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Aktuelles 2010
Do. 09.12.2010Cámara de Comercio: Lanzarotes eigene Handelskammer
Die Cámara de Comercio ist auf Lanzarote die zuständige Kammer für Handel, Industrie und Schifffahrt. In Spanien existiert die Cámara de Comercio bereits seit 1886, doch erst seit 2006 verfügt Lanzarote über eine eigene Handelskammer.
Jeder, der auf Lanzarote ein Gewerbe anmeldet, ob als juristische oder natürliche Person, wird automatisch zum Mitglied der Cámara de Comercio. Die Handelskammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, d.h. eine Organisation, die unabhängig vom Wechsel ihrer Mitglieder besteht. Derzeit repräsentiert sie circa 12.000 eingetragene Firmen und Gewerbetreibende auf Lanzarote.
Alle vier Jahre wählen alle Mitglieder der Handelskammer demokratisch ihre Vertreter in der Vollversammlung (Pleno). Die Vollversammlung besteht aus vierzig gewählten und sechs direkt ernannten Mitgliedern.
Der Präsident der Cámara de Comercio wird von der Vollversammlung gewählt. Ihm obliegt die Repräsentation der Handelskammer und all ihrer angeschlossenen Mitglieder und Ausschüsse. Er ist verantwortlich für die Umsetzung sämtlicher in den Arbeitskreisen getroffenen Beschlüsse. Ihm untergeordnet ist das Exekutivkomitee (Comité Ejecutivo), welches für das gesamte Management und die Verwaltung der Cámara de Comercio verantwortlich ist.
Die von der Cámara de Comercio angebotenen Serviceleistungen verfolgen die nachstehenden Hauptziele:
- Förderung des internationalen Handels
- Bildung und Ausbildung
- Unternehmensgründung
- Nutzung moderner Technologien und Innovationen
Die Absicht der Handelskammer ist die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen, sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung auf Lanzarote.
In erster Linie bietet die Kammer den Unternehmen logistische Unterstützung und Ausbildungs-möglichkeiten, um sie auf fremde Märkte einzustellen.
Zu den Angeboten der Kammer gehören Seminare für Führungskräfte und Betriebsleiter, oder eine kaufmännische Ausbildung für Studenten.
Die Cámara de Comercio fördert das Unternehmertum und möchte es den Menschen erleichtern, den Schritt in die Selbstständigkeit oder zur Unternehmensgründung zu wagen. Sie informiert beispielsweise über aktuelle Subventionen, hilft bei der Erstellung von Businessplänen oder bietet Unterstützung bei der Erarbeitung von Unternehmensprojekten zur Beantragung von Kleinkrediten.
Um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber ausländischen Unternehmen zu verbessern, sollen die Unternehmer außerdem dazu ermutigt werden, auf modernere Technologien zurückzugreifen.
Jede der Fachgruppen der Handelskammer erstellt professionelle Informationen für ihr Spezialgebiet, auf die jedes Mitglied bei Bedarf zurückgreifen kann. Es werden beispielsweise Marktstudien erstellt, neue Gesetze erörtert oder auch rechtlich relevante Auskunft erteilt.
Folgende Ausschüsse sind in Lanzarote aktiv:
| Comisión de Hacienda | Finanzwesen |
| Comisión de Formación | Ausbildung und Bildung |
| Comisión de Industria | Industrie |
| Comisión de Turismo | Tourismus |
| Comisión de Aeropuertos | Flughäfen |
| Comisión de Comercio interior | Binnenhandel |
| Comisión de Comercio exterior | Außenhandel |
| Comisión de Puertos y Transporte marítimo | Häfen und Seefracht |
| Comisión de Nuevas | Neue Technologien |
| Comisión de Comercio Mayorista | Großhandel |
| Comisión de Ocio y Restauración | Freizeit und Gastronomie |
| Comisión de Medio Ambiente y Construcción | Bauwesen und Umwelt |
Generell ist die Handelskammer Sprachrohr für alle auf Lanzarote angesiedelten Unternehmen. Sie repräsentiert sämtliche Interessen der örtlichen Firmen und Gewerbetreibenden. Sie agiert als beratendes Gremium und arbeitet eng mit der öffentlichen Verwaltung zusammen, um die Geschäftsmöglichkeiten auf der Insel zu verbessern und die wirtschaftliche Situation zu stabilisieren.
Die Cámara de Comercio finanziert sich aus den Mitgliederbeiträgen, die jedes Mitglied jährlich entrichten muss. Berechnungsgrundlage ist die gezahlte Gewerbesteuer. Hierauf werden derzeit 2% als Mitgliedsbeitrag fällig. Je höher also der Gewinn, desto höher der Mitgliedsbeitrag.Die entsprechenden Daten erhält die Handelskammer direkt vom Finanzamt. Die Zahlungsaufforderung wird an die beim Finanzamt gespeicherte Adresse der Firma oder des Gewerbetreibenden geschickt und ist innerhalb festgesetzter Fristen zu zahlen.
Das nächste Seminar:
Aktuell findet am 14. und 15. Dezember 2010 ein Seminar mit dem Titel "Vivir sin jefe: 50 errores de un emprendedor / Leben ohne Chef: 50 Irrtümer eines Unternehmers" statt. Das Seminar richtet sich an Arbeitslose und an Unternehmer, die nicht länger als 2 Jahre selbstständig sind.
Das Seminar wird auf Spanisch gehalten, ist kostenlos und findet im Hotel Diamar, in Arrecife statt.
Nähere Infos erhalten Sie bei der Cámara de Comercio:
C/ José Antonio No. 23
35500 Arrecife
Tel. 928 824161
Fax: 928 824162
Internet: www.camaralanzarote.org
E-Mail: info@camaralanzarote.org
Mi. 17.11.2010Schutz vor Arbeitslosigkeit für Freiberufler und Gewerbetreibende in Spanien
Seit dem 06. November 2010 ist ein Gesetz in Kraft, wovon sich viele Selbstständige (Autónomos) in Spanien viel versprochen haben.
Ab sofort ist es für Autónomos möglich, sich für den Fall zu wappnen, dass man gezwungen ist sein Geschäft aufzugeben oder sein Gewerbe abzumelden.
Durch die monatlichen Zahlungen an die Sozialversicherung waren bisher zwar Beitragszahlungen der Rentenkasse und der gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt, doch im Fall einer Geschäftsaufgabe standen dem Versicherten keinerlei Leistungen zu, die mit dem Arbeitslosengeld für Arbeiter oder Angestellte vergleichbar wären.
Die Pflichtbeiträge eines Selbstständigen richten sich nach der Bemessungsgrundlage (Base de Cotización) der Sozialversicherung. Derzeit liegt das fiktive Minimumeinkommen für Selbstständige bei circa 841,80 € pro Monat, je nach Alter und Zugehörigkeitsdauer zur Sozialversicherung.
Darauf werden 26,5% Beitrag erhoben. Außerdem steht es dem Versicherten frei, zusätzliche Beiträge (circa 3,3%) zum Schutz gegen zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen zu zahlen.
Im November werden nun erstmalig Beiträge zur Absicherung für den Fall der Geschäftsaufgabe erhoben. Die Mehrkosten betragen 2,2% der monatlichen Bemessungsgrundlage. Diese Absicherung hat freiwilligen Charakter und kann mit dem Krankenversicherungsträger (Mutua) vereinbart werden. Voraussetzung ist, auch die vorgenannten Beiträge zum Schutz vor Arbeitsunfähigkeit etc. zu leisten.
Wer bis dato schon Zusatzbeiträge gezahlt hat, wird Ende November einen erhöhten Autónomo-Beitrag zahlen. Sollte man damit nicht einverstanden sein, so muss man bei der Mutua auf den Schutz vor Arbeitslosigkeit verzichten. Wer bisher keine Zusatzbeiträge geleistet hat, aber auf die Sicherheit im Falle der Gewerbeabmeldung nicht verzichten will, kann dies mit der Mutua bis zum 06.02.2011 vertraglich vereinbaren.
Beendigung der gewerblichen Tätigkeit
Um bei Beendigung der gewerblichen Tätigkeit in den Genuss einer staatlichen Unterstützung zu kommen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Versicherte muss bei der Sozialversicherung als Autónomo gemeldet sein und Zusatzbeiträge für die Absicherung von zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfällen und Berufserkrankungen zahlen.
- Die Mindestdauer der Beitragszahlung für den Schutz vor Arbeitslosigkeit muss erfüllt sein. Der Versicherte muss unmittelbar vor Antragstellung mindestens 12 Monate durchgängig Beiträge gezahlt haben
- Die Geschäftsaufgabe muss den legalen Bedingungen entsprechen, damit der Versicherte Anspruch auf Leistungen hat.
- Der Versicherte darf das Rentenalter noch nicht erreicht haben.
- Der Versicherte darf nicht im Rückstand mit den Sozialversicherungsbeiträgen sein.
Legale Bedingungen für die Geschäftsaufgabe
Damit der Versicherte tatsächlich Anspruch auf Leistungen hat, muss das Gewerbe zunächst abgemeldet werden. Doch das allein reicht noch nicht aus, um Ansprüche zu rechtfertigen. Die Leistungen werden erst erbracht, wenn belegt ist, dass eine Notwendigkeit besteht das Gewerbe abmelden zu müssen, oder wenn es aus bestimmten Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Auslöser hierfür können wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Natur sein. Der Antragsteller muss alle seine angemeldeten gewerblichen Aktivitäten abmelden und darf nicht mehr selbstständig (Régimen Especial de Trabajadores Autónomos) tätig sein.
Gründe für die legale Geschäftsaufgabe können sein:
- Nachweisliche Verluste innerhalb eines Geschäftsjahres, die die Gewerbeeinnahmen um 30% übersteigen.
- Nachweisliche Verluste innerhalb von zwei Geschäftsjahren, die die Gewerbeeinnahmen um 20% übersteigen.
- Vollstreckungsbescheide, die in ihrer Summe mindestens 40% der Gewerbeeinnahmen des vorherigen Geschäftsjahres betragen.
- Konkursanmeldung
- Höhere Gewalt, so dass die Ausübung der Geschäftstätigkeit nicht mehr möglich ist.
- Entzug der Lizenz zur Ausübung des Gewerbes, sofern die Lizenz zur Ausübung des Gewerbes zwingend von Nöten war und sofern der Entzug der Lizenz nicht durch Vertragsbruch oder administrative Versäumnisse des Antragstellers verursacht wurde.
- Der Antragsteller wurde das Opfer sexueller Gewalt und kann seine Geschäftstätigkeit entweder zeitweilig oder endgültig nicht mehr ausüben.
- Bei Scheidung, sofern der Antragsteller ebenfalls im Geschäft als Familienmitglied angemeldet war (Colaboración familiar) und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge geleistet hat.
Antragstellung und Leistungen
Anträge auf Unterstützung müssen bis zum Monatsende des der Gewerbeabmeldung folgenden Monats gestellt werden. Zuständig ist die Krankenversicherung/Mutua, bei der die Zusatzleistungen (zeitweilige Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Geschäftsaufgabe) versichert sind.
Die Dauer der Unterstützung ergibt sich aus der Anzahl der gezahlten Beiträge seit vertraglicher Vereinbarung:
| Beitragszahlung | Unterstützung |
|---|---|
| 12 – 17 Monate | 2 Monate |
| 18 – 23 Monate | 3 Monate |
| 24 – 29 Monate | 4 Monate |
| 30 – 35 Monate | 5 Monate |
| 36 – 42 Monate | 6 Monate |
| 43 – 47 Monate | 8 Monate |
| 48 Monate und mehr | 12 Monate |
Als monatliche Leistung erhält der Antragsteller 70% der durchschnittlichen Bemessungsgrundlage / Base de Cotización der letzten 12 Monate. Die Unterstützung kann individuell variieren, z. B. aufgrund der Berücksichtigung des Familienstandes und der in der familiären Gemeinschaft lebenden Kinder. Gleichzeitig werden für die entsprechende Zeit die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge übernommen. Um sich beruflich neu zu orientieren, hat der Empfänger der Leistungen die Möglichkeit an Weiterbildungskursen, Umschulungen und beruflichen Orientierungsgesprächen teilzunehmen.
Es gilt nun zu überdenken, für wen diese zusätzliche Absicherung tatsächlich Sinn macht. Wer würde ein Geschäft über ein Jahr lang mit 30% Verlust führen, ohne dabei mit den Sozialversicherungsbeiträgen in Rückstand zu geraten? Wie kann ein Verlust nachgewiesen werden, wenn man pauschal besteuert wird?
Die rechtliche Grundlage für das neue Gesetz 32/2010 finden Sie in allen Details hier:
http://www.boe.es/boe/dias/2010/08/06/pdfs/BOE-A-2010-12616.pdf
Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen Situation haben, vereinbaren Sie doch noch heute einen Beratungstermin mit uns.
Andrea Lechtape
Tel. +34 928 826691
info@uninex.eu
Di. 21.09.2010Verwirrung: Lanzarote-Residenten und der Führerschein
Immer wieder gibt die Führerscheinfrage Anlass zu heftigen Diskussionen zwischen Lanzarote-Residenten aus EU-Ländern. Doch wer ist eigentlich Resident?
Als Steuer-Resident gilt, wer mehr als 183 Tage pro Jahr auf Lanzarote lebt und damit seinen Lebensmittelpunkt auf der Insel hat und seine wirtschaftlichen Interessen hier wahrnimmt. Das spanische Innenministerium informiert auf seiner Webseite, dass EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage in Spanien aufhalten, verpflichtet sind eine Meldung im Ausländerregister (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión) zu beantragen. Dies ist im herkömmlichen Sinne die sprichwörtliche "Residenzia".
Die meisten Residenten verfügen über einen Führerschein ihres Heimatlandes, der unter Umständen sogar zeitlich unbegrenzt gültig ist.
Doch gilt dieser Führerschein auch in Spanien uneingeschränkt?
Was ist zu tun, damit man bei der nächsten Verkehrskontrolle keine unliebsamen Überraschungen erlebt?
Wir haben recherchiert und uns außerdem an kompetenter Stelle, beim Straßenverkehrsamt (Tráfico)in Arrecife, beraten lassen.
MUSS EIN FÜHRERSCHEIN AUS EINEM EU-LAND REGISTRIERT ODER UMGETAUSCHT WERDEN, SOFERN DER INHABER RESIDENT IN SPANIEN IST?
Die EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG besagt deutlich, dass keine Registrierungs- oder Umtauschpflicht für Führerscheine, die in EU-Ländern ausgestellt wurden, besteht. Allerdings bietet das spanische Straßenverkehrsamt eine freiwillige Registrierung an. Ebenso ist ein Umtausch in einen spanischen Führerschein möglich. Für Staatsbürger aus der Schweiz gilt, dass eine Registrierung des Führerscheins nicht möglich ist, der Führerschein aber in einen spanischen Führerschein getauscht werden kann.
Begeht ein Resident einen Verkehrsverstoß, der in Spanien mit Abzug von Punkten verbunden wäre, so wird der Führerschein von Amts wegen registriert. Diese Vorgehensweise soll eine Besserstellung von Residenten gegenüber Spaniern, für die seit Juli 2006 das Punktesystem gilt, verhindern.
BEGRENZTE GELTUNGSDAUER VON FÜHRERSCHEINEN IN SPANIEN
Gemäß Aussage des spanischen Innenministeriums unterliegt die Geltungsdauer eines Führerscheins von Residenten dem spanischen Recht.
Dies bedeutet, dass die Gültigkeitsdauer des Führerscheins nicht auch automatisch in Spanien gilt. Der Führerschein eines Residenten muss demnach, ebenso wie der Führerschein eines Spaniers, regelmäßig verlängert werden.
Wer seinen Wohnsitz in Spanien nimmt und über einen unbegrenzt gültigen Führerschein verfügt, muss diesen, spätestens zwei Jahre nach Niederlassung in Spanien, verlängern lassen.
Führerscheine der Klassen AM, A1, A2, A und B (Moped, Motorrad und PKW) haben bis zum 65. Lebensjahr eine Gültigkeit von jeweils zehn Jahren. Ab dem 65. Lebensjahr muss der Führerschein dann alle fünf Jahre verlängert werden.
Für alle anderen Führerscheinklassen gilt eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren bis zum 65. Lebensjahr. Danach muss die Fahrerlaubnis alle drei Jahre prolongiert werden.
Die Verlängerung muss beim Straßenverkehrsamt beantragt werden. Hierzu ist ein medizinisches Eignungsgutachten erforderlich. Es wird in einem hierfür zugelassenen medizinischem Zentrum (Centro de Reconocimiento de Conductores) erstellt.
WAS IST ZU TUN?
Für alle Residenten empfehlen wir zumindest eine freiwillige Registrierung des Führerscheins beim Straßenverkehrsamt. Hierdurch wird gewährleistet, dass Verlängerungsfristen nicht versäumt werden. Etwaige Adressänderungen sollten dem Straßenverkehrsamt auf jeden Fall immer mitgeteilt werden.
In jedem Fall sollte jeder Resident zunächst seine persönliche Situation beurteilen und sich folgende Fragen stellen:
• Bin ich offiziell Resident?
• Bin ich länger als zwei Jahre Resident und habe einen unbefristet gültigen Führerschein aus einem EU-Land?
• Bin ich älter als 65 und fahre mit meinem unbegrenzt gültigen Führerschein?
• Habe ich meinen Führerschein auf Lanzarote jemals registriert oder verlängert?
• Verfügt das Straßenverkehrsamt über meine korrekte Anschrift?
Für eine persönliche Beratung zwecks Registrierung oder Umschreibung des Führerscheins, kontaktieren Sie mich bitte per e-mail oder Telefon:
Andrea Lechtape
info@uninex.eu
Tel. +34 656872353
So. 23.05.2010Neuregelung Straßenverkehrsgesetz: Einfach und gerecht
Ab 25. Mai 2010 tritt in eine Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft, um für mehr Sicherheit auf Spaniens Straßen zu sorgen.
Die Reformen bezwecken sowohl eine drastischere Bestrafung der Verkehrssünder als auch eine Erziehung der Verkehrsteilnehmer zu mehr Rücksichtnahme und korrektem Verhalten im Straßenverkehr.
Darüber hinaus gibt es mittlerweile verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Verkehrsteilnehmern und Straßenverkehrsamt(Trafico) via Internet.
Wer in Spanien einen Führerschein erwirbt, oder seinen deutschen Führerschein auf einen spanischen Führerschein umschreiben lässt, verfügt über einen Saldo in Höhe von 12 Punkten. Fahranfänger erhalten in den ersten drei Jahren zunächst einen Saldo von 8 Punkten.
Verkehrsverstöße werden durch Verwarnungsgelder, Bußgelder und den Abzug von Punkten geahndet. Ist der Punktesaldo verbraucht, so wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen.
In Spanien gibt es drei Kategorien von Geldstrafen:
• Verwarnungsgelder für leichte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, bis 100 Euro.
• Bußgelder für schwere Verstöße, 200 Euro.
• Bußgelder für sehr schwerwiegende Verstöße, 500 Euro.
Punkteabzug erfolgt immer bei schweren und sehr schweren Verkehrsdelikten.
VERSTÖßE UND BUßGELDER
Ab sofort gelten das Programmieren des Navigationsgeräts während der Autofahrt, oder das Fahren mit einem nicht lesbaren Nummernschild, als schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.
Fahren unter Einfluss von Drogen oder mit einem Alkoholpegel von mehr als 0,50 mg/l sind besonders schwere Vergehen und führen neben einem Bußgeld in Höhe von mind. 500 Euro auch zu einem Verlust von 6 Punkten.
Wer mit einem Alkoholpegel von 0,25 mg/l bis 0,50 mg/l fährt, begeht einen schweren Verstoß gegen das Gesetz.
Den gesamten Katalog der Verkehrsverstöße und der damit verbundenen Punktabzug findet man auf der Webseite des Straßenverkehrsamtes: www.dgt.es
Auch hinsichtlich der Zahlung von Strafzettel gibt es gravierenden Änderungen. Beispielsweise verringert sich die freiwillige Zahlungsfrist von 30 auf 20 Tage.
Erfolgt die freiwillige Zahlung innerhalb von 20 Tagen, so wird der Sünder mit einem Bonus von 50% des Betrags belohnt. Gleichzeitig wird der Fall ad Acta gelegt.
Wer hingegen seine Strafzettel nicht bezahlt, kann mit erheblichen Aufschlägen auf den ursprünglichen Betrag rechnen. Werden vier Strafzettel nicht beglichen, die aufgrund schwerer oder besonders schwerer Vergehen ausgestellt wurden, so kann das Straßenverkehrsamt keinen Vorgang mehr für den Fahrer oder sein Auto erledigen.
MEHR GERECHTIGKEIT FÜR EINSICHTIGE SÜNDER UND BESONNENE FAHRER
Um die Fahrer zu mehr Rücksichtnahme und Besonnenheit zu motivieren, wurde der Katalog der Verkehrsverstöße, die zu Punkteabzug führen, von 27 auf 20 reduziert.
So hat künftig das Parken an einer Bushaltestelle oder das Fahren ohne Licht, keinen Punkteabzug mehr zur Folge.
Das bedeutet jedoch nicht, dass es sich hierbei nicht um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handelt, der mit der Zahlung eines Bußgeldes verbunden ist.
Punktesünder sollen animiert werden, einen Verkehrserziehungskurs zu besuchen. Durch die Teilnahme am Kurs können bis zu sechs Punkte wieder gutgeschrieben werden.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht mehr möglich, es sei denn der Punktesaldo ist aufgebraucht, oder es liegt ein richterlicher Beschluss vor.
INTERNETSERVICE FÜR ALLE FAHRER
Jeder Verkehrsteilnehmer kann künftig seine Postadresse durch eine e-mail Adresse ersetzen. Eigens für diesen Service wurde ein elektronisches Adressverzeichnis (DEV) des Straßenverkehrsamts eingerichtet. Dadurch erhält der Verkehrsteilnehmer seine Strafzettel per e-mail statt per Post. Gleichzeitig wird er über alle Verkehrsverstöße direkt per e-mail und per SMS auf sein Mobiltelefon informiert.
Bei Verkehrsverstößen die durch Radaraufnahmen belegt werden, kann die Identifizierung des Fahrers, schnell und einfach, per Internet vorgenommen werden.
Auch das Zahlen der „Knöllchen“ ist bequemer geworden. Langes Anstehen in der Bank oder beim Straßenverkehrsamt (Trafico) sind Schnee von gestern. Über die Webseite des Trafico, www.dgt.es,ist eine problemlose und direkte Zahlung möglich.
Wer auf der Straße angehalten wird und seinen Strafzettel sofort bezahlen möchte, kann dies sogar per Kreditkarte erledigen.
INFORMATIONEN ÜBER ÄNDERUNGEN
Vielleicht haben Sie ja auch schon Post vom Straßenverkehrsamt erhalten? In einer groß angelegten Aktion werden in diesen Tagen alle Bürger durch einen Brief über die Änderungen im Straßenverkehrsgesetz informiert.
Wer keine Post bekommen hat, findet alle Informationen auf www.dgt.es
Mi. 03.02.2010Zona Especial Canaria (ZEC): Anreiz für Investoren auf den Kanaren
Bereits seit dem Jahr 2000 gibt es die ZEC, die Kanarische Sonderzone. Dieses Gebiet, innerhalb des Wirtschafts- und Steuerraums der Kanarischen Inseln, wurde geschaffen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt auf den Kanareninseln zu fördern, und um Unternehmen zum Investieren zu animieren.
Die Unternehmer können von einem umfassenden Niedrigsteuersystem profitieren, sofern sie sich entschließen, ein Unternehmen im ZEC Gebiet zu gründen und zu betreiben.
Die Vorteile der ZEC gelten zunächst bis zum 31.12.2019. Die EU Kommission wird über eine Verlängerung zu entscheiden haben. Wer ein ZEC-Unternehmen gründen möchte, hat derzeit bis zum 31.12. 2013 Zeit, sich in das Register der ZEC-Unternehmen (ROEZEC) eintragen zu lassen.
Die steuerlichen Vergünstigungen für Unternehmer sind äußerst interessant.
Die Körperschaftssteuer beträgt lediglich 4%, während in Spanien normalerweise ein Steuersatz zwischen 25% und 30% gilt. Hierbei gelten Höchstbeträge, deren Bemessungsgrundlage sich, je nach Art der Geschäftsaktivität und der geschaffenen Arbeitsplätze, zwischen 1.125.000,00 € und 120.000.000 € pro Jahr bewegt.
Da die Kanarischen Inseln zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet gehören, gilt das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Das bedeutet, dass Unternehmensgewinne, die beispielsweise in Deutschland und in Spanien erzielt werden, lediglich einmal versteuert werden sollten.
Ausgeschüttete Gewinne einer Tochtergesellschaft (ZEC-Gesellschaft), an eine Muttergesellschaft in der EU, sind steuerfrei.
Auf den Kanarischen Inseln gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer (IGIC) von derzeit 5%. Generell sind ZEC-Gesellschaften bei der Lieferung von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, sowie beim Import von Gütern, von der IGIC befreit.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem geografischen Geltungsbereich der ZEC.
Unternehmen, die im Dienstleistungsbereich tätig sind, können sich an jedem beliebigen Ort im Archipel niederlassen.
Unternehmen hingegen, die in den Bereichen Produktion, Verarbeitung, Veredelung oder Warenvertrieb agieren, müssen sich in speziellen Gebieten ansiedeln, die sich meist in der Nähe von Flughäfen und Häfen befinden.
Auf Lanzarote sind dies die Industriegebiete Altavista und Los Marmoles, sowie der Bereich um den Hafen Los Marmoles.
Zur Gründung eines ZEC-Unternehmens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Neugründung eines Unternehmens mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse im Geltungsbereich der ZEC.
• Mindestens einer der Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben.
• Innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung der Gesellschaft als ZEC-Unternehmen, müssen Mindestinvestitionen in Höhe von 50.000,00 € / 100.000,00 € (je nach Sitz der Gesellschaft) getätigt werden.
• Innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung müssen mindestens 3, bzw. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden. (Lanzarote = 3 Arbeitsplätze), die auch dauerhaft bestehen müssen.
• Die Geschäftsaktivität der Gesellschaft muss in der Liste der zulässigen ZEC-Aktivitäten enthalten sein.
• Die Gesellschaft muss eine juristische Person sein.
Eigens für die Antragstellung, die Beratung und die Überwachung der im ZEC-Register (ROEZEC) aufgenommenen Unternehmen, wurde ein Konsortium gebildet, das dem spanischen Wirtschaftsministerium untersteht.
Die Genehmigung, das Unternehmen als ZEC-Gesellschaft zu führen, wird vom Konsortium erteilt. Ebenso nimmt dieses den Eintrag in das ROEZEC vor.
Investoren die beabsichtigen, sich in die der ZEC niederzulassen, müssen zunächst einen Antrag auf vorläufige Genehmigung bei Konsortium stellen. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von zwei Monaten genehmigt oder abgelehnt. Erst nach Erhalt der vorläufigen Genehmigung wird die Gesellschaft gegründet.
Im Zusammenarbeit mit BA Classic One und Servicios CAF, bietet Uninex services seinen Kunden die Möglichkeit, sich umfassend zum Thema ZEC beraten zu lassen.
Investoren werden von der ersten Idee, bis zur tatsächlichen Umsetzung (Antragstellung, Unternehmensgründung, steuerliche Beratung) in jedem Moment betreut.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an: Uninex services, Andrea Lechtape
e-mail: info@uninex.eu
Tel. +34 928 826691
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