall gilt sie als Nachweis für einen ständigen Aufenthalt auf Lanzarote.
Es ist ratsam zu entscheiden, wo man seinen Lebensmittelpunkt wählt.
Hauptwohnsitz Deutschland:
Man sollte über eine aktuelle Meldeadresse verfügen und bei Bedarf nachweisen können, dass man dort überwiegend lebt.
Die Rente kann weiterhin in Deutschland bezogen werden und man hält sich auf Lanzarote als Tourist auf. Im Falle einer Erkrankung kann im Krankenhaus die europäische Krankenversicherungskarte vorgelegt werden, damit wäre eine Behandlung und ärztliche Versorgung im akuten Fall gewährleistet. Rehabilitationsmaßnahmen kann man nur im Heimatland nutzen.
Hauptwohnsitz Lanzarote:
Man muss dafür Sorge tragen, dass sowohl die Rentenkasse, als auch die Krankenversicherung über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland informiert werden. Von der Krankenkasse erhält man ein Formular E121, mit dem man sich bei der spanischen Sozialversicherung anmelden muss. Die Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung bleibt bestehen, man hat sogar Anspruch auf eine deutsche Versicherungskarte. Für die gesundheitliche Betreuung vor Ort ist die spanische Sozialversicherung verantwortlich. Auf Lanzarote muss man sich zunächst bei der Sozialversicherung in Arrecife anmelden, danach im Gesundheitszentrum (Centro de Salud) des Wohnortes. Dort kann man die Krankenversicherungskarte (Tarjeta sanitaria) beantragen und bekommt einen Arzt (médico de cabezera) zugewiesen.
Diese Hinweise beruhen auf Informationen der deutschen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte lassen Sie sich individuell bei Ihrem Rententräger und Ihrer Krankenversicherung beraten.
Uninex services bietet eine umfassende Beratung, speziell für auswanderwillige Senioren. Schwerpunkt der Beratung ist die Frage der persönlichen Absicherung, denn wer seinen Alterswohnsitz genießen möchte, sollte wissen wie er im Notfall optimal versorgt ist.
Di. 15.02.2011Spanien: Kampf gegen Steuerbetrug zeigt Wirkung
Wie der spanische Staatssekretär für Finanzen, Carlos Ocaña, und der Generaldirektor der Steuerbehörde, Juan Manuel Lopéz Carbajo, am Mittwoch in einer Pressekonferenz erklärten, konnten im Jahr 2010, als Folge des Kampfes gegen den Steuerbetrug, rund 10 Millionen Euro in die Staatskassen fließen. Das sind 23,7 % mehr, als im Jahr 2009. Immerhin entsprechen diese Mehreinnahmen einem Satz von 1% des spanischen Bruttoinlandsprodukts.
Laut Ocaña ist dies ein Erfolg, der auf Maßnahmen zurückzuführen ist, die bereits seit 2005 konsequent im Kampf und zur Vermeidung des Steuerbetrugs umgesetzt werden.
Besonderes Augenmerk galt seit 2006 den größeren Firmen und Steuerzahlern, die ein jährliches Rechnungsvolumen von 100.000,00 Euro überschreiten.
So sind 2010 beispielsweise 5.809 Steuerzahler aus dem Immobiliensektor überprüft worden, denen man insgesamt 1,735 Millionen Euro Steuerschulden nachweisen konnte.
Doch damit gibt sich der Staat noch lange nicht zufrieden. Für 2011 wurde nun ein neuer Maßnahmenkatalog veröffentlicht, der vor allem auch die Steuerzahler im Auge hat, die offensichtlich wohlhabender sind, als die Zahlen der Einkommenssteuererklärung vermuten lassen. Gewerbetreibende und Freiberufler rücken hier in den Fokus des Finanzamtes. Die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen Finanzamt, Arbeitsinspektion und Sozialversicherung sollen zur Aufdeckung von Betrugsfällen in diesem Sektor verstärkt werden. Auch der internationale Informationsaustausch wird forciert.
Priorität hat der wichtigste und komplexeste Bereich des Steuerbetrugs: Gründung von Scheinfirmen, sowie Wirtschafts- und Unternehmenszusammenschlüsse, die das Ziel verfolgen, Steuerzahlungen zu vermeiden.
Beobachtet werden Umstrukturierungen von Unternehmen, die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, sowie die Behandlung von Verlusten, die aus der Weltwirtschaftskrise resultieren.
Bisherige Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Mehrwertsteuer, Außenhandel und Zölle werden auch weiterhin durchgeführt und verstärkt.
Auch auf Lanzarote waren in 2010 die Maßnahmen spürbar, die zur Vermeidung des Steuerbetruges, getroffen wurden. So wurden vermehrt Einkommenssteuererklärungen kontrolliert und beantragte Steuerrückerstattungen nicht mehr so einfach akzeptiert. In einigen Fällen wurde der Steuerzahler zur Beibringung klärender Unterlagen aufgefordert. Dies resultiert aus dem nun besser funktionierenden Informationsaustausch zwischen Banken, Sozialversicherung, Gobierno de Canarias und dem Finanzamt.
Besondere Vorsicht ist geboten, sofern Einnahmen außerhalb Spaniens erzielt werden. Für das spanische Finanzamt ist der steuerliche Wohnsitz, die Residencia fiscal, von erheblicher Bedeutung. Um den steuerlichen Wohnsitz gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, reicht in Spanien das Vorhandensein einer Residenzia (Certificado der Residencia de la Unión Europea) nicht aus. Vielmehr muss der Steuerzahler im Bedarfsfall nachweisen können, wo sein Lebensmittelpunkt tatsächlich ist, z. B. durch Wasser- und Stromrechnungen, Telefonrechnungen, Kreditkartenabrechnungen, Kontobewegungen.
Seit 2005 hat der spanische Staat insgesamt 45 Millionen Euro durch die Aufdeckung von Steuerbetrug einnehmen können. Die Weichen sind gestellt, die Kontrollmaßnahmen werden Jahr um Jahr verstärkt.
Uninex services empfiehlt nach den Regeln zu spielen und nicht davon auszugehen, dass wir uns auf Lanzarote auch steuerlich gesehen auf einer Insel befinden.
Immer wieder berichten uns Kunden von den Hinweisen langjährig ansässiger Landsleute, dass man hier keine Steuern deklarieren braucht.
Schlechter Rat kann teuer werden, denn mittlerweile hält die spanische Steuerbehörde die Augen auf und weiß genau, wo sie ansetzen muss.
Wir empfehlen:
- Sofern Sie Ihren Wohnsitz auf Lanzarote haben und berufstätig sind, sollten Sie sich informieren, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
- Wenn Sie selbstständig arbeiten (Autónomo), raten wir die quartalsmäßigen Steuererklärungen, sowie die jährliche Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen und. Nur ein Profi ist ständig über steuerliche Änderungen informiert.
- Erkundigen Sie sich über Ihre steuerlichen Verpflichtungen, wenn Sie Eigentum auf Lanzarote haben.
- Überprüfen Sie Ihre soziale und steuerliche Situation. Fragen Sie sich: Wo lebe ich tatsächlich? Wo und von wem beziehe ich Unterstützung, z. B. Kindergeld, Arbeitslosengeld etc.?
- Respektieren Sie die Gesetze und Richtlinien des Landes, in dem Sie leben.
Nähere Infos zum Bericht des Staatssekretärs finden Sie, leider nur in spanischer Sprache, hier:
http://www.meh.es/Documentacion/Publico/GabineteMinistro/Presentaciones/09-02-11 Presentacion Resultados Lucha contra el Fraude 2010.pdf
In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Servicios CAF, beraten wir Sie gerne zu allen Fragen hinsichtlich Ihrer persönlichen, steuerlichen Situation.
Sa. 29.01.2011Durchblick: NIE und Residenzia
Brauche ich eine Residencia wenn ich auf Lanzarote leben möchte, oder reicht die NIE? Was muss ich tun, wenn ich lediglich ein Feriendomizil erwerben möchte und meinen Wohnsitz in einem anderen EU-Land beibehalte? Wann bin ich verpflichtet eine Residencia zu beantragen? Wann benötige ich eine NIE-Nummer und was ist das eigentlich?
Die NIE-Nummer
Die NIE ist eine Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien (Número de Identificación de Extranjeros).
Diese Nummer wird beantragt, wenn man als Ausländer in Spanien geschäftlich aktiv werden möchte und seinen gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Land hat.
Sobald man die Nummer erhalten hat, muss sie beim Finanzamt aktiviert werden (Alta de NIF/Agencia Tributaria).
- Erwerb von Wohneigentum oder Feriendomizilen
- Zulassung eines PKW
- Gewerbeanmeldung
- Firmengründung
- Einfuhr von Waren oder persönlichen Gegenständen auf den Kanarischen Inseln
- Annahme einer Erbschaft
Die NIE kann in Arrecife bei der Policía Nacional beantragt werden. Der Antragsteller kann die NIE-Nummer von Montag bis Freitag zwischen 09-11 Uhr beantragen. Hierzu ist kein Termin bei der Polizei nötig. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Dokumente beigebracht werden:
- Der Antrag (bei der Polizei erhältlich oder per Internet abrufbar)
- Eine Personalausweis- oder Reisepasskopie
- Die gezahlten Gebühren in Höhe von 9,18 € (Das Formular ist bei der Polizei erhältlich, die Einzahlung muss vor Antragstellung erfolgen)
Die Residencia
Was im allgemeinen Sprachgebrauch als Residencia bekannt ist, ist eigentlich das „Certificado de Registro de la Unión Europea“. Dies ist der Nachweis, dass ein EU-Bürger im Ausländerregister von Lanzarote eingetragen wurde. Wer sich länger als 90 Tage in Folge auf den Kanarischen Inseln aufhält, ist verpflichtet, das Zertifikat zu beantragen.
Do. 13.01.2011Beiträge an die Handelskammer nicht mehr Pflicht
Nachtrag zum Artikel vom 09.12.2010
Cámara de Comercio Lanzarotes eigene Handelskammer
Im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit spanischer Unternehmen, besteht ab 2011 keine Verpflichtung mehr, Beiträge an spanische Handelskammer zu zahlen. Ab sofort ist die Mitgliedschaft von Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen freiwillig.
(Real Decreto-Ley 13/2010, 03.12.2010)
Mi. 12.01.2011Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und das Recht auf den Personalausweis
Es bedurfte eines Hinweises einer gut informierten Kundin, einer Recherche im Internet und einer Nachfrage bei einer gut funktionierenden Personalausweisbehörde in Deutschland, um sicher zu sein, dass Deutsche mit Wohnsitz im Ausland einen Personalausweis erhalten können.
In vielen behördlichen Informationen findet man noch immer Hinweise darauf, dass ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung ist, um als deutscher Staatsbürger einen Personalausweis beantragen zu können.
Diese Aussage ist nicht richtig. Wie im Bundesgesetzblatt/2009 Teil I Nr. 33 nachzulesen ist (http://l2rm.net/personalausweis/eperso.pdf), kann ein deutscher Staatsbürger einen Personalausweis beantragen, auch wenn er keinen Wohnsitz in Deutschland hat. In diesem Fall wird beim Wohnort „keine Hauptwohnung in Deutschland“ gespeichert.
Zuständig in Deutschland ist die Personalausweisbehörde in deren Bezirk sich der Antragsteller gerade aufhält.
Im Ausland sollen ab dem 01.01.2013, die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen für die Ausstellung eines Personalausweises zuständig sein. Dort ist dann ein Wohnsitznachweis zu erbringen. Für alle in Spanien wohnhaften Deutschen würde der Nachweis durch das Certificado de Empadronamiento und das Certificado de Registro de la Unión Europea erfolgen.
Bis zum 31.12.2012 wird das nicht möglich sein. Wer also einen Personalausweis beantragen möchte, muss dies in Deutschland und vor allem persönlich erledigen. Für die Abholung des Personalausweises kann eine Vollmacht erteilt werden.
Seit dem 01.November 2010 kann der neue Personalausweis in Deutschland beantragt werden. Er hat Scheckkartenformat und bietet, dank des eingebauten Chips, vielfältige Möglichkeiten im Online-Einsatz, beispielsweise die Online-Ausweis-Funktion oder die Unterschriftsfunktion.
Allerdings ist für die Nutzung dieser Möglichkeit ein zusätzliches Kartenlesegerät erforderlich. Diese Funktionen sind freiwillig nutzbar und können bei der Abholung des Ausweises zunächst deaktiviert werden. Diese Entscheidung kann jederzeit revidiert werden.
Bei der Antragstellung können Sie wählen, ob Ihre Fingerabdrücke digital auf dem Ausweis gespeichert werden sollen.
Zur Beantragung des neuen Personalausweises benötigen Sie:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild
- ein gültiges Identitätsdokument, d.h. den alten Personalausweis, einen Reisepass, einen Kinderausweis oder Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf, es besteht keine Umtauschpflicht. Ein Umtausch ist dennoch jederzeit möglich. Der Ausweis kostet 28,80 € für Antragsteller über 24 Jahren. Wer jünger ist, zahlt lediglich 22,80 €.
Detailliert Informationen zum Thema finden Sie auf www.personalausweisportal.de
Wichtig ist noch zu erwähnen, dass deutsche Residenten auf Lanzarote, nach wie vor Reisepässe beim deutschen Konsulat in Las Palmas beantragen können.
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