Aktuelles 2009
Sa. 21.11.2009Flughafen Lanzarote: Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haider im Hungerstreik
Während Tag für Tag zahlreiche Feriengäste Lanzarote per Flugzeug erreichen, um wohlverdiente Urlaubstage auf der Kanareninsel zu verbringen, spielt sich in der Abflughalle des Flughafens Guacimeta ein menschliches Drama ab.
Bereits seit einer Woche demonstriert die Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar für ihre Rückkehr in die West-Sahara. Seit vergangenem Sonntag befindet sie sich im Hungerstreik. "Ich werde nicht aufhören, bis ich nach El Aaiún zurück gebracht werde..."
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Was war passiert? Aminatou Haidar befand sich am Freitag, dem 13. November auf dem Rückflug von New York, über Gran Canaria nach El Aaiun in Marokko. Zuvor wurde ihr in den USA der Civil Courage Prize der Train Foundation verliehen. Einer von vielen Preisen, der ihren unermüdlichen Einsatz für die Unabhängigkeit der West-Sahara würdigt. Marokko hält die ehemalige spanische Kolonie West-Sahara seit 1975 besetzt.
Als Amanitou Haidar sich weigerte auf den Einreisepapieren als Nationalität „Marokkanisch“ einzutragen und stattdessen „Sahrauisch“ angab, wurde ihr für diesen zivilen Ungehorsam kurzerhand der Reisepass abgenommen und sie wurde am Samstag nach Lanzarote deportiert.
Trotz ihrer Weigerung, das Flugzeug zu verlassen und trotz ihres fehlenden Passes, bestanden die spanischen Behörden darauf, dass sie nach Spanien einreiste.
Haidar ist alleinerziehende Mutter zweier Kinder, die in der West-Sahara leben. Durch den Hungerstreik möchte Aminatou Haider ihre Rückkehr nach El Aaiún erzwingen. Für sie ist es unverständlich, dass die spanischen Behörden sie ohne Reisepass einreisen ließen und nun die Ausreise ohne Reisepass nicht ermöglichen. Laut spanischem Außenminister Miguel Moratinos habe man ihr die Einreise gestattet, damit sie sich medizinisch behandeln lassen konnte.
Der spanischen Regierung kommt dieser Konflikt gar nicht recht, ist man doch seit dem Amtsantritt von José Luís Zapatero sehr um einvernehmliche nachbarschaftliche Beziehungen zu Marokko bemüht.
Seit einer Woche nun demonstriert Aminatou Haidar auf dem Flughafen von Lanzarote. Abends wird sie von der Guardia Civil aus der Halle geschafft, die Nacht verbringt sie auf einer der Bänke vor dem Flughafen. Aufgrund des nun schon sechs Tage andauernden Hungerstreiks, ist sie nun schon erheblich geschwächt.
Das Angebot der marokkanischen Regierung, sich in der Botschaft in Spanien, um einen neuen Reisepass zu bemühen, hat sie abgelehnt, da ein bis zum 02. Mai 2010 gültiger Pass existiert, der von den marokkanischen Behörden einbehalten wird. Ebenso hat sie das Angebot der spanischen Regierung abgelehnt, sie mit spanischen Papieren als politischer Flüchtling auszustatten. Sie besteht darauf, dass die spanische Regierung sie auf dem gleichen Wege zurückbringt, auf dem sie gekommen ist, nämlich ohne Pass und per Flugzeug nach El Aaiún.
Do. 15.10.2009Anmeldefrist für den Markt in Teguise läuft
Der traditionelle Markt in Teguise ist für viele Inselbesucher eine Attraktion.
Rund 6000 Gäste werden im Durchschnitt sonntags in Teguise erwartet. Die Marktstände sind über den gesamten Ortskern von Teguise verteilt. Neben dem klassischen Kunsthandwerksmarkt und der „Fressmeile“ hat sich mittlerweile auch ein kleiner Markt für landwirtschaftliche Produkte fest etabliert.
Teguise ist der älteste und zugleich größte Markt auf Lanzarote, deshalb sind die Verkaufsplätze jedes Jahr heiß begehrt.
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Seit heute, dem 15. Oktober 2009, kann man sich wieder in Teguise um einen Platz bewerben.
Circa 450 Anträge werden pro Jahr genehmigt. Die Lizenzen können im Marktbüro der Gemeinde Teguise (Oficina de Mercadillo) beantragt werden.
Die Vergabe der neuen Lizenzen erfolgt nach Reihenfolge der Anträge. Vorrang haben Antragsteller, die Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Teguise haben.
Wer bereits eine bestehende Lizenz für den Teguise Markt hat, muss diese verlängern und den Antrag auf Prolongation im Marktbüro abstempeln lassen.
Eine neue Genehmigung zu erhalten ist leider nicht einfach, denn jährlich stehen nur circa 10 freie Plätze zur Verfügung. Meist auch nur dann, wenn ein Stand nicht mehr betrieben wird, oder falls eine Lizenz entzogen wurde.
Weitere Informationen erteilt die Gemeinde Teguise:
Ayuntamiento Teguise: Tel. 928 845001
Do. 08.10.2009Lanzarote auf dem richtigen Weg? Neue Schiffsverbindung von Sevilla nach Arrecife
Ein Silberstreif am Horizont: Dank der Reederei OPDR Canarias S.A., gibt es seit dem 01.Oktober 2009, die erste direkte Linie im Warenverkehr zwischen Sevilla und Lanzarote.
Die neue Route Sevilla - Arrecife - Las Palmas - St. Cruz de Tenerife - Sevilla, wird ab sofort einmal wöchentlich von OPDR gefahren. Abfahrt des Containerschiffs ist dienstags in Sevilla, erste Ankunft ist donnerstags im Puerto de los Marmoles, Arrecife.
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Die Handelskammer von Lanzarote (Cámara de Comercio) hat lange und intensiv an der Verbesserung des Warenverkehrs zwischen dem spanischen Festland und Lanzarote gearbeitet. Schon lange ist der Handelskammer und den Verbrauchern die sogenannte „doble Insularidad“ ein Dorn im Auge.
Dies bedeutet nichts anderes, als eine extreme Benachteiligung aufgrund der weiten Entfernung zu den Provinzhauptstädten Las Palmas und St. Cruz de Tenerife, und aufgrund der vergleichsweise geringen Größe der Insel. Wirtschaftlich und finanziell genießt Lanzarote den Status, eine Insel auf der Insel zu sein. Daraus resultieren Nachteile wie z. B. lange Lieferzeiten, hohe Transportkosten und Preise, schlechte Warenqualität und eine Oligopolstellung der Supermärkte.
Aufgrund der Erschließung der Strecke zwischen Sevilla und der östlichsten Kanareninsel, erwartet deshalb nicht nur die Reederei OPDR eine steigende Attraktivität Lanzarotes für die Lebensmittelindustrie.
Kürzere Wege und schnellere Lieferzeiten bedeuten einen großen Fortschritt hinsichtlich der Qualität der angebotenen Lebensmittel, insbesondere der verderblichen Waren.
Bleibt für den Konsumenten zu hoffen, dass sich die Möglichkeit einer wachsenden Konkurrenz auch positiv auf die Preise auswirken wird.
Vielleicht ist die direkte Verbindung Lanzarotes zum Festland sogar ein erster Schritt zur Befreiung der Insel aus der „doble Insularidad“. Lang genug hat es gedauert, bis die Cámara de Comercio diesen Erfolg verkünden konnte. Was nun zählt, ist das Ergebnis, nämlich ein erster Schritt in Richtung Festland und damit in die Unabhängigkeit. Warten wir nun also gespannt auf unseren nächsten Einkauf.
Mi. 23.09.2009Kontopfändung: Teure Strafzettel
Plötzlich und unerwartet kommt das böse Erwachen bei Durchsicht der Kontoauszüge: EMBARGO heißt es dort und dahinter prangt ein Euro-Betrag in immenser Höhe.
Verhängt eine Bank ein Embargo, so handelt es sich um eine Kontopfändung, die dem Kontoinhaber zwar vorab mitgeteilt wird, jedoch sofort zu einer Sperrung des Guthabens in Höhe des Pfändungsbetrages führt.
Gläubiger ist häufig das Straßenverkehrsamt (Tráfico), der Grund sind unbezahlte Strafzettel (Multas).
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Nun könnte man zynisch sagen: Selbst Schuld, dann sollte man doch einfach die Strafzettel zahlen. Doch so einfach ist das leider nicht, denn zunächst muss man erst mal Kenntnis darüber haben, dass man sich im Straßenverkehr etwas hat zuschulden kommen lassen.
Uninex services kann mittlerweile von drei identischen Fällen berichten, in denen Folgendes passiert ist:
Ein Fahrzeug wurde per Radar geblitzt und der Strafzettel wurde per Einschreiben an die registrierte Adresse des Fahrzeughalters geschickt.
Der Fahrzeughalter reagierte nicht. Es folgten mehrere Mahnungen, ebenfalls per Einschreiben.
Daraus resultierte eine Veröffentlichung im BOP (Boletín oficial de Las Palmas), dann die Pfändung.
Klar ist, dass man es soweit gar nicht erst kommen lassen sollte.
Allerdings lag hier die Verweigerung der Zahlung keineswegs im Interesse der Halter, vielmehr hatte nicht eine der Mahnungen die Fahrer erreicht.
Uninex services hat die Autopapiere überprüft und festgestellt, dass alle Fahrzeuge jeweils korrekt beim aktuellen Wohnsitz des Halters gemeldet waren. Das lässt sich anhand der Fahrerlaubnis des Autos, der Permisso de Circulación, überprüfen.
Wir haben uns beim Tráfico informiert.
In allen Fällen hat das Straßenverkehrsamt einen Nachweis geführt, wann und wohin die zahlreichen Mahnungen versandt wurden.
Außerdem war das Veröffentlichungsdatum im BOP vermerkt, sowie die Veranlassung der Pfändung.
Bei näherer Überprüfung stellten wir fest, dass die Meldeadressen der Halter nicht mit den Meldeadressen der Fahrzeuge, und damit auch nicht mit der jeweils aktuellen Adresse der Halter übereinstimmten.
Laut Auskunft des Tráficos liegt hier ein Versäumnis des Fahrzeughalters vor.
In allen Fällen wurde die Post an die Meldeadresse gesandt, die der Fahrzeughalter bei seiner ersten Autoanmeldung auf Lanzarote angegeben hatte. Es gibt jedoch sowohl ein Melderegister für Fahrer
(Registro de conductores), als auch ein Melderegister für Fahrzeuge (Registro de vehículos). Da die meisten EU-Bürger, keinen spanischen Führerschein besitzen, wird das Melderegister für Fahrer in diesem Fall nicht automatisch, z.B. bei der Anmeldung eines neuen Autos, geändert.
Damit liegt der Schwarze Peter beim Fahrer. Er hat dafür zu sorgen, dass er jederzeit mit korrekter Anschrift beim Straßenverkehrsamt geführt wird.
Ist es erst mal zur Ankündigung der Kontopfändung gekommen, so ist es leider zu spät, Einspruch einzulegen.
In einem der genannten Beispiele ist das Auto im Juni 2007 bereits geblitzt worden, die Pfändung erfolgte im September 2009. Der ursprüngliche Betrag des Strafzettels hatte sich durch Versäumniszuschläge fast verdreifacht.
Bleibt zu sagen, dass wir EU-Residenten es mit Behördengängen und Papierkram genauer nehmen müssen.
An-und Ummeldungen beim Einwohnermeldeamt der Gemeinden, beim Straßenverkehrsamt und beim Finanzamt sollten hier genau so selbstverständlich sein, wie in unserer Heimat.
Di. 08.09.2009Lanzarote auf den Beinen: Pilgern nach Mancha Blanca
In dieser Woche feiert Lanzarote seine Schutzpatronin.
Zu diesem Anlass werden circa 35.000 Pilgerer erwartet, die den langen Weg nach Mancha Blanca zu Fuß zurücklegen, um der Virgen de los Dolores die Ehre zu erweisen. Die Romería de los Dolores ist auf Lanzarote ein altehrwürdiges Pilgerfest, mit kulturellem und religiösem Hintergrund.
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Der Hauptstrom der Pilgerer wird am Samstag erwartet. Viele Familien und Gruppen, in den landesüblichen Trachten gekleidet, laufen viele Kilometer bis nach Mancha Blanca. Selbst die Jüngsten sind im Kinderwagen dabei, und nicht selten startet eine solche Wanderung um 8.00 Uhr früh in Arrecife.
Im Jahre 1736, während der Vulkanausbrüche auf Lanzarote, organisierte der Franziskaner, Padre Guardián, in Tinajo ein Gemeinschaftsgebet, bei dem das Bild der „Señora de los Dolores“ den Lavaströmen entgegen getragen wurde.
Die Prozession ging bis Mancha Blanca, an den Rand des Montaña der Guiguán. Dort versprachen die Betenden, der Jungfrau eine Kirche zu erbauen, wenn sie die bedrohlichen Lavaströme aufhalten und so die Bevölkerung von Tinajo schützen würde.
Das Wunder geschah. Unmittelbar vor dem mitgetragenen Holzkreuz stoppten die Lavaströme. Die Jungfrau hatte die Gebete erhört.
Wie in der Legende weiter berichtet wird, vergaßen die Menschen schnell die düsteren Tage der Bedrohung und auch das Versprechen, eine Kirche für die Señora de los Dolores zu errichten.
Erst Jahre später erschien der damals neunjährigen Hirtin Juana Rafaela aus Tinajo, die auf dem Feld Ziegen hütete, eine schwarzgekleidete Frau. Sie bat das Kind, die Erwachsenen des Dorfes an das Versprechen zum Bau der Kirche zu erinnern.
Doch niemand glaubte dem kleinen Mädchen, bis sie die Erscheinung ein zweites Mal hatte.
Daraufhin zeigte man ihr Bilder von den Heiligen, die auf Lanzarote verehrt wurden. Als Juana Rafaela die Señora de los Dolores erkannte, begann der Bau der Kirche.
Seitdem feiert die Insel jedes Jahr im September in Tinajo. Der Feiertag „Nuestra Señora de los Dolores“ ist der 15. September.
Im Rahmen der Feierlichkeiten findet auch die große Kunsthandwerksmesse und das Folklorefestival „Nanino Díaz“ statt. Das detaillierte Programm der Feierlichkeiten findet man im Internet unter:
http://www.tinajo.es/documentos/noticias/dolores.pdf
Viel Spaß beim Pilgern!
Do. 27.08.2009Schulbeginn in Sicht
Bald ist es soweit, die Schule beginnt.
Für viele Eltern bedeutet dies gleichzeitig die Rückkehr zur Normalität und tiefes Durchatmen. Alle Jahre wieder heißt es für uns Residenten: Lösungen suchen, denn zweieinhalb Monate Sommerferien bringen den Alltag ganz schön durcheinander.
Viele haben keine familiäre Unterstützung auf Lanzarote und müssen jeden Sommer den Spagat zwischen Ferien und Arbeit bewältigen. Man muss sich untereinander organisieren, Sommerschulen und Sportcamps nutzen.
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Doch am 08.September hat der Spuk ein Ende. Dann heißt es noch mal tief in die Tasche greifen für Schuluniform, Bücher und Material, aber dann nimmt wieder alles seinen geregelten Lauf.
Hier sind die wichtigsten Daten für das Schuljahr 2009/2010:
Schulbeginn:
Educación infantil y primaria (Vorschule und Grundschule): 08.09.2009
Educación secundaria obligatoria (obligatorische Sekundarstufe): 14.09.2009
Weihnachtsferien:
23.12.2009 bis 10.01.2010
Osterferien:
29.03.2010 bis 04.04.2010
Feiertage:
15.09.2009 Nuestra Señora de los Dolores (nur auf Lanzarote)
12.10.2009 Fiesta Nacional de España
07.12.2009 Schulfrei für den Feiertag am 06.12.2009, Día de la Constitución
08.12.2009 Inmaculada Concepción
Da es auch kommunale Feiertage gibt, obliegt es jeder Schule bis zu vier weitere freie Tage zu bestimmen (Días no lectivos). Auf den Kanarischen Inseln ist beispielsweise auch der 31. Mai, der Día de Canarias, immer ein Feiertag.
Mo. 24.08.2009Fahrkostenerstattung: Arbeitsplatz muss mindestens 20 km entfernt sein
Arbeitslose, die eine Arbeitsstelle finden, die mindestens 20 km vom Wohnsitz entfernt ist, können seit vergangener Woche die Erstattung der Fahrtkosten, über einen Zeitraum von maximal einem Jahr, beim SCE (Servicio Canario de Empleo) beantragen.
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Wie das Gobierno de Canarias berichtet, soll die Mobilität der Arbeiter auf den Kanarischen Inseln stark verbessert werden, um so die Beschäftigungszahlen zu steigern.
Der Antragsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sein Wohnsitz muss auf den Kanarischen Inseln sein. Hierüber muss ein Nachweis gebracht werden. Dies kann in Form eines gültigen spanischen Personalausweises (DNI), einer gültigen Residenzia (Tarjeta de residencia) oder einer Meldebescheinigung der Gemeinde (Certificado de empadronamiento) erfolgen.
• Er muss beim SCE (Servicio Canario de Empleo) seit mindestens einem Monat, ohne Unterbrechung, als arbeitssuchend registriert sein.
• Er muss einen Arbeitsvertrag über eine Mindestdauer von sechs Monaten erhalten. Dies kann auch ein Arbeitsvertrag über Teilzeitbeschäftigung sein. Die Arbeitszeit darf nicht weniger als 50% der Stunden für Vollzeitverträge betragen.
• Das Bruttoeinkommen aus einem Vollzeitvertrag darf 1.500,00 € nicht übersteigen. Darin enthalten sind auch die Zahlungen des 13. und 14. Monatsgehalts. Bei Teilzeitbeschäftigungen gilt der proportionale Anteil.
Werden alle Anforderungen erfüllt, so wird ein Transport-Scheck ausgestellt.
Dies kann eine Gutschrift oder auch ein Fahrausweis für öffentliche Verkehrsmittel sein. Die Höhe richtet sich nach den Kosten der Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz, berechnet auf Grundlage der Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel. Der Transport-Scheck gilt für ein Jahr und gilt für alle Arbeitstage.
Die Anträge können beim Servicio Canario de Empleo (SCE) kurzfristig gestellt werden. Das SCE ist in Arrecife in der Calle José Antonio 108. Für Arbeitsverträge, die von Januar bis Juli 2009 abgeschlossen wurde, können Anträge nur noch bis zum 29.08.2009 gestellt werden.
Do. 20.08.2009Zuschüsse für Betreuung in Kindertagesstätten
Wie das Amt für Arbeit, Industrie und Handel berichtet, gibt es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit für arbeitslose Eltern, die Betreuung der Kleinsten in Kindertagesstätten, vom Staat bezuschussen zu lassen.
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Beantragt werden kann die staatliche Hilfe von Eltern, die bisher ihr Kind Zuhause betreut haben und eine Arbeitsstelle angenommen haben, oder annehmen werden.
Der sogenannte Cheque-Guardería (Kindergarten-Scheck) deckt die monatlichen Betreuungskosten, für Kinder bis zu drei Jahren, über einen Zeitraum von 12 Monaten.
Die tatsächlichen Zuwendungen werden durch die Höhe der monatlichen Kosten für die Betreuung in der Kindertagesstätte bestimmt, betragen aber maximal 150,00 €.
Sie können vom Antragsteller einmal pro Kind beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller beim Arbeitsamt über einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen, ohne Unterbrechung, arbeitssuchend gemeldet war und seinen gewöhnlichen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln hat. Entsprechende Nachweise müssen erbracht werden.
Anträge können seit dem 18. August beim Servicio Canario de Empleo (SCE) gestellt werden. Dies gilt für Eltern, die zwischen Januar und Juni 2009 einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Die Frist für die Antragstellung gilt bis zehn Tage nach der Veröffentlichung im BOC (Boletín Oficial de Canarias) und endet somit am 27.08.2009.
Für Arbeitsverträge, die ab Juli 2009 geschlossen wurden, können Anträge vom 01.bis 10. Oktober gestellt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Arbeitsamt:
Servicio Canario de Empleo
Calle José Antonio 108
35508 Arrecife
Tel. 928 824170
Do. 13.08.2009Blick ins Universum: Feria de las Estrellas auf La Graciosa
Am kommenden Montag, den 17. August, wird sich „Die Anmutige“ der Kanarischen Inseln in ein riesiges Planetarium verwandeln.
Das Museo Elder, Las Palmas, veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Gobierno de Canarias und der Gemeinde Teguise, die erste „Feria de las Estrellas“ auf La Graciosa.
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1609 baute Galileo Galilei ein Teleskop mit 20facher Vergrößerung und blickte damit erstmalig in den Weltraum. Seit nunmehr 400 Jahren wird der Sternenhimmel erforscht. Grund genug, dies 2009 mit einem internationalen Jahr der Astronomie zu würdigen.
Mehrere Hundert Besucher werden am Montag, dank modernster Teleskope, die für die Beobachtung der Sonne, der Sterne und des Saturn geeignet sind, den Himmel erforschen können.
Besonders angesprochen werden Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Durch diese Ausstellung soll speziell in dieser Zielgruppe ein Interesse für die Astronomie und das Universum geweckt werden. Die Sternkunde soll als Wissenschaft verstanden werden, die in der Lage ist, Fragen zu beantworten, wie beispielsweise die nach unserem Platz im Universum.
Mittelpunkt des Geschehens ist das sozio-kulturelle Zentrum von La Graciosa. Hier finden Workshops, Ausstellungen und Informationsveranstaltungen statt. Einen Blick in den nächtlichen Sternenhimmel kann man durch Teleskope werfen, die in Caleta de Sebo stationiert sind.
Das umfangreiche Programm findet am Montag zwischen 11.00 - 24.00 Uhr statt.
Übrigens: Ein Besuch im Museo Elder in Las Palmas ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene absolut lohnenswert.
Hier werden Wissenschaft und Technik, durch interaktive Übungen und durch Experimente, zu einem wahren Ferienerlebnis.
Museo Elder
Parque de Santa Catalina s/n
35007 Las Palmas de Gran Canaria
Tel.: 828 011 828 - Fax: 828 011 001
Öffnungszeiten: Dienstag – Sonntag
10.00 – 20.00 Uhr
www.museoelder.org
Mo. 20.07.2009Hitzewelle auf Lanzarote: Alarmstufe Gelb
Wie das staatliche spanische Wetteramt (AEMET: Agencia Estatal de Meteorología) heute mitteilte, wurde für die Inseln Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura die Wetteralarmstufe Gelb ausgesprochen.
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Aufgrund der Wetterlage mit östlichen Winden aus der Sahara (Calima), wird derzeit sehr trockene und warme Luft mit hohen Sandanteilen auf die Inseln getragen.
In der Folge erhöhen sich die Temperaturen und die Luftfeuchtigkeit sinkt.
Auf Lanzarote werden bis zu 34 Grad Celsius erwartet.
Auch das Gesundheitsamt warnt.
Besonders bei Kindern, älteren Menschen und Personen mit Erkrankungen der Atemwege, sollten die Schutzmaßnahmen gegen die Hitzewelle erhöht werden.
Es wird empfohlen längere Aufenthalte, sowie körperliche Betätigung im Freien zu vermeiden, besonders zwischen 12.00 – 16.00 Uhr.
Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben. Hier geht es nicht nur darum, sich vor der Sonne und der Hitze zu schützen, sondern auch darum, dass die staubhaltige Luft häufig Atembeschwerden provoziert.
Um gesundheitliche Beschwerden zu verhindern, sollte man viel Wasser trinken. Alkohol- oder koffeinhaltige Getränke, sowie gesüßte Erfrischungsgetränke sollten tabu sein.
Mi. 15.07.2009INALSA: Geschäftsführer muss gehen
Am Dienstag hat die Präsidentin des Cabildos de Lanzarote, Manuela Armas, auch zuständige Beraterin des öffentlichen Wasserversorgers INALSA, den Geschäftsführer Rafael Elorrieta, aus seinem Amt entlassen.
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Wie die Tageszeitung „La Voz de Lanzarote“ auf ihrer Internetseite berichtet, hatte das Unternehmen selbst hat schon vor einigen Wochen, aufgrund erheblicher wirtschaftlicher Schwierigkeiten, einen freiwilligen Konkurs eingeleitet.
Elorrieta war seit Mai 2008 Geschäftsführer von INALSA (Insular de Aguas de Lanzarote S.A.) und verantwortlich für die Umsetzung eines Rettungsplans, in dessen Rahmen insgesamt 77 Millionen Euro, größtenteils von privaten Unternehmen, in das Unternehmen investiert werden sollten.
Schuldenstand ein Jahr später: 38 Millionen Euro.
Bereits vor zwei Monaten hatte INALSA den freiwilligen Konkurs herbeigeführt und Überwachung gefordert. Im Juni wurde dann die ehemalige Beraterin, Plácida Guerra, entlassen.
INALSA trifft derzeit Maßnahmen zur Umstrukturierung der Führungsebene. Die Entlassung Elorrietas, der offenbar der Familie von Dimas Martín nahesteht, ist das aktuellste Ergebnis.
Do. 09.07.2009Nachtrag: Erstes Opfer der Schweinegrippe auf den Kanaren
Heute Nachmittag verstarb im Universitätskrankenhaus von Gran Canaria ein 41jähriger Mann, an den Folgen der Schweinegrippe.
Das Opfer befand sich seit dem 05.Juli auf der Intensivstation und litt offenbar an einer chronischen Erkrankung.
Das Gesundheitsministerium meldet in Spanien heute 969 registrierte Fälle dieser Viruserkrankung.
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Das Ministerium weist noch mal darauf hin, dass der Erreger eine leichte Grippe verursacht, die in den meisten Fällen mit konventionellen Therapien, erfolgreich behandelt werden kann.
Voraussetzung ist die rechtzeitige Erkennung.
Das Gesundheitsministerium informiert besorgte Bürger auf der Webseite: www.msps.es oder unter der Telefonnummer: 901 400 100
Do. 09.07.2009Schweinegrippe breitet sich in Spanien aus
Auch in Spanien breitet sich die Schweinegrippe weiterhin aus. Wie auf der Webseite des Gobierno de España gemeldet wird, gibt es 876 registrierte Fälle per 08. Juli 2009, 120 Fälle mehr als eine Woche zuvor.
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Bereits am 30. Juni gab es in Madrid das erste Todesopfer in Spanien. Eine zwanzigjährige Marokkanerin verstarb, nachdem man sie in der 28. Schwangerschaftswoche per Kaiserschnitt von ihrem Kind entbunden wurde.
Die junge Frau befand sich bereits seit 15. Juni im Hospital Gregorio Marañon in Madrid, in dem sie wegen Atembeschwerden, verursacht durch den Virus A/H1N1, behandelt wurde und unter Beobachtung stand.
Auch das Gobierno de Canarias warnt. Da es sich bei den meisten Betroffenen um Jugendliche und junge Erwachsene handelt, sollte besonderes Augenmerk auf die eigene Gesundheit gelegt werden, sofern man die Ferien in Sommercamps verbringt.
Außerdem rät das Gobierno de Canarias:
• Regelmäßiges Händewaschen, mehrmals täglich.
• Es sollten Tempotaschentücher einmalig verwendet werden, die nach dem Gebrauch in einer Plastiktüte verschlossen werden, und anschließend sofort in den Müll wandern.
• Hat man Husten oder Schnupfen, so sollte man in die Ellbogenbeuge husten oder niesen, um die Hände sauber zu halten.
• Das Haus sollte mehrmals am Tag gelüftet werden.
• Hat man Grippesymptome, so sollte man öffentliche Plätze und den Kontakt zu größeren Menschengruppen vermeiden.
• Bei ersten Anzeichen sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden, Eigenbehandlung ist absolut zu vermeiden.
• Kehrt man von einer Reise zurück, so sollte man sich selbst in den 10 Tagen nach Rückkehr beobachten. Bei ersten Symptomen wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden ist der Arzt aufzusuchen. Für diese Fälle steht auch ein Notfalltelefon zur Verfügung. Wählen Sie die Nummer 112. Hier müssen Sie Angaben zu ihrer Reise machen, z. B. in welchen Gebiet Sie Urlaub gemacht haben und wann Sie zurückgekehrt sind.
Allgemeine Informationen über die „Gripe A“ erhalten Sie auch per Telefon unter der Nummer 012.
Mo. 06.07.2009Arbeitslosenzahlen auf Lanzarote: Minimaler Rückgang
Im Vergleich zum Vormonat verzeichnet Lanzarote im Juni 2009 einen leichten Rückgang der Arbeitslosenzahlen.
Mit 16.902 ist die Zahl der Erwerbslosen auf Lanzarote im Juni um 262 Personen gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 1,53% gegenüber dem Mai.
Überblickt man jedoch die Entwicklung innerhalb des vergangenen Jahres, so sieht die Statistik nicht mehr so rosig aus. Während im Juni des Vorjahres 10.432 Arbeitslose gemeldet waren, so sind es 6.470 Personen mehr im Juni 2009.
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Hier einige Eckdaten:
• Über die Hälfte der registrierten Arbeitslosen ist im Alter zwischen 25 und 45 Jahren. (57,40%)
• Es gibt mehr arbeitslose Männer, als arbeitslose Frauen. (53,68% zu 46,32%)
• Am meisten betroffen sind auf Lanzarote die Baubranche und das Hotelwesen. Beide Branchen stellen zusammen 61,55% der Erwerbslosen.
• Nicht qualifizierte Arbeiter und Arbeitnehmer aus Serviceberufen leiden offenbar am meisten unter der Krise, denn 50,17% aller Arbeitslosen kommen aus diesen Berufssparten.
Diese hier genannten Daten beziehen sich auf Lanzarote und werden monatlich von OBECAN (Observatorio Canario de Empleo y la Formación Profesional) erarbeitet.
OBECAN ist eine Agentur des Gobierno de Canarias, welches dem Amt für Arbeit und Soziale Angelegenheiten zugeordnet ist. Die Auswertung der Daten obliegt dem Gobierno de Canarias.
Ziel ist, die Wirtschaft, Unternehmen, sowie die Regierung der Kanarischen Inseln über die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt stets aktuell zu informieren und dadurch Entscheidungsfindungen zu unterstützen.
So soll beispielsweise von der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen auf künftige soziale Probleme geschlossen werden. Idealerweise könnte einer negativen Entwicklung durch blitzschnelle Reaktion sogar vorgegriffen werden.
Aktuelle Statistiken über die Entwicklung auf den Kanarischen Inseln finden Sie auf der Webseite des Gobierno de Canarias unter folgendem Link:
www.gobiernodecanarias.org/empleoyasuntossociales/observatorio
Fr. 03.07.2009Spanien liberalisiert den Strommarkt
Sechs Jahre nach dem Erlass der Europäischen Kommission hat Spanien zum 01. Juli 2009 die Richtlinien über den Elektrizitätsbinnenmarkt in nationales Recht umgesetzt.
Seit Mittwoch kann der Verbraucher seinen Energieversorger frei wählen. Für den Stromkonsumenten auf Lanzarote bringt das neue Gesetz (Real Decreto 485/2009) einige Änderungen mit sich.
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Ab sofort wird der Strom nicht mehr direkt vom Versorger an den Kunden verkauft, sondern über einen frei wählbaren Stromanbieter, der dem Kunden ein individuelles Preisangebot unterbreitet.
Da es künftig keine einheitlichen Strompreise mehr geben wird, kann der Verbraucher einen Vertrag mit einem beliebigen Stromanbieter schließen, in dem der Preis und die Konditionen individuell festgesetzt werden. Dieser Vertrag gilt in der Regel für ein Jahr, der Preis kann während der Vertragslaufzeit nicht geändert werden.
Schließt der Kunde keinen Vertrag mit einem freien Anbieter, so zahlt er in Zukunft einen Preis, der vom Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel bestimmt wird, den sogenannten „Tarifa de Ùltimo Recurso“ (TUR).
Konkret heißt das beispielsweise für Kunden des Versorgers ENDESA auf Lanzarote, dass Sie entweder einen neuen Vertrag mit dem Anbieter Endesa Energía S.A.U. schließen, damit sie einen Strompreis am freien Markt vereinbaren, oder dass der bestehende Vertrag automatisch auf den staatlich bestimmten Preis (TUR) umgestellt wird. Sofern man also nicht selbst aktiv wird und den Anbieter wechselt, wird die nächste Abrechnung zum derzeitigen staatlichen Preis erfolgen.
Der TUR ist ein einheitlicher Preis für Spanien, egal in welcher Provinz der Verbraucher wohnt. Der Preis wird aber nur gewährt, sofern die vertraglich festgesetzte Potenz max. 10 KW beträgt. Der TUR wird jeweils für drei Monate festgesetzt und kann, je nach Entwicklung der Rohstoffpreise, variieren.
Für einige sozial benachteiligte Konsumenten gibt es einen Tarif mit Sozialbonus (Tarifa Bono Social).
Um begünstigt zu sein, muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:
• Rentner: älter als 60 Jahre, die von der Sozialversicherung eine der folgenden Mindestrenten erhalten: Altersrente, Invalidenrente, Witwenrente
• Großfamilien: sofern Sie offiziell als Großfamilie gelten und über die entsprechende Bescheinigung verfügen.
• Arbeitslose: Alle Erwachsenen innerhalb der Familie sind die keine Arbeit haben und keine Rentner sind, auch wenn sie kein Arbeitslosengeld oder Ersatzzahlungen erhalten.
• Der Konsument darf keinen Vertrag mit einem freien Stromanbieter geschlossen haben.
Der Sozialtarif kann bei Endesa unter Vorlage folgender Dokumente beantragt werden:
• Antrag
• Ausweis oder Reisepasskopie
• Kopie der NIE (Certificado de Registro de la Unión Europea)
• Meldebescheinigung (Certificado de Empadronamiento)
• Letzte Stromrechnung in Kopie
• Bestätigung der Sozialversicherung bzgl. der aktuellen Situation, z.B. Arbeitslosigkeit, Großfamilie, Rentner.
Wie ENDESA auf der Webseite www.endesaonline.com kommentiert, bewirkt keine der Änderungen eine Störung im Bezug der Elektrizität.
Bisher haben wir auf Lanzarote keinerlei Erfahrung, wie eine vertragliche Vereinbarung mit anderen freien Stromanbietern realisiert werden könnte, oder ob diese Möglichkeit überhaupt besteht. Wir werden Sie aber so schnell wie möglich über weitere Optionen informieren.
Mi. 24.06.2009Die neue Freundlichkeit: Lanzarotes Aktion "Cordial"
Ein hohes Preisniveau, rückläufige Touristenzahlen, steigende Arbeitslosigkeit, Lanzarote befindet sich derzeit im Schockzustand. Die Perspektiven sind düster, sofern nicht sobald wie möglich ein Wunder geschieht. Immer mehr Gastronomiebetriebe reduzieren drastisch Personal oder schließen ihre Pforten.
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Wir alle wissen, dass es so nicht weitergehen kann. Wir alle sind bereit, etwas zu verändern.
Lanzarote muss für Touristen wieder attraktiver werden, damit die Wirtschaft auf der Insel neue Impulse bekommt, damit wir alle eine gesicherte Existenz und Perspektiven für die Zukunft haben.
Bei einer Bettenbelegung von nur 49,10 % im Mai (Asociación Insular de Empresarios de Hoteles y Apartamentos de Lanzarote, ASOLAN), bewegen sich kaum Touristen auf den Straßen.
Playa Blanca, Puerto del Carmen, Costa Teguise sind wie leer gefegt, Konsum wird so zum Fremdwort.
Die Handelskammer von Lanzarote (Cámara de Comercio) sieht ein großes Defizit im Service und in der Freundlichkeit gegenüber den Besuchern der Insel, und hat deshalb das Projekt „Lanzarote cordial“ ins Leben gerufen.
Durch diese Aktion, die soviel bedeutet wie „herzliches Lanzarote“, soll die Insel ein neues, freundlicheres Gesicht erhalten.
In einer ersten Phase gab es bereits Schulungsangebote für
• Restaurants
• Autovermieter
• Taxifahrer
• Hotels
• Einzelhandel
Im Mittelpunkt der Schulungen stand die Freundlichkeit und Kompetenz gegenüber allen Besuchern und Kunden.
Alle Beschäftigten dieser Sektoren sollen in Zukunft die Verantwortung dafür übernehmen, dass auch sie das Bild dieser Insel nach außen hin prägen.
Besonders der erste Eindruck, den die Touristen bei Ankunft auf Lanzarote erhalten, war eine der Prioritäten der Seminare.
Besucher sollen sich wohlfühlen und zuvorkommend behandelt werden. Bereits auf dem Weg zum Hotel sollen Taxifahrer für das Wohlgefühl der Kunden sorgen. Dazu gehört neben der Freundlichkeit auch, die pünktliche und sichere Ankunft am Zielort sowie die Überwindung von Sprachbarrieren durch verschiedene Kommunikationstechniken.
Doch nicht nur Taxifahrer sollen in die Pflicht genommen werden. Grundsätzlich gilt für alle Beschäftigten, ob in Restaurants, bei Autovermietern, in Hotels oder im Einzelhandel, dass die Zufriedenheit der Kunden oberstes Gebot sein sollte.
Durch dieses Programm geht Lanzarote den ersten Schritt hinaus aus der Servicewüste, denn endlich hat mal eine offizielle Stelle direkt bemängelt, dass der Kunde offenbar in der Vergangenheit nicht die Priorität hatte, die er haben sollte.
Die Cámara de Comercio hat reagiert und deutlich gemacht, dass jeder Einzelne die Verantwortung dafür trägt, ob Besucher in Zukunft wiederkommen oder ob das der erste und letzte Besuch auf Lanzarote war. Die Insel lebt vom Tourismus, das muss jedem klar sein, wenn er einem Kunden mit brummigem Gesicht einen Café con Leche und ein Sandwich serviert, und dafür dann auch noch 6,00 € verlangt.
Weitere Informationen zum Projekt „Lanzarote cordial“ finden Sie auf der Webseite der Handelskammer von Lanzarote: www.camaralanzarote.org
Saludos cordiales
Do. 04.06.2009Erwerbstätig in Spanien: Wie sieht es mit der Altersrente aus?
Ausländer aus EU-Mitgliedsstaaten, die mit Arbeitsvertrag in Spanien arbeiten, oder Selbstständige (Autónomos), die bei der Sozialversicherung angemeldet sind, erwerben in der Regel Rentenansprüche in Spanien. Dank des europäischen Gemeinschaftsrechts entstehen Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Studenten, die im europäischen Ausland tätig sind, keine Nachteile in Bezug auf künftige Rentenzahlungen und soziale Absicherung.
Doch was ist zu tun, wenn der 65. Geburtstag vor der Tür steht und die Rente sehnsüchtig erwartet wird?
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Die Altersrente kann in Spanien unmittelbar nach dem 65. Geburtstag beantragt werden.
Wer in Deutschland und Spanien Anwartschaften erworben hat, stellt lediglich einen einzigen Rentenantrag dort, wo er zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen ständigen Wohnsitz hat. Alle anderen Rententräger im Ausland werden von der Stelle, die den Antrag annimmt, informiert.
Für alle europäischen Ausländer auf Lanzarote ist das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) in Arrecife zuständig, wo für die Beantragung der Rente ein Termin vereinbart werden muss.
Schon im Vorfeld kann man sich dort einen Antrag aushändigen lassen, um sich gezielt auf die Fragen vorbereiten. Es ist empfehlenswert, aus den Ländern, in denen man berufstätig war, einen Rentenverlauf schicken zu lassen, um die erforderlichen Informationen lückenlos in das Rentenformular eintragen zu können.
Aufgrund unserer Erfahrungen sollte man ungefähr ein halbes Jahr vor dem 65. Geburtstag damit beginnen, alle erforderlichen Nachweise über die anrechenbaren Zeiten, anzufordern.
Antragsteller, die verheiratet sind, müssen auch Angaben zum Einkommen des Ehegatten machen. Die Ehe muss entweder durch eine internationale Heiratsurkunde oder durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde ins Spanische, nachgewiesen werden.
In Spanien geleistete Versicherungszeiten sind normalerweise für den Antragsteller bei der Sozialversicherung gespeichert und bei Beantragung der Rente abrufbar. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, kann man bei der Sozialversicherung die sogenannte „Vida Laboral“ beantragen. Dies ist eine Auflistung aller Versicherungszeiten in Spanien. Die Information enthält die Namen der Arbeitgeber, den Beginn des Arbeitsverhältnisses, das Ende des Arbeitsverhältnisses und die anrechenbaren Versicherungszeiten.
Eine Kontrolle der Daten ist notwendig, insbesondere um Ausfallzeiten und Arbeitszeiten zu überprüfen, die vor 1975 liegen und somit eventuell nicht in der Vida Laboral gespeichert sind. Sollten Korrekturen bei den Versicherungszeiten erforderlich sein, so müsste das unbedingt vor Rentenantragsstellung beantragt werden.
Um die Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) in Deutschland und in Spanien zu erreichen, können die zurückgelegten Versicherungszeiten beider Länder zusammengerechnet und für die Berechnung der Rente berücksichtigt werden. Auf jeden Fall muss der Antragsteller aber mindestens einmal in die deutsche Rentenkasse Beiträge eingezahlt haben, damit er auch Anspruch auf eine Zahlung aus der deutschen Rentenkasse hat.
Die Berechnung der Rente erfolgt nach den Regeln des europäischen Gemeinschaftsrechts entweder in Form der innerstaatlichen oder der zwischenstaatlichen Berechnung.
Die innerstaatliche Berechnung lässt zunächst mitgliedsstaatliche Versicherungszeiten außer Acht, sofern ein Rentenanspruch allein aus deutschen Wartezeiten besteht.
Die zwischenstaatliche Berechnung berücksichtigt alle Versicherungszeiten aus Deutschland und Spanien, und ggfs. auch aus anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, um die Mindestversicherungszeit zu erreichen.
Werden nun beispielsweise die Mindestversicherungszeiten in Deutschland erfüllt, so berechnet man die Rente einmal nur mit deutschen Versicherungszeiten und einmal unter Berücksichtigung aller Zeiten. Die höhere der ermittelten Renten wird dann ausgezahlt.
Sowohl Deutschland als auch Spanien prüfen und berechnen die Ansprüche nach den im jeweiligen Land geltenden Bestimmungen und zahlen getrennt an den Versicherten aus.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-entenversicherung.de). Zwecks Antragstellung in Lanzarote und individueller Beratung würden wir uns sehr freuen, wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren.
info@uninex.eu
Tel. +34 928 826691
Gemäß unserer Erfahrung, mit bereits beantragten Renten, können Sie etwa von einer Bearbeitungszeit zwischen drei und vier Monaten ausgehen, bis Sie den deutschen und den spanischen Rentenbescheid erhalten. Die Renten werden von beiden Ländern rückwirkend ausgezahlt.
Mo. 25.05.2009Abwrackprämie in Spanien: Plan 2000E
Seit vergangener Woche hat Spanien ein Pendant zur deutschen Abwrackprämie, den sogenannten Plan 2000E.
Wie im Vorfeld bereits vom Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel angekündigt wurde, sollte der spanischen Ministerrat ein Gesetz verabschieden, was die angeschlagene Automobilbranche stärken, und eine Verringerung der CO2 Emission bewirken sollte.
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Nun gilt: Autokäufe, die seit dem 18. Mai 2009 getätigt wurden, können mit bis zu 2.000,00 € gefördert werden.
Die Regierung hat die Subventionen zunächst für ein Jahr oder bis zum Verkauf von 200.0000 Autos bewilligt.
Der Käufer erhält die Subventionen aus drei verschiedenen Töpfen: Das Ministerium für Industrie gewährt 500,00 €, der Hersteller oder Händler 1.000,00 Euro, die Comunidad Autónoma kann weitere 500,00 € spendieren. Jede der Comunidades Autónomas (Gebietskörperschaften der Regionen) entscheidet selbstständig, ob sie der Empfehlung der Regierung folgt oder nicht.
Wie der Sprecher des Gobierno de Canarias, Martín Marrero, verlauten ließ, wird der Erwerb eines Autos auf den Kanarischen Inseln mit 500,00 € unterstützt.
Beim Kauf wird die anfallende Mehrwertsteuer (IGIC, 5%) entsprechend verringert.
Begünstigt sind Privatpersonen, Selbstständige (Autónomos) und Kleinunternehmen, die einen PKW (Turismo, Clase M1) oder einen Transporter mit einem Gewicht bis zu 3,5 Tonnen (Clase N1) erwerben möchten.
Sowohl für Neuwagen, als auch Gebrauchtwagen, die nicht älter als 5 Jahre sind, gibt es Zuschüsse.
Der Kaufpreis darf, inclusive Mehrwertsteuer, die 30.000,00 € nicht übersteigen.
Der Käufer muss im Gegenzug ein altes Auto verschrotten und endgültig abmelden (Baja definitiva).
Eine solche Abmeldung kann nur erfolgen, sofern die Verschrottung von einer dafür zugelassenen Stelle bestätigt wird.
Beim Erwerb eines Neuwagens, muss das Auto mindestens zehn Jahre alt sein oder 250.000 km auf dem Tacho haben.
Handelt es sich bei Kauf um einen Gebrauchtwagen, so muss das zu verschrottende Auto zwölf Jahre oder älter sein.
Das neue Fahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Pkw’s:
• Der CO2 Ausstoß darf 120 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten.
• Verfügt das Auto über ABS und ein Kontrollsystem für die Sicherheit der hinteren Sitzplätze,
so darf die CO2 Emission nicht höher als 149gr/km sein.
• Eine maximale Emission von 149 gr/km gilt auch für Benziner mit Dreiwegekatalysator oder für Dieselfahrzeuge mit Abgasrückführungsventil.
Transporter:
• Die CO2 Emission muss unter 160gr/km liegen.
Verantwortlich für die Gewährung der spanischen Abwrackprämien ist das Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel. Um die Abwicklung zu vereinfachen, werden vom Ministerium Kooperationspartner (Colaboradoras) vor Ort eingesetzt. Die Beantragung für den Autokäufer übernimmt zunächst der Händler. Er sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen. In 15-tägigem Abstand beantragt er dann die Mittel beim Kooperationspartner. Der Colaboradora überprüft die Anträge, leitet sie an das Ministerium weiter und zahlt schließlich die Subventionen aus.
Der Plan 2000E verfolgt zwei wichtige Ziele:
Einerseits sollen Arbeitsplätze in der Automobilbranche gesichert werden, andererseits soll durch die Verschrottung alter Fahrzeuge die Schadstoffemission erheblich reduziert werden. Schätzungsweise kann durch diese Initiative der CO2 Ausstoß jährlich um 161.000 Tonnen verringert werden. Um diese CO2 Menge zu neutralisieren, müssten 36 Millionen Bäume gepflanzt werden.
Do. 21.05.2009Arbeitslos? Gebührennachlass bei Telefónica
Seit dem 17. April 2009 haben arbeitslose Kunden von Telefónica und Movistar die Möglichkeit, bis zu 50% Preisnachlass auf Ihre Rechnungen zu erhalten. Maximal sollen 20,00 € pro Monat und pro Linie erstattet werden. Wie aus der Kreisen der spanischen Telefónica verlautet, sollen sich die Kosten für diese Aktion auf rund 100 Millionen Euro bis zum Jahresende belaufen. (REUTERS).
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Doch liest man das Kleingedruckte, so wird man schnell feststellen, dass noch lange nicht jeder Arbeitslose in den Genuss der Vergünstigungen kommen kann.
So gilt zunächst mal: Wer zuerst kommt, der malt auch zuerst. Sowohl der Festnetzanbieter Telefónica als auch der Mobilfunkanbieter Movistar werden, maximal je 250.000 Kunden, einen Teil der Kosten erlassen. Darüber hinaus ist die Aktion zeitlich bis zum 31.12.2009 begrenzt.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden, um Kostenvergünstigung zu erhalten:
1. Der Antrag muss vom Inhaber der Telefonlinie gestellt werden.
2. Die Vergünstigung gilt nur für den Inhaber der Linie. Ehegatten, auch wenn Sie Alleinverdiener waren und arbeitslos geworden sind, werden nicht berücksichtigt.
3. Die Festnetz- bzw. Mobiltelefonlinie muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
4. Der Antragsteller darf erst nach dem 01.04.2007 arbeitslos geworden sein, und auch seitdem in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr gestanden haben.
5. Der Arbeitslosigkeit muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber zugrunde liegen.
6. Wer aus der Selbstständigkeit (Autónomo) heraus arbeitslos geworden ist, muss nachweisen, dass er für die letzten sechs Monate seiner Beschäftigung, alle Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß bezahlt hat.
Werden alle Voraussetzungen erfüllt, so kann der Antrag gestellt werden. Ein Formular findet man auf den Webseiten von Telefónica und Movistar.
Durch seine Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er mit einer Überprüfung seiner Angaben bei der Sozialversicherung (Tesorería de la Seguridad Social) einverstanden ist. Der Vordruck muss zusammen mit einer Personalausweis- oder Reisepasskopie, per Post versandt werden.
Telefónica überprüft nun die Angaben und informiert den Kunden per SMS, ob der Antrag bewilligt wurde oder nicht. Die Vergünstigung gilt ab Antragseingang bis zum 31.12.2009.
Sofern Sie einen Antrag stellen möchten, beraten und unterstützen wir Sie gerne.
Mo. 18.05.2009KFZ-Steuern und Müllgebühren
In den meisten Gemeinden Lanzarotes hat bereits die Frist für die freiwillige Zahlung von KFZ-Steuern, Gebühren für Haus- und Industriemüll, sowie Gebühren für feste Parkplätze (Vados permanentes) begonnen. Leider sind die Zahlungsmodalitäten und –Fristen nicht einheitlich geregelt, somit kommt es oft zu Verwirrungen.
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Während Arrecife bereits seit April kassiert, so beginnt in Haria die Zahlungsperiode voraussichtlich erst im September. Während Teguise Zahlungsaufforderungen verschickt, so wird in Tias vorausgesetzt, dass der Bürger sich selbst an die Zahlstelle der Gemeinde (Oficina de Recaudación) wendet, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Eine ungewollte Nebenwirkung dieser uneinheitlichen Regelung ist sicherlich, dass die Gemeinden oft monatelang nicht mit diesen Einnahmen rechnen können. Verspätete Zahlungen werden zwar mit einer Strafe bis zu 20% belegt, das nutzt aber wenig, wenn man die säumigen Zahler darüber nicht informiert. So gehen oft Jahre ins Land, ohne dass der Bürger Kenntnis von seinen offenen Rechnungen hat.
In Teguise sind in diesem Jahr beispielsweise circa 20.000 Bürger aus zur Zahlung verpflichtet. Wie LA VOZ DE LANZAROTE berichtet, macht mit 791.000,00 € einen Großteil der Einnahmen die KFZ-Steuer aus.
Auf die Gebühren von Hausmüll fallen ungefähr 229.000,00 €, auf Industriemüll 39.700,00 € und auf die Gebühr für feste Parkplätze circa 5.130,00 € an. Die freiwillige Zahlungsfrist endet am 24. Juli 2009.
Es ist wohl verständlich, dass die Gemeinden immer häufig an die Bürger appellieren, die Steuern per Lastschrift einziehen zu lassen. Zum Teil ist man sogar bereit, die pünktliche Zahlung der Steuern und Gebühren per Lastschrift zu honorieren. Wer in Yaiza, San Bartolomé oder Arrecife eine Einzugsermächtigung (domicilación) erteilt, erhält einen Nachlass von 5%.
Wir haben für Sie die Zahlungsfristen bei den Gemeinden erfragt. Sollten Sie Fragen haben, oder Hilfe beim Gang zur Gemeinde benötigen, so melden Sie sich bitte bei uns.
Ayuntamiento de Arrecife
20. April – 22. Juni 2009
5% Nachlass bei Erteilung einer Einzugsermächtigung
Ayuntamiento de Haria
Die Zahlungsfrist beginnt im September. Die Zahlungsfrist wird im August bekanntgegeben.
Ayuntamiento de San Bartolomé
05. Mai – 06. Juli 2009
5% Nachlass bei Erteilung einer Einzugsermächtigung
Ayuntamiento de Teguise
04. Mai – 24. Juli 2009
Ayuntamiento de Tias
04. Mai – 10. Juli 2009
Ayuntamiento de Yaiza
Voraussichtlich ab 20. Juni, der genaue Termin wird kurzfristig bekanntgegeben. Wir informieren.
5% Nachlass bei Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Fr. 15.05.2009Einkommenssteuer 2008
Die Erklärung zur Einkommenssteuer 2008 (Declaración de Impuestos sobre la Renta de Personas físicas) muss bis zum 30. Juni 2009 erfolgen. Wer Nachzahlungen leisten muss und eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen möchte, der muss die Erklärung bis zum 23. Juni abgeben.
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Zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung sind grundsätzlich erst mal alle natürlichen Personen verpflichtet, die 2008 ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien hatten und hier auch Einkünfte erzielt haben. Die Grundlage zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bilden Einkünfte aus Arbeit, Vermögen, Kapital, sowie aus Unterhaltszahlungen und Alimenten.
Doch es gibt auch Ausnahmen. Arbeitnehmer, die 2008 nicht mehr als 22.000,00 € verdient haben, und die diese Einkünfte von lediglich einem Arbeitgeber bezogen haben, unterliegen nicht der Pflicht zur Einkommenssteuererklärung.
Wer wiederum Gehalt von zwei verschiedenen Arbeitgebern erhalten hat, ist bereits ab 11.200,00 Euro Einkünften pro Jahr verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Doch Achtung! Auch in diesen Fällen kann man nicht pauschal beurteilen, ob eine Einkommenssteuerpflicht besteht oder nicht. Auch Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus
Kapitalvermögen und aus Immobilien müssen, ebenso wie die persönliche Situation des Steuerzahlers, berücksichtigt werden. Wir empfehlen auf jeden Fall ein Gespräch mit dem
Steuerberater.
Zur Vereinfachung der jährlichen Steuererklärung wird mittlerweile den Steuerzahlern ein sogenannter Borrador (Muster der Einkommenssteuererklärung) zugestellt, der alle steuerlich relevanten Daten für das Jahr 2008 enthält, die für den Steuerzahler beim Finanzamt (Agencia Tributaria) gespeichert sind.
Dies kann in 2008 gezahlte Pauschalsteuer, Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer sein.
Wir raten dringend, diesen Entwurf der Steuererklärung zunächst auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und ggfs. zu ändern. Haben Sie Zweifel, so sollten Sie mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten.
Das Finanzamt erhebt hier keinen Anspruch auf Korrektheit, sondern empfiehlt sorgfältige Überprüfung der Angaben durch den Steuerpflichtigen.
Sind alle Daten im Borrador richtig, so muss dieser bestätigt werden.
Die Bestätigung erfolgt:
1. Im Fall einer Nachzahlung und Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung, bis zum 23.06.2009
- per Internet
- per Telefon 901 200 345
- persönlich beim Finanzamt
2. Im Fall einer Nachzahlung ohne Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung, bis zum 30.06.2009
- per Internet mit elektronischer Unterschrift
- bei kooperierenden Banken per Internetbanking oder per Telefon
- persönlich bei kooperierenden Banken oder beim Finanzamt
3. Im Fall einer Rückzahlung, bis zum 30.06.2009
- per Internet
- per Telefon 901 200 345
- per SMS
- per Internetbanking bei kooperierenden Banken
- persönlich beim Finanzamt oder bei der Bank
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Borrador haben oder Hilfe bei Ihrer Einkommenssteuererklärung benötigen, so vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin. Wir helfen Ihnen gerne. Unser Steuerberater steht Ihnen ebenfalls bei Bedarf zur Verfügung.